Ortsverwaltung Tennenbronn
78144 Schramberg
Aus den Rathäusern

Bericht über die öffentliche Beratung des Ortschaftsrates Tennenbronn vom 11.03.2025

Tagesordnung 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen 3. Straßenunterhaltung...

Tagesordnung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

3.

Straßenunterhaltung 2025, Tennenbronn
- Vorstellung der Sanierungsabschnitte
- Sachentscheidung
Vorlage: TB 2025/001

4.

Sanierung Kirchstraße Tennenbronn
- Bericht zur Planung und aktueller Kostenstand
- Verschiebung der Baumaßnahme
Vorlage: 2025/033

5.

Friedhofsordnung der Großen Kreisstadt Schramberg
- Beschluss zur Änderung der aktuell gültigen Satzung vom 02.07.2020
- Beschluss zur Aufstellung einer eigenen Satzung für den Bestattungswald Falkensteiner Ruh
Vorlage: 2025/034

6.

Feuerwehrgerätehäuser | Ein Überblick
Vorlage: 2024/188

7.

Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen

TOP 1 - Einwohnerfragestunde

OV Moosmann begrüßt alle Anwesenden. Die Sitzung wurde frist- und formgerecht einberufen, das Gremium ist beschlussfähig. Für die heutige Sitzung ist OBin Eisenlohr entschuldigt.

Es wird eine Gedenkminute für das am 1. März 2025 verstorbene ehemalige Gemeinderatsmitglied German Günter gehalten.

Seitens der anwesenden Einwohnerschaft wird das Wort auf Nachfrage nicht gewünscht.

Keine Beschlussfassung

TOP 2 - Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

OV Moosmann gibt bekannt, dass Ronja Hermann innerhalb der Stadtverwaltung Schramberg zum Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung in die Abteilung Marketing und Tourismus wechselt. Celine Scheiber wurde heute als ihre Nachfolgerin gewählt. OV Moosmann freut sich auf die Zusammenarbeit.

OV Moosmann teilt mit, dass er aufgrund der Vielzahl an anwesenden Feuerwehrmitgliedern den Tagesordnungspunkt Nummer 6 vorziehen würde. Seitens des Ortschaftsrats gab es hierzu keine Einwände. Die Sitzung wird mit dem TOP 6 fortgeführt.

Keine Beschlussfassung

TOP 3 - Straßenunterhaltung 2025, Tennenbronn
- Vorstellung der Sanierungsabschnitte
- Sachentscheidung
Vorlage: TB 2025/001

OV Moosmann begrüßt den Leiter der Abteilung Tiefbau Konrad Ginter und Dieter Graszat, ebenfalls aus der Abteilung Tiefbau. Herr Graszat stellt den Tagesordnungspunkt anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.

Der Haushalt wurde am 30.01.2025 durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen. Der Ortschaftsrat kann über die für die Straßenunterhaltung festgelegte Summe entsprechende Maßnahmen priorisieren.

Für das Jahr 2025 stehen folgende Mittel für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens (Straßen, Wege, Treppenanlagen etc.) zur Verfügung:

Tennenbronn 157.500 €

Seitens der Abteilung Tiefbau wurde eine Prioritätenliste erstellt und die zu sanierenden Maßnahmen für das Jahr 2025 dargestellt. Anhand dieser Liste wurden am 23.07.2024 mit einer Abordnung des Ortschaftsrates verschiedene Straßen abgefahren, um entsprechende Prioritäten festzulegen.

Dementsprechend werden für das Jahr 2025 folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

a) Eichbach 214 bis 215, Fahrbahn Erneuerung Asphaltbelag ca. 60.000 €

b) Gersbach 244 Judenbosch, Fahrbahn Instandsetzung Schotterbelag ca. 25.000 €

c) Unterhaltung Straßenbeleuchtung, einschl. Mastprüfung ca. 10.500 €

d) Straßenunterhaltung (Maßn. Stadtwerke GmbH, Winterschäden, Schlaglöcher, Risse, Markierungen usw.) ca. 32.000 €

e) Bauhof Material ca. 30.000 €

Gesamt ca. 157.500 €

Kosten/ Finanzierung

Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Budget zur Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens, Gemeindestraßen zur Verfügung.

