Bürgermeisteramt Denkingen
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Aus den Rathäusern

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 10.04.2025

TOP 1 Bürgerfragemöglichkeit Keine Anfragen. TOP 2 Bericht über und weitere Maßnahmen zur Hangrutschung der Erddeponie Sachverhalt...

TOP 1

Bürgerfragemöglichkeit

Keine Anfragen.

TOP 2

Bericht über und weitere Maßnahmen zur Hangrutschung der Erddeponie

Sachverhalt

Im Frühjahr 2023 kam es an der Südostseite der Erddeponie Denkingen als Folge wochenlanger Regenfälle zu einer großflächigen Rutschung in Richtung Wettbach.

Um schlimme Folgen für Mensch und Umwelt zu vermeiden, musste die Erddeponie unverzüglich gesperrt werden. Zur Eruierung des Ausmaßes der Rutschung und zur Beobachtung weiterer Verformungen des Erddeponiekörpers beauftragte die Verwaltung die Henke und Partner GmbH, Ingenieurbüro für Geotechnik.

Als Berichterstatter war in unserer Sitzung Herr Dipl.-Ing. (FH) Markus Katz zugegen und hat die Untersuchungsberichte, die dem Gemeinderat als Anlage vorlagen, sowie die weitergehenden empfohlenen Maßnahmen vorgestellt.

Am 26.03.2025 wurden die Ergebnisse im Rahmen eines Vororttermins mit dem Wasserwirtschaftsamt sowie der unteren Naturschutzbehörde, dem Vorsitzenden sowie der Bauhofleitung vorgestellt.

Wesentliche Ergebnisse der Untersuchungen:

Im Wesentlichen wurde festgehalten, dass in Richtung des Wettbachs nahezu keine Bewegungen mehr stattfinden. Auf der Ostseite des Deponiekörpers konnten noch leichte Bewegungen festgestellt werden, aber nicht mehr in dem Maße wie oben auf der Deponie (Stand Juli 2024).

Im letzten halben Jahr betrug die Verformungsgeschwindigkeit ca. 2 mm/Monat; in den letzten Monaten ist diese auf 1mm/Monat zurückgegangen, obwohl wir eine vergleichsweise schlechte Witterungsperiode hatten.

Im Deponiekörper selbst haben wir zwei Meter über der Deponiesohle einen Wasserstau, die Auffüllhöhe beträgt insgesamt 12 Meter. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Entwässerung entweder nicht mehr funktioniert oder schadhaft ist (vgl. Kernbohrung 3). In der Mitte der Deponie besteht eine Setzungsmulde von ca. 70 cm, am Rand wurden dahingehend noch 10 cm festgestellt. Dies spricht für ein nicht mehr funktionierendes Entwässerungssystem sowie einen schlechten Untergrund.

Nach Einschätzung der Henke und Partner GmbH sowie des Wasserwirtschaftsamtes war die ursprüngliche Deponieplanung der Firma Breinlinger Ingenieure sehr detailliert. Verglichen mit anderen Deponien gab es nicht überall Entwässerungen

Empfohlene Maßnahmen:

Bei einer Besprechung im Juli 2024 wurde avisiert, dass möglichst wenig Material umgelagert, sondern möglichst viel erhalten werden soll, um die Kosten zu reduzieren.

Die Henke und Partner GmbH empfiehlt in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt und der unteren Naturschutzbehörde daher folgende Maßnahmen:

  • Im oberen Bereich des Deponiekörpers (0,5 m): Stabilisierung mit Bindemittel
  • Schaffung eines befahrbaren Verkehrswegs, um die Deponie zu begehen und um auf kurzem Weg etwas ausgleichen zu können.
  • Staunässe vermeiden
  • Um den Deponiekörper herum sollte ein Graben ausgehoben werden
  • Einzelne Schotterrigolen in die Schüttung zur Entwässerung in den Randgraben
  • Weiterer Verfüllungsabschnitt zur Umlagerung nutzen, (Oberboden abtragen, weiche Schichten abtragen, Flächendränage aus Schotter, Zwischengraben und Randgraben)
  • Abflachen der Randböschungen
  • Keine weitere Aufschüttung.

Nach Einschätzung der Experten sowie der zuständigen Behörden gehen wir davon aus, dass die Erddeponie nicht mehr oder nur noch in einem sehr geringen Umfang (ca. 3.000 Kubikmeter abzüglich umzulagernder Masse) aufgefüllt werden darf. Dies entspricht nach heutigem Stand dem Aushub von ca. sieben Einfamilienhäusern. Daher empfiehlt das Wasserwirtschaftsamt eine zeitnahe Renaturierung und Bepflanzung zur weitergehenden Stabilisierung des Deponiekörpers.

