Nach dem Sturmschaden am 24.08.2024, bei dem das Dach des Altbaus der Grundschule Sechselberg großflächig abgedeckt wurde und das Eternitdach des Anbaus in Teilbereichen beschädigt wurde, ist das Architekturbüro Bückle über das Versicherungsunternehmen WGV beauftragt worden, die Projektierung in diesem Schadensfall zu übernehmen.
Durch die schnelle Unterstützung der Firma Schaile konnte nach dem Schadensereignis ein temporäres Notdach installiert werden, damit der Schulbetrieb – wenn auch mit Einschränkungen – weitergeführt werden konnte.
Bei der ersten Kostenschätzung vom 23.09.2025 wurden nach Vorgabe der Gemeinde folgende zu sanierende Dachflächen definiert, die es bei der Umsetzung zu beachten gilt:
Für die komplette Sanierung wurden zunächst 500.000,00 EUR brutto veranschlagt.
Geplant ist im ersten Bauabschnitt ab den Pfingstferien bis zum Ende der Sommerferien 2025 die Dachfläche des Altbaus zu sanieren.
Die weiteren Dachflächen sollen 2026 saniert werden.
Weitere geplante Maßnahmen in den Folgejahren wie Fassadensanierung, Erneuerung der Fenster etc. wurden in der Planung und Ausführung der Dachsanierung mitberücksichtigt.
Nach der beschränkten Ausschreibung der auszuführenden Arbeiten ergab sich folgender Preisspiegel, alle Angaben sind Bruttopreise.
Bieter 1 Rudi Schaile, Im Strohhof 18, 71566 Althütte | 227.686,89 EUR |
Bieter 2 | 228.744,24 EUR |
Bieter 3 | 239.107,05 EUR |
Bieter 4 | 250.945,18 EUR |
Bieter 5 | 252.896,92 EUR |
Die Gemeinde empfiehlt den Auftrag entsprechend an Fa. Rudi Schaile, Inh. Bernd Kiesel aus Althütte zu vergeben. Die Haushaltsmittel für diese Maßnahme stehen zur Verfügung.
Ein Gemeinderatfragte, ob auch das Vordach im Eingangsbereich in diesem Zuge auch ertüchtigt bzw. erneuert wird.
Der Vorsitzende führte aus, dass dies in der Ausschreibung nicht enthalten ist. Sollte das Pultdach einmal saniert werden müssen, kann das Vordach bei diesen Arbeiten mit erneuert werden.
Der Gemeinderat vergab einstimmig die ausgeschriebenen Arbeiten an die günstigste Bieterin, die Fa. Holzbau Rudi Schaile, Inh. Bernd Kiesel, Im Strohhof 18, 71566 Althütte zum Gesamtbruttopreis in Höhe von 227.686,89 EUR.
Im Jahr 2022 haben sich die Stadt Backnang mit den Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft auf den Weg gemacht, einen Förderantrag für die freiwillige kommunalen Wärmeplanung für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Backnang auf den Weg zu bringen.
Der Förderantrag wurde am 22.06.2022 gestellt, über eine Zuwendung in Höhe von 80 % der Kosten für die Erstellung dieses freiwilligen kommunalen Wärmeplans im Konvoi bei dem Projektträger Karlsruhe (PTK).
Nach Bewilligung wurden Angebote von Planungsbüros eingeholt und den Auftrag erhielt schließlich das Büro B.A.U.M. Consult GmbH München/Berlin, Gotzinger Straße 48-50, 81371 München.
Im Rahmen dieses Leuchtturmprojektes fand dann die Auftaktveranstaltung am Freitag, 14. Juli 2023 im Technikforum Backnang statt.
Im Anschluss wurden die Daten im Untersuchungsgebiet erhoben sowie verschiedene Workshops durchgeführt. Die Präsentation der Öffentlichkeit für den Bereich Allmersbach im Tal, Althütte, Auenwald und Weissach im Tal fand in einer Informationsveranstaltung am 11.02.2025 in der Seeguthalle in Weissach im Tal statt.
In der Sitzung wurde dieses Ergebnis formal dem Gemeinderat mit allen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung wird im Rahmen der jeweiligen Aufgaben der Gemeinde erfolgen.