Anlagen

Luftbild Eichbach 214 - 215, Straßensanierung

Luftbild Gersbach 244 Instandsetz. Schotterbelag

Diskussion Ortschaftsrat:

OV Moosmann erläutert, dass die aufgeführten Haushaltsmittel der Straßenunterhaltung den Stundenlohn der Bauhofmitarbeiter nicht beinhalten. Größere Maßnahmen im Bereich „Straßenunterhaltung“ werden in der Regel an Fremdfirmen vergeben. Im Ergebnishaushalt stehen hierfür Mittel zur Verfügung. OV Moosmann teilt weiter mit, dass z. B. auch die Beseitigung der Wurzelschäden an der Halde über die allgemeine Summe im Ergebnishaushalt finanziert wird. Herr Ginter ergänzt, dass der Lohn der Bauhofmitarbeiter variiert, beispielsweise aufgrund des Winterdienstes. Das wird aber nur intern verrechnet und ist somit nicht in dieser Auflistung.

OR Kaltenbacher findet es frustrierend, dass insgesamt nur ungefähr die Hälfte vom Topf zur eigenständigen Verplanung übrigbleibt und der Ortschaftsrat dieses Jahr nicht mehr Mitsprachemöglichkeiten hat. Herr Ginter erklärt, dass aufgrund der Haushaltslage eine Investition ausbleibt. Ebenfalls aufgrund des schlechten Haushalts wurde die vorjährige Erhöhung für die Unterhaltung von 15 % wieder auf das Minimum gesenkt. OV Moosmann ergänzt, dass die geplanten Investitionen aufgrund des defizitären Haushalts geopfert werden mussten.

OR Rapp teilt mit, dass es schwierig nachzuvollziehen ist, warum man bei Straßenteilen, die saniert werden, nicht direkt die ganze Straße macht. Er nennt als Beispiel die Ramsteiner Auffahrt, bei welcher ein Teil der Straße trotz Schlaglöchern nicht im gleichen Zuge saniert wurde. Herr Ginter erklärt, dass aufgrund der Kosten nicht alles möglich sei und solange die Verkehrssicherheit gegeben ist, es Abstriche geben müsse. Der Bauhof wird sich aber die Lage vor Ort noch einmal ansehen.

OR Rapp äußert, dass die Straßenunterhaltung ohne Investitionsmaßnahmen nicht möglich ist. OV Moosmann und OR Fleig stimmen dem zu. OR Fleig betont, dass der Ortschaftsrat einen großen Sparwillen hat und beispielsweise auch bei der Sanierung vom Gersbach gespart wird, da nur notwendige Stellen mit Schotter saniert werden.

Der Ortschaftsrat stimmt dem folgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu:

1. Den vorgeschlagenen Maßnahmen, wie unten beschrieben, wird zugestimmt.

2. Die Sachentscheidung für die Durchführung der Straßenunterhaltung 2025 über 157.500 € wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2025 durch das Regierungspräsidium Freiburg getroffen.

TOP 4 - Sanierung Kirchstraße Tennenbronn
- Bericht zur Planung und aktueller Kostenstand
- Verschiebung der Baumaßnahme
Vorlage: 2025/033

Herr Ginter stellt den Tagesordnungspunkt ebenfalls anhand nachfolgender Beschlussvorlage vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.

Im Zuge der Planungen zur hydraulischen Optimierung des Eichbachs im Bereich Kirchstraße Tennenbronn kam aus dem Ortschaftsrat der Wunsch, auch gleich die komplette Kirchstraße mitzusanieren. Die Sachentscheidung über 310.000 € (Vorlage 2024/093) wurde am 11.06.2024 (OR Tennenbronn) bzw. am 20.06.2024 (Ausschuss Umwelt und Technik) getroffen. Nach dieser Entscheidung wurden die Planungen weiterverfolgt und im Haushalt 2025 Mittel angemeldet. Inzwischen liegen nun auch die Bodengutachten vor, einschl. der Untersuchungen der Asphaltschichten. Leider sind die Ergebnisse ungünstig aus: Sowohl der Asphalt als auch die Schottertragschichten sind teerbelastet und müssen spezielle Deponien entsorgt werden. Zusätzlich wurde der Unterbau der Straße auf seine Frostbeständigkeit hin überprüft. Dieser wurde vollständig als nicht frostsicher eingestuft. Eine bloße Asphaltsanierung ist daher nicht sinnvoll, da die Straße nach wenigen Jahren erneut Schäden aufweisen würde. Aus diesem Grund kommt nur ein vollständiger Ausbau der Straße infrage.

