Gemeindeverwaltung Hohenstadt
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Tiere, Natur & Umwelt

Bericht über die 61. ordentliche, nichtöffentliche Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenstadt

Punkt 1: Begrüßung Der Vorsitzende Günter Beckert konnte bei der 61. ordentlichen Hauptversammlung am 11. April 2025 im Dorfhaus 30 Jagdgenossen...

Punkt 1: Begrüßung

Der Vorsitzende Günter Beckert konnte bei der 61. ordentlichen Hauptversammlung am 11. April 2025 im Dorfhaus 30 Jagdgenossen begrüßen. Die Mitgliederversammlung war nichtöffentlich. Abstimmungsberechtigt waren 33 Mitglieder mit einer Abstimmungsfläche von 487,87 ha. Die Einladung erfolgte laut Satzung ordnungsgemäß 14 Tage vor Versammlungsbeginn.

Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:

1. Begrüßung

2. Bekanntgabe des Verteilerplans 2023/2024

3. Bekanntgabe der Jahresrechnung 2024/2025

4. Genehmigung der Jahresrechnung 2024/2025

5. Entlastung des Vorstandes

6. Verwendung des Reinertrags 2024/2025

7. Sonstiges

Zu Punkt 2., 3., 4. und 5.

Nach Bekanntgabe des Verteilerplanes 2023/2024 und der Jahresrechnung 2024/2025 wurden diese von der Versammlung per Handzeichen einstimmig genehmigt.

Die Entlastung des Vorstands wurde durch Siegfried Ramminger vorgenommen. Anschließend stimmte die Versammlung der Entlastung ebenfalls einstimmig zu.

Punkt 6: „Verwendung des Reinertrages 2024/2025“

Trotz Aufforderung im Mitteilungsblatt wurden keine Anträge zur Verwendung des Reinertrages eingereicht. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung über die Verwendung beraten und der Versammlung vorgeschlagen, einen Ausflug zu organisieren und das Restgeld auf das Konto für Wildschadenersatz zu überweisen.

Siegfried Ramminger meldete sich als Vertreter der Gemeinde zu Wort. Er führte aus, dass die Gemeinde den Hartplatz beim Rathaus sanieren möchte und kurzfristig einen Antrag zur Beteiligung an den Kosten stellt.

Der Vorsitzende befürwortete die Verwendung des Reinertrags für diesen Zweck.

Es schloss sich eine Diskussion der Jagdgenossen an. Letztendlich kamen 3 Vorschläge auf den Abstimmungszettel:

1. Vorschlag: Ausflug und Restgeld auf das Konto für Wildschadenersatz

2. Vorschlag: Sanierung des Hartplatzes

3. Vorschlag: Ausflug und Sanierung des Hartplatzes.

Laut Satzung § 7 Abs. 3 bedürfen die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft sowohl der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

Die Auszählung ergab:

Vorschlag 1:8 Genossen mit einer Fläche von 7,77 ha

Vorschlag 2:5 Genossen mit einer Fläche von 76,55 ha

Vorschlag 3:17 Genossen mit einer Fläche von 228,88 ha

Auszahlung:3 Genossen mit einer Fläche von 114,67 ha

Vorschlag 3 Organisation eines Ausflugs und Beteiligung an den Kosten zur Sanierung des Hartplatzes wurde von der Versammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.

Sollte ein Mitglied mit dem Versammlungsbeschluss zur Verwendung des Reinertrags 2024/2025 nicht einverstanden sein, kann er die Auszahlung seines Anteils beim Jagdvorstand schriftlich beantragen.

Die Ausschlussfrist von einem Monat endet am 30.05.2025.

Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

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Gruibingen
Hohenstadt
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Kategorien

Panorama
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