Feststellung der Jahresrechnung 2021
Das Rechnungswesen der Gemeinde Bösingen wurde zum 01.01.2019 auf die Doppik umgestellt.
Die Gemeinde Bösingen hat zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen haushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darzustellen. Der Jahresabschluss ist nach § 95 b Abs. 1 GemO innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. Wegen der umfangreichen Umstellungsarbeiten auf die Doppik einschließlich Vermögensbewertung und Aufstellung der Eröffnungsbilanz, sowie mehrerer Stellenwechsel in der Finanzverwaltung sowohl in Villingendorf wie auch in Bösingen, konnte die Frist nicht eingehalten werden.
Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus:
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung und
3. der Bilanz.
Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, dem nach § 95 Abs. 3 GemO folgende Anlagen beizufügen sind:
1. die Vermögensübersicht,
2. die Schuldenübersicht und
3. eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.
Außerdem ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
In der Anlage ist der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 angehängt.
Der Haushaltsplan 2021 wurde vom Gemeinderat am 10. Dezember 2020 beschlossen. Ein Nachtragshaushaltsplan war nicht erforderlich.
In der Ergebnisrechnung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt.
Das ordentliche Ergebnis beinhaltet die ordentlichen Erträge und Aufwendungen, das Sonderergebnis resultiert aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Beide Salden bilden das Gesamtergebnis, die Ertragslage. Für den Haushaltsausgleich ist es notwendig, dass sämtliche ordentliche Aufwendungen einschließlich Abschreibungen durch ordentliche Erträge erwirtschaftet werden.
Die Ergebnisrechnung sieht im Vergleich zur Haushaltsplanung wie folgt aus:
Ergebnis | Planansatz | Unterschied | ||||
Ordentliche Erträge | 9.385.727,67 € | 7.604.000,00 € | 1.781.727,67 € | |||
Ordentliche Aufwendungen | - | 7.528.941,76 € | 7.504.000,00 € | 24.941,76 € | ||
Ordentliches Ergebnis | 1.856.785,91 € | 100.000,00 € | 1.756.785,91 € | |||
Sonderergebnis | 125.207,39 € | 100.000,00 € | 25.207,39 € | |||
Gesamtergebnis | 1.981.993,30 € | 200.000,00 € | 1.781.993,30 € |
Die weiterhin erfreuliche Entwicklung des Ergebnishaushaltes ist vor allem auf ein erhöhtes Gewerbesteueraufkommen und Mehreinnahmen bei Zuweisungen zurückzuführen.
Ergebnis | Planansatz | Unterschied | ||
Erträge | ||||
Grundsteuer A und B | 347.131,33 € | 345.000,00 € | 2.131,33 € | |
Gewerbesteuer | 1.902.750,86 € | 1.100.000,00 € | 802.750,86 € | |
Einkommensteueranteil | 2.165.337,16 € | 2.016.500,00 € | 148.837,16 € | |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer | 178.984,14 € | 169.000,00 € | 9.984,14 € | |
Andere Steuern und ähnliche Einnahmen | 23.064,00 € | 22.200,00 € | 864,00 € | |
Familienleistungsausgleich | 160.569,00 € | 160.800,00 € | - | 231,00 € |
Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschale | 1.382.491,00 € | 1.141.000,00 € | 241.491,00 € | |
Sonstige Laufende Zuweisungen | 871.998,95 € | 747.300,00 € | 124.698,95 € | |
Auflösung Investitionszuwendungen & Beiträge | 324.950,62 € | 304.900,00 € | 20.050,62 € | |
Entgelte für öff. Leistungen oder Einnahmen | 1.229.100,91 € | 1.241.100,00 € | - | 11.999,09 € |
Sonstige privatrechtliche Entgelte | 391.591,57 € | 238.200,00 € | 153.391,57 € | |
Kostenerstattungen und Umlagen | 48.868,77 € | 21.400,00 € | 27.468,77 € | |
Zinsen und ähnliche Erträge | 167,06 € | 100,00 € | 67,06 € | |
Sonstige ordentliche Erträge | 358.722,30 € | 96.500,00 € | 262.222,30 € | |
Summe ordentliche Erträge | 9.385.727,67 € | 7.604.000,00 € | 1.781.727,67 € | |
Aufwendungen | ||||
Personalaufwendungen | 2.078.609,72 € | 2.183.000,00 € | - | 104.390,28 € |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 1.409.170,92 € | 1.234.100,00 € | 175.070,92 € | |
Abschreibungen | 766.087,01 € | 728.200,00 € | 37.887,01 € | |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 20.272,44 € | 22.700,00 € | - | 2.427,56 € |
Transferaufwendungen | 115.792,50 € | 87.000,00 € | 28.792,50 € | |
Gewerbesteuerumlage | 195.984,40 € | 113.000,00 € | 82.984,40 € | |
FAG-Umlage | 1.028.060,10 € | 1.039.000,00 € | - | 10.939,90 € |
Kreisumlage | 1.196.927,09 € | 1.265.000,00 € | - | 68.072,91 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen | 718.037,58 € | 832.000,00 € | - | 113.962,42 € |
Summe ordentliche Aufwendungen | 7.528.941,76 € | 7.504.000,00 € | 24.941,76 € | |
Ordentliches Ergebnis | 1.856.785,91 € | 100.000,00 € | 1.756.785,91 € | |
Sonderergebnis | 125.207,39 € | 100.000,00 € | 25.207,39 € | |
Gesamtergebnis | 1.981.993,30 € | 200.000,00 € | 1.781.993,30 € |
Die Gegenüberstellung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen ergibt als ordentliches Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 1.856.785,91 € (Haushaltsansatz: 100.000,00 €). Damit hat sich das ordentliche Ergebnis gegenüber der Planung um 1.756.785,91 € verbessert.
Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis ist gemäß § 49 Abs. 3 GemHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Das Sonderergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 125.207,39 € aus. Dieser ist durch außerordentliche Erträge entstanden, die beim Verkauf von Grundstücken erzielt wurden, bei denen die Verkaufserlöse höher als die Buchwerte waren.
Das Sonderergebnis ist der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zuzuführen.
Das Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung beträgt somit 1.981.993,30 €.
Die Finanzrechnung enthält die kassenwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen. Dabei wird die Liquiditätslage dargestellt. Die Finanzrechnung umfasst auch die im kameralen Vermögenshaushalt veranschlagten Ein- und Auszahlungen, also Investitionen, Investitionszuschüsse, Kreditaufnahmen und Tilgungen. Es wird die Finanzlage abgebildet und die Entwicklung des Finanzierungsmittelbestandes nachgewiesen.
Die Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erbrachten folgendes Ergebnis:
Ergebnis | Planansatz | Unterschied | ||
Einzahlungen | 8.774.475,89 € | 7.299.100,00 € | 1.475.375,89 € | |
Auszahlungen | 6.782.424,15 € | 6.775.800,00 € | 6.624,15 € | |
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung | 1.992.051,74 € | 523.300,00 € | 1.468.751,74 € |
Die Finanzrechnung erzielte aus dem laufenden Betrieb einen Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 1.992.051,74 €. Der Zahlungsmittelüberschuss kann mit der früheren Zuführung zum Vermögenshaushalt verglichen werden. Gegenüber dem Plan verbesserte sich der Zahlungsmittelüberschuss um 1.468.751,74 €.
Im Finanzhaushalt waren Investitionen in Höhe von insgesamt 4.402.000,00 € eingeplant. Diese konnten aus verschiedenen Gründen nicht in vollem Umfang umgesetzt oder abgerechnet werden.
Komprimierte Übersicht über die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Ergebnis | Planansatz | Unterschied | ||||
Einzahlungen aus | ||||||
Investitionszuwendungen | 0,00 € | 481.000,00 € | - | 481.000,00 € | ||
Beiträge und ähnliche Entgelte | 1.041.719,47 € | 1.189.000,00 € | - | 147.280,53 € | ||
Veräußerung von Sachvermögen | 1.086.761,64 € | 651.000,00 € | 435.761,64 € | |||
Summe Einzahlungen | 2.128.481,11 € | 2.321.000,00 € | 192.518,89 € | |||
Auszahlungen für | ||||||
Erwerb von Grundstücken/Gebäuden | 613.475,55 € | 987.000,00 € | 373.524,45 € | |||
Baumaßnahmen | 2.670.256,03 € | 3.300.000,00 € | 629.743,97 € | |||
Erwerb von beweglichem Sachvermögen | 39.000,37 € | 35.000,00 € | 4.000,00 € | |||
Investitionsförderungsmaßnahmen | 5.000,00 € | 80.000,00 € | 75.000,00 € | |||
Summe Auszahlungen | 3.327.731,95 € | 4.402.000,00 € | 1.074.268,05 € | |||
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | 1.199.250,84 € | 2.081.000,00 € | 881.749,16 € |
Die Verschuldung der Gemeinde Bösingen betrug zu Beginn des Haushaltsjahres 695.583,46 €. Getilgt wurden 123.591,60 €. Eine Kreditaufnahme war eingeplant, wurde jedoch nicht benötigt. Am 31.12.2021 betrug die Verschuldung somit 571.991,86 €.
Der Endbestand an Zahlungsmitteln (Kassenbestand) zum 31.12.2021 belief sich auf 3.064.141,10 € (Girokonten).
Dieser errechnet sich wie folgt: | |
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung: | 1.992.051,74 € |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit: | -1.199.250,84 € |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit: | 0,00 € |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen): | - 128.078,50 € |
Finanzierungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres 2021: | 664.722,40 € |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen: | 92.421,19 € |
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln am 31.12.2020: | 2.306.997,51 € |
Endbestand an Zahlungsmitteln am 31.12.2021: | 3.064.141,10 € |