Bei der bisherigen Kostenberechnung im Herbst 2024 wurden die Gesamtkosten auf 310.000 € geschätzt. Im Rahmen der Bildung von Deckungskreisen bei den Gemeindestraßen wurden im Haushalt 2025 insgesamt 280.000 € auf der Haushaltsstelle I-5410-065 bereitgestellt. Die neuen Erkenntnisse wurden nun im Zuge der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses berücksichtigt, und die Kostenberechnung wurde entsprechend angepasst.

Die aktualisierten Kosten sind wie folgt:

Straßenbau

Gesamtkosten

565.000 €

Baukosten

ca. 475.000 €

Nebenkosten

ca. 75.000 €

Sonstiges

ca. 15.000 €

Kanalisation

Gesamtkosten

100.000 €

Baukosten

80.000 €

Nebenkosten

14.000 €

Sonstiges

6.000 €

Die Mittel für die Erneuerung der Kanalisation sind unter der Maßnahme „kleinere Leitungsbauten“ im Wirtschaftsplan der Stadtwerke grundsätzlich vorgesehen.

Für den Straßenbau stehen jedoch keine Mittel zur Verfügung. Ohne die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist eine Durchführung der Maßnahme daher nicht möglich. Aufgrund der angespannten Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, die Maßnahme zu verschieben.

Kosten/ Finanzierung

Kosten laut Kostenberechnung Februar 2025 565.000 €

Haushalt 2025 I-5410-065 280.000 €

Fehlende Mittel, um die Maßnahme umzusetzen 285.000 €

Anmeldung ggf. in Haushalten der Folgejahre

Bisher angefallene Kosten für Planung und Gutachten ca. 25.000 €

Anlagen

Kostenberechnung Büro Breinlinger

Diskussion Ortschaftsrat:

OR Fichter fragt, ob es eventuell sinnig wäre, eine doppelte Ausschreibung im Hinblick auf die Kosten zu machen. Er sieht so Sparpotenzial. Herr Ginter meint, einen extremen Unterschied würde dies nicht machen. Weiter erklärt er, dass aufgrund der gleichen Entsorger sowie der zusätzlichen Arbeit zum Schluss nicht viel eingespart wird. OR Fichter meint, dass bei den Ausschreibungen aber manchmal unerwartete Angebote kommen.

OR Fleig sieht den Vorteil in einer doppelten Ausschreibung darin, dass das ausgebaute Material zwischengelagert wird. Herr Ginter teilt mit, dass eine Zwischenlagerung Vorschrift ist. Er hat Bedenken, dass bei einer selbstständig organisierten Lagerung des belasteten Materials Probleme auftreten. Wird dies mit der Baumaßnahme vergeben, muss sich der Bauunternehmer um die Entsorgung kümmern.

OR Fleig bedauert die Kürzung des ursprünglich geplanten Haushaltsansatzes und dass eine bereits beschlossene Maßnahme immer weitergeschoben wurde und nun zu teuer ist. Er vertritt die Meinung, dass die Maßnahme vollumfänglich umgesetzt werden sollte.

OR Haberstroh meint, man solle den eingeplanten Betrag nutzen und die Straße so weit wie möglich sanieren. OV Moosmann schließt sich dem an, dass der im Haushalt eingeplante Betrag investiert werden sollte.

OR Rapp fragt, ob das eingeplante Geld für den ganzen Bereich, in welchem der Kanal umgelegt wird, reichen würde. Herr Ginter meint, es reicht knapp für den ganzen betroffenen Straßenabschnitt.