Ein Gemeinderatwirft die Frage auf, ob die Gemeinde nicht als Bürge für das Leitungsnetz von Nahwärmenetzen eintreten könnte. So würden private Betreiber bzw. Investoren bessere Konditionen zur Finanzierung des Vorhabens bei Banken erhalten und der Ausbau solcher Netze schneller voranschreiten.
Der Vorsitzendeerklärte, dass in der Praxis Konzessionsverträge zwischen Netzinhaber und Gemeinde angewendet werden. Solch ein Vertrag regelt das Recht zur Nutzung der öffentlichen Wege zur Verlegung von Leitungen im Gemeindegebiet und ersetzt eigentlich Bürgschaften.
Abschließend nahm der Gemeinderat die umfassenden Berichte zur Kenntnis und beauftragte einstimmig die Verwaltung, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die weiteren Schritte zu gegebener Zeit aufzubereiten.
Die Gemeinde Althütte trat mit Gemeinderatsbeschluss vom 09.04.2013 der KAWAG Netze GmbH & Co.KG bei. Gemäß dem Gesellschaftervertrag ist „Gegenstand des Unternehmens (ist) im Rahmen der Daseinsvorsorge der Eigentumserwerb an den Stromverteilnetzen nebst Abschluss der Konzessionsverträge zum strategischen Ausbau von Infrastrukturnetzbetrieben und -anlagen durch die Übertragung der damit in Zusammenhang stehenden Werk- und Dienstleistungen auf Dritte.“
Die bisher als Gesellschafterdarlehen in Höhe von 600.000 € der KAWAG Netze GmbH & Co.KG zur Verfügung gestellten Mittel werden in der mittelfristigen Finanzplanung 2026 – 2028 für Investitionen der Gemeinde benötigt und sind vorrangig zu deren Finanzierung einzusetzen. Daher empfiehlt die Verwaltung, diese am 31.12.2025 auslaufenden Verträge nicht weiter zu verlängern.
Bisher hat die Gemeinde Althütte bei der KAWAG Netze GmbH & Co.KG 569.500,42 € an Eigenkapital eingebracht. Die letzte Aufstockung erfolgte im Jahr 2021 in Höhe von 194.400 € mit Beschluss des Gemeinderats vom 23.11.2021.
Die Erhöhung des von der Gemeinde eingebrachten Eigenkapitals erneut um 194.400 € ist aufgrund von steigenden Investitionen in die Stromnetze erforderlich und soll aus den auslaufenden Gesellschafterdarlehen finanziert werden. Das neu eingebrachte Eigenkapital wird dabei mit maximal 5,63 % verzinst.
Der Neckar-Elektrizitätsverband (NEV) hat in Aussicht gestellt, unter Umständen den Eigenkapitalanteil für die Gemeinde Althütte einbringen zu können, sollte dieser nicht finanzierbar sein.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat am 24.10.2024 dem Entwurf zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gleichzeitig die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Bezüglich der eingegangenen Anregungen wurde auf die Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 12.03.2025 verwiesen. Die Anregungen und deren Behandlung wurden in ihrem wesentlichen Wortlaut in der Sitzung vorgetragen.
Im weiteren Verfahren war nun die 62. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen.
Ohne Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Entsprechend dem Beschluss des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft vom 24.10.2024 wurde der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom 05.02.2025 bis 07.03.2025 öffentlich ausgelegt.
Die im Rahmen der Auslegung vorgebrachten Anregungen und die hierzu ergangene Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 10.03.2025 wurden in ihrem wesentlichen Wortlaut in der Sitzung vorgetragen.
Nach der Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wird die 65. Änderung des Flächennutzungsplans dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt.
Ohne Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:
Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 05.02.2025 bis 07.03.2025 vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 10.03.2025 zu entscheiden und dies den Beteiligten mitzuteilen.
Die 65. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Änderung Wohnbaufläche „Schmiedbühl“ (Erweiterung Nordost), Gemeinde Oppenweiler, Ortsteil Reichenberg nach Maßgabe des Deckblatts vom 01.03.2024 und der Begründung vom 01.03.2024 mit Änderung vom 08.08.2024 des Stadtplanungsamts festzustellen.
Die Vertreter der Gemeinde Althütte im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft werden beauftragt, dem Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 und 2 zuzustimmen.
Seit der letzten Gemeinderatssitzung gingen keine weiteren Spenden ein.
Der Vorsitzende hatte keine Bekanntgaben zu tätigen.
Aus der Mitte des Gemeinderats oder vom Vorsitzenden wurde nichts vorgetragen.