OR Kaltenbach schlägt eine Beschlussänderung dahingehend vor, dass die 280.000 Euro verwendet werden. Aufgrund des Spardrucks würde sie den Betrag nicht erhöhen. OR Günter meint, es wäre ein gutes Signal, wenn der Ortschaftsrat nicht über den eingeplanten Betrag hinaus geht.

OV Moosmann erklärt, dass bei einer gemeinsamen Sanierung von Straße und Eichbachquerung Kosten eingespart werden könnten. Die eingeplanten 280.000 Euro werden genutzt, um die Straße so weit wie möglich zu sanieren.

OR Fleig kann aus Erfahrung sagen, dass vom Investmenthaushalt meist die Hälfte der Mittel nicht abgerufen wird. Der Blick innerorts sei ihm wichtig. Er erklärt, dass die Kommunikation zwischen Stadt und Stadtwerken wichtig sei, um solche Maßnahmen unter einem Rutsch durchzubringen.

OR Rapp findet, die 280.000 Euro sollten jetzt genutzt werden. OV Moosmann schlägt hierfür eine Änderung des Beschlussvorschlags vor.

Ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1. Der Bericht zur Planung und Kostenstand wird zur Kenntnis genommen.

2. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage soll die Maßnahme verschoben und im Zuge der Haushaltsplanberatungen neu angemeldet werden.

OR Fleig stellt den Antrag, dass die Maßnahme mit überplanmäßigen Mitteln komplett umgesetzt werden soll. OV Moosmann gibt diesen Antrag zur Abstimmung frei. Für den Antrag stimmen drei Ortschaftsräte, sieben stimmen dagegen und ein Ortschaftsrat enthält sich.

OV Moosmann schlägt daraufhin folgenden geänderten Beschlussvorschlag vor:

1. Der Bericht zur Planung und Kostenstand wird zur Kenntnis genommen

2. Der Ortschaftsrat beschließt, die im Haushalt eingeplanten Mittel von 280.000 Euro für diese Maßnahme zu nutzen. Die Kirchstraße soll von der Einfahrt Hauptstraße (Ecke Talstraße) so weit wie die verfügbaren Mittel ausreichen, umgesetzt werden.

3. Die Sachentscheidung zur Teilsanierung der Kirchstraße wird getroffen, im Haushalt stehen dafür 280.000 Euro bereit.

Der Ortschaftsrat stimmt dem abgeänderten Beschlussvorschlag einstimmig zu.

TOP 5 - Friedhofsordnung der Großen Kreisstadt Schramberg
- Beschluss zur Änderung der aktuell gültigen Satzung vom 02.07.2020
- Beschluss zur Aufstellung einer eigenen Satzung für den Bestattungswald Falkensteiner Ruh
Vorlage: 2025/034

OV Moosmann begrüßt Alexander Mönch von der Abteilung Tiefbau. Herr Mönch stellt die nachfolgende Beschlussvorlage anhand einer Präsentation vor. Der Beschlussvorlage gehört der Entwurf einer neuen Friedhofsordnung sowie ein Entwurf einer Friedhofssatzung für den Bestattungswald Falkensteiner Ruh an.

Die Stadt Schramberg führt aktuell für alle Friedhöfe in eigener Trägerschaft folgende Satzungen:

- Friedhofsordnung der Großen Kreisstadt vom 02.07.2020 (technischer Inhalt)

- Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren vom 12.04.2021 (kalkulierte Gebührensatzung)

Für den Bestattungswald wird eine separate Satzung mit integrierten Bestattungsgebühren erstellt. Die bestehende Friedhofsordnung vom 02.07.2020 muss vor allem dahingehend abgeändert werden, dass sie nicht für den Bestattungswald gilt. In diesem Zuge werden weitere Änderungen und Konkretisierungen an der bestehenden Satzung vorgenommen, die durch den laufenden Betrieb aufgefallen sind. Diese befinden sich neben kleineren redaktionellen Änderungen vor allem im Bereich der Grabräumungen und im Umgang mit nicht gepflegten Gräbern, sowie Gräber ohne auffindbaren Nutzungsberechtigten bzw. Vorsorge verpflichteten. Die Änderungen dieser Satzung sind im Anhang dargestellt.

Die Erstellung einer separaten Satzung für den Bestattungswald Falkensteiner Ruh sichert mehr Flexibilität und Klarheit in Hinblick auf die Bestattungszeiten, verschiedene Grabarten und die weiteren Besonderheiten für den reinen Urnenfriedhof für Naturbestattungen.

Die Satzung ist im Anhang beigefügt.

Kosten/ Finanzierung

Es fallen keine Kosten an.

Anlagen

- Friedhofsordnung Änderungsvergleich 2020-2025

- Entwurf Friedhofsordnung (01.05.2025)

- Entwurf Friedhofssatzung für den Bestattungswald Falkensteiner Ruh (01.05.2025)

Diskussion Ortschaftsrat:

OR Rapp teilt mit, dass der Schramberger Burgenpfad durch den Bestattungswald geht. Er erkundigt sich, wie man Unruhestiftung bei beispielsweise einer Bestattung verhindert. Herr Mönch erklärt, dass eine Markierung in Form eines Hinweisschildes angebracht wird. Dies ist beim Friedhof Schramberg Talstadt ebenfalls der Fall und funktioniert gut.

Der Ortschaftsrat stimmt dem folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

1. Die vorgelegte, überarbeitete Friedhofsordnung wird beschlossen.

2. Die Friedhofssatzung für den Bestattungswald Falkensteiner Ruh wird beschlossen.

TOP 6 - Feuerwehrgerätehäuser | Ein Überblick
Vorlage: 2024/188

Aufgrund der hohen Anzahl von Bürgern zieht OV Moosmann den Tagesordnungspunkt vor. OV Moosmann begrüßt den Fachbereichsleiter Recht und Sicherheit Matthias Rehfuß, sowie den Stadtbrandmeister Patrick Wöhrle.

Herr Wöhrle bringt die Dringlichkeit des Tätigwerdens in Hinsicht auf die Feuerwehrhäuser hervor.

Herr Rehfuß erklärt, dass die Freiwillige Feuerwehr eine Pflichtaufgabe der Kommune ist und die Mängel teilweise nicht mehr tragbar sind, auch arbeitsschutzrechtlich gesehen. Herr Rehfuß übergibt das Wort an Herrn Wöhrle.

Herr Wöhrle stellt die nachfolgende Beschlussvorlage anhand einer Präsentation vor. Der Beschlussvorlage gehören diverse Anlagen an.

I. Einführung

Die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Schramberg befinden sich – ausgenommen das Gerätehaus der Abteilung Sulgen – in einem teils bedenklichen Allgemeinzustand. Dies ist spätestens seit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans bekannt.

Die Unternehmerin oder der Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass bauliche Anlagen so eingerichtet sind oder betrieben werden (können), dass insbesondere unter Einsatzbedingungen Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden, sowie Feuerwehreinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung sicher untergebracht, bewegt oder entnommen werden können. DGUV-Vorschrift 49 § 12 Abs. 1

Der Träger der Feuerwehr, hier: die Große Kreisstadt Schramberg, ist als Unternehmerin für die sichere Gestaltung der baulichen und technischen Einrichtungen sowie die gesundheitsgerechten Bedingungen für die Feuerwehrangehörigen verantwortlich. Dazu müssen sowohl beim Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern als auch bei deren Betrieb die erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden.

Aufgrund der festgestellten, teils massiv gesundheitsgefährdenden Mängel (u. a. Schwarz-Weiss-Trennung; u. a. „Feuerkrebs“) wurden die Gerätehäuser von der UKBW (Teilnehmende: UKBW, Feuerwehrführung, Leitung FB 2) und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit der Großen Kreisstadt Schramberg (Teilnehmende: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Feuerwehrführung, Leitung FB 2, FB 1 (Arbeitsschutz)) begutachtet. Die diesbezüglichen Berichte sind als Anlage beigefügt.

Auszug zum Zustand der Gerätehäuser aus dem Feuerwehrbedarfsplan:

Grün: kein Handlungsbedarf

Gelb: Handlungsbedarf (nicht kritisch)

Rot: dringender, unverzüglicher Handlungsbedarf aufgrund gefährlicher Umstände

Feuerwehrbedarfsplan: Seite 113ff. (Anlage)

II. Neubau Gerätehäuser

Im Zuge eines Workshops zum Feuerwehrbedarfsplan (2023) wurde die Verwaltung beauftragt, die Kosten für potenzielle Neubauten (Gerätehäuser Talstadt, Waldmössingen, Heiligenbronn, Tennenbronn (in Teilen)) zu ermitteln. Hiermit wurde die Firma K-Plan beauftragt, da von dort bereits im Jahr 2018 ein Grob-Entwurf für ein Gerätehaus der Talstadtwehr erarbeitet wurde (https://kplan.de/).

Eine Vorstellung der Konzepte / Kosten erfolgt in den jeweiligen Gremiensitzungen.

III. Weiteres Vorgehen

Als Trägerin der Feuerwehr ist die Stadt Schramberg wie oben beschrieben verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen in ihren Gerätehäusern zu sorgen. Die diesbezügliche Ertüchtigung der Gerätehäuser in den verschiedenen Stadtteilen wird gleichzeitig enorme Ressourcen (Zeit, Geld) in Anspruch nehmen. In diesem Spannungsfeld gilt es, das weitere Vorgehen zu erarbeiten.

IV. Kosten/ Finanzierung

Für die Begutachtung durch K-Plan fielen 30.000 € an Kosten an. Diese sind im Haushaltsplan 2024 enthalten.

Anlagen

- Feuerwehrbedarfsplan, Stand 2024

- Gutachten UKBW

- Gutachten Fachkraft für Arbeitssicherheit

- Pläne und Kostenschätzung K-Plan

Herr Wöhrle geht spezifischer auf die Planung und gegebenen Möglichkeiten in Tennenbronn ein. Bisher fehlt eine Schwarz-Weiß-Trennung, sprich eine Trennung der Privatkleidung zur Einsatzkleidung. Des Weiteren kreuzen sich die An- und Abfahrtswege von Privat- und Einsatzfahrzeugen. Zudem sind nicht genügend Parkplätze vorhanden. Die Sicherheitsabstände zwischen Fahrzeugen und Wänden sind zu gering. Außerdem ist die maximale Kapazität an Spinden erreicht. Duschen sind in einem nutzbaren Zustand vorhanden. Er teilt mit, dass ein Anbau sowie eine Sanierung im Bestand möglich seien. Im Standort Tennenbronn wäre eine Interimslösung notwendig. Die Kosten betragen ca. 2,9Mio.Euro. Eine Umnutzung des Gesamtgebäudes wäre eine weitere Alternative, allerdings wird das Problem dann an andere Vereine übertragen. Die Herstellung eines rechtssicheren Zustandes ist ohne bauliche Maßnahmen nicht möglich. In der Reihenfolge aus Sicht der Feuerwehrgerätehäuser hat Tennenbronn allerdings die niedrigste Priorität der Stadtteile. Herr Wöhrle bedankt sich für die Aufmerksamkeit und lädt OR zur jederzeitigen Besichtigung der Gerätehäuser ein.

Diskussion Ortschaftsrat:

OR Haberstroh fragt nach einer Frist für die Umsetzung. Herr Rehfuß erklärt, dass aufgrund der Mängel zeitnaher Handlungsbedarf besteht. Beim Eintreten eines Schadensfalles würden strafrechtliche Konsequenzen aufgrund der Pflichtverletzung durch den „Arbeitgeber“ (Stadtverwaltung Schramberg) drohen. Die Unfallkasse Baden-Württemberg fordert, dass die Umsetzung der Maßnahmen nicht verzögert werden darf. Durch die Kenntnis der vorhandenen Mängel ergibt sich die Pflicht der Behebung dieser.

OR Fleig meint, die aufgelisteten Summen von ca. 21. Mio. Euro sind brutal. Eine zeitnahe Umsetzung ist wichtig, aber sie muss mit Bedacht nacheinander erledigt werden. Eine Komplettumsetzung sei derzeit nicht denkbar. Herr Wöhrle erklärt, dass die Mängel priorisiert beseitigt werden müssen.

OR Fleig fragt, warum der Neubau Sulgen bereits Mängel aufweist und erkundigt sich, ob eine Schwarz-Weiß-Trennung 2016 noch nicht Vorschrift war. Herr Rehfuß meint, dass aufgrund einer Kontaminierung gesundheitliche Schäden durch die fehlende Schwarz-Weiß-Trennung auftreten können. Diese Trennung ist bisher im Feuerwehrhaus Sulgen noch nicht umgesetzt. Herr Rehfuß bittet um Anerkennung für die Ehrenamtlichen der Feuerwehr und hofft, dass die Gesundheitsgefährdung für die Kameraden verringert werden kann. OR Fleig zeigt seinen Dank an die Freiwillige Feuerwehr, will jedoch die Erwartungshaltungen dämpfen, denn alles muss finanzierbar bleiben und mit Bedacht geplant werden. Herr Wöhrle erklärt, es sei wichtig, Realisierbares und den Weg dahin zu zeigen. OV Moosmann teilt seine Dankbarkeit an die Freiwillige Feuerwehr mit.

OR Rapp zeigt sein Verständnis für die Maßnahmen und derzeitige Situation, doch betont auch sein Entsetzen als Feuerwehrmann selbst angesichts der Kosten und Mängel. Er erkundigt sich nach den Kosten, die benötigt werden, um die größten Mängel entfernen zu können. Herr Wöhrle teilt mit, dass behebbare Mängel teilweise schon beseitigt wurden, dies aber nicht zur Rechtssicherheit führen wird. Die Kosten werden von der Unterhaltung getragen. Die größte Problematik sei die fehlende Fläche, das heißt, bauliche Eingriffe sind zielführend und Maßnahmen gegen die anderen Mängel zunächst nur „Geldverschwendung“. Herr Rehfuß erklärt, dass viele Gutachten für die Feuerwehrgerätehäuser erstellt wurden. Die Häuser sind größtenteils in so schlechten Zuständen, dass sich eine Investition weniger rentiert als ein Neubau.

OR Wälde erklärt, dass es trotz der hohen Anzahl von derzeitigen Notlösungen im Feuerwehrgerätehaus Tennenbronn den anderen Stadtteilen noch schlechter geht. Dennoch darf eine Ablehnung von Interessierten für die Feuerwehr angesichts der immer weiter sinkenden Zahl von Freiwilligen nicht eintreten, nur weil der Platz für Spinde ausgeht. OR Fleig erkundigt sich bei der Feuerwehr, ob schon Leute abgelehnt wurden. Dies wird verneint. Es wird versichert, dass zukünftig weitere Lösungen gefunden werden.

Herr Wöhrle teilt mit, dass aufgrund des fehlenden Hygienekonzepts der Stadt Schramberg die Einsatzkleidung bisher nach Ermessen der Feuerwehrangehörigen gereinigt wird. Des Weiteren sind noch Helme im Einsatz, welche nicht mehr zulässig sind. Dies soll zeitnah angegangen werden. OR Fleig glaubt, die Schwarz-Weiß-Trennung sei auch ohne große Investition möglich umzusetzen. Hier wünscht er sich die Überprüfung von kostengünstigen Umsetzungsmöglichkeiten.

Der Ortschaftsrat stimmt dem folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

2. Im nächsten Schritt soll das weitere Vorgehen für die Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser mit zu treffenden Maßnahmen, zu erwartenden Kosten, Priorisierung und möglichem Zeitplan erarbeitet werden. Dabei sind sowohl verschiedene Szenarien der finanziellen Leistungsfähigkeit als auch andere ebenfalls anstehende Investitionsprojekte der Stadt Schramberg zu berücksichtigen, damit ein realistischer Umsetzungshorizont entsteht.

3. Eine Beschlussfassung über einzelne zu ergreifende Maßnahmen erfolgt jeweils im Rahmen der Haushaltsplanung.

TOP 7 - Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen

Leiter der Abteilung Stadtplanung, Joschka Joos, referiert über die Notwendigkeit und das Vorgehen zum Stadtentwicklungsprogramm Schramberg 2040 (STEP 2040+). Ursprünglich war geplant, das Konzept wieder extern erstellen zu lassen, hinsichtlich der aktuellen Haushaltslage und genügend freier Kapazitäten übernimmt die Stadtverwaltung die Aktualisierung allerdings intern. Er teilt mit, dass der Flächennutzungsplan ebenfalls fortgeschrieben werden muss und dieser eng mit einem Stadtentwicklungsprogramm verknüpft ist. Inhalte eines solchen Konzepts sind beispielsweise Wohnen, Tourismus, Wirtschaft oder die Infrastruktur. Die Öffentlichkeit soll durch Bürgerworkshops einbezogen werden, die laut Herr Joos im Mai und Juni geplant sind. Auf der Homepage wird ein Tool eingerichtet, bei dem Bürger auf einer Karte einen Pin setzen können, um Problemorte aufzuzeigen.

OV Mosmann erläutert das Problem mit den Straßenlampen in der Sonnenstraße/ Höhenstraße. Es gab bereits 12 Kurzschlüsse aufgrund von Wasser in den Muffen. Das Team vom Bauhof sowie die Abteilung Tiefbau arbeiten an einer Lösung des Problems.

OV Moosmann teilt mit, dass die Tennenbronner Vereine dieses Jahr wieder die Spiellandschaft / Minigolfanlage bewirtschaften. Insgesamt wird an 13 Wochenenden von 12 Vereinen/Gruppen bewirtet. Die Saison startet am 13. Juni und endet am 7. September 2025.

OR Fleig erfragt den Sachstand von Baumgräbern, Urnenwänden und Bepflanzungsstand an Bestattungsbäumen auf den Friedhöfen. OV Moosmann schlägt einen Ortstermin vor. Herr Ginter befürwortet diesen Vorschlag und schlägt einen Termin im Herbst vor, wenn auch der WC-Container am oberen Friedhof aufgestellt wurde.

OR Rapp erzählt von einem Bürger, der sich bei ihm beklagt hat, dass im Mitteilungsblatt die Wahlergebnisse nicht richtig bzw. unverständlich aufgezeigt wurden. OV Moosmann erklärt, dass die Prozentwerte nicht aufgeführt wurden, aufgrund eines Fehlers bei der Auszählung von Briefwahlstimmen. Bei der Auszählung wurden versehentlich 197 Tennenbronner Stimmen einem anderen Wahlbezirk (Waldmössingen) zugeordnet. Deshalb wurden nur die Stimmenzahlen, welche konkret dem Briefwahlbezirk oder dem Wahllokal zugeordnet werden konnten, aufgeführt. Dies wurde auch im Mitteilungsblatt erklärt.

OR Wälde erzählt von einem Bürgeranliegen. Es handelt sich um die Einfahrt der Sonnenstraße in die Straße Am Sonnenberg. Der Bürger bittet um die Anbringung eines Spiegels zur Verkehrsbeobachtung, da Autos in der Kurve nicht gesehen werden können. OV Moosmann teilt mit, dass Spiegel nur bei dringlicher Notwendigkeit gern gesehen werden. Herr Rehfuß stimmt OV Moosmann zu und erklärt zudem, dass ein Spiegel meist eine Scheinsicherheit mit sich bringt, welche noch mehr Risiken birgt aufgrund von falscher Ausrichtung und blindem Vertrauen auf den Blick in den Spiegel. OV Moosmann wird die Stelle in der morgigen Verkehrsschau direkt begutachten.

OV Moosmann verabschiedet sich persönlich sowie im Namen des Ortschaftsrates mit einer Rede von Ronja Hermann und begrüßt Celine Scheiber als Nachfolgerin im Team der Ortsverwaltung Tennenbronn.

Da keine weiteren Anfragen mehr bestehen, schließt OV Moosmann die öffentliche Sitzung. Die nicht öffentliche Sitzung wird nach einer kurzen Pause fortgeführt.

Keine Beschlussfassung

Erscheinung
Tennenbronner Anzeiger – Amtsblatt Tennenbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 12/2025

Orte

Schramberg

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