Zur halbjährlichen Messung werden von der Verwaltung weitere Angebote eingeholt.

Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, ein Angebot für die Sanierungsplanung einzuholen.

TOP 3

Multiprofessionelle Teams in den Kindergärten und der Grundschule Denkingen

Ein Ehepaar aus der Gemeinde hat die Verwaltung per E-Mail (die dem Gemeinderat als Anlage beiliegt) auf den Bericht der Gemeinderatssitzung in Gosheim aufmerksam gemacht, in der finanzielle Mittel für multiprofessionelle Teams in den Kindergärten bereitgestellt wurden. Sie äußerten die Frage, ob auch in Denkingen ein erhöhter Förderbedarf besteht und ob die Kindergärten und die Grundschule Denkingen ebenfalls multiprofessionelle Teams einführen sollten.

Zu TOP 3

Um diese Frage zu beantworten, haben wir uns mit Frau Katrin Moosmann, Fachberaterin und Referentin für Qualitätsmanagement der Fachberatungsstelle Tuttlingen, ausgetauscht. Ihre Einschätzung: „Der Begriff „Multiprofessionelles Team“ ist kein fest definierter Begriff. Der Fachkräftekatalog nach § 7 KiTaG in Baden-Württemberg ist eigentlich schon multiprofessionell. Es können zahlreiche Berufsgruppen, teilweise nach einer fachlichen Qualifizierung, als Fachkräfte anerkannt werden:

www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-KiTaGBW2009V16P7

Es gibt viele Vorteile in einem multiprofessionellen Team, aber auch Hürden und Stolpersteine. Natürlich ist es bereichernd, z. B. einen Ergotherapeuten in der Kita als Fachkraft zu beschäftigen, aber die Ausbildung und auch die pädagogische Haltung sind natürlich sehr unterschiedlich. Fraglich ist auch immer, ob für Berufsfelder wie Therapeuten die Arbeit in den Kitas wirklich attraktiv ist. Projekte wie in Gosheim, bei denen Kita-Sozialarbeit implementiert werden soll, sind spannend und sicher zukunftsweisend. Wie Sie aber aus dem Bericht entnehmen können, ist die Finanzierung solcher Stellen bis jetzt nicht geregelt.

Multiprofessionelle Teams können sehr bereichernd sein, benötigen aber auch stetige Begleitung und Qualifizierung. Wenn aber ein gutes Fundament für die

Teamarbeit geschaffen ist, die Aufgabenverteilung transparent strukturiert ist und eine gemeinsame Haltung erarbeitet wurde, ist es eine tolle Sache.

Wenn Sie sich für Forschungsergebnisse aus diesem Feld interessieren, habe ich Ihnen ein Dokument von Dörte Weltzien angehängt, die das Thema wissenschaftlich gut aufschlüsselt. Wenn sich die Multiprofessionalität aber nur auf den Einsatz von Hilfskräften beschränkt und die Qualität innerhalb der Kita senkt, ist meine persönliche

Einschätzung eher verhalten. Das kann eine Übergangslösung sein, die vielleicht im Einzelfall auch bereichernd ist, aber sicherlich noch mehr Begleitung, Kommunikation und Qualifizierung benötigt. Es ist sehr schwierig eine pauschale Empfehlung auszusprechen, da es individuell auf die Gegebenheiten vor Ort ankommt. Sollte Sie hier konkrete Ideen im Kopf haben, unterstützen wir Sie gerne.“

Zusätzlich wurden die Rektorin der Grundschule sowie die Leiterinnen der Kindertagesstätten um eine Einschätzung gebeten.

Die Einschätzungen der Schulleitung und der Leitungen der Kindertagesstätten bestätigen den Bedarf an zusätzlicher Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen. Jedoch sind sich Gemeinderat und Verwaltung einig, dass in Denkingen kein Multiprofessionelles Team eingeführt wird.

TOP 4

Einführung eines Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Programms

Die Gemeinde Denkingen steht vor der Herausforderung, qualifizierte Fachkräfte in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt zu gewinnen und langfristig zu binden. In den letzten Bewerbungsrunden musste die Verwaltung die Stellen häufig mehrfach ausschreiben, um geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Aus diesem Grund sind die Kosten für Stellenausschreibungen enorm gestiegen.

Zu TOP 4

Im Jahr 2024 beliefen sich die Gesamtkosten für Stellenausschreibungen (Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r, Freiwilliges Soziales Jahr, Leitung Kinderburg, Grundschulbetreuung, Reinigungskraft, Verwaltungsfachangestellte/r, Bauhofmitarbeiter/in, Erzieher/in (m/w/d)) auf insgesamt 17.285,25 Euro.

Im laufenden Jahr 2025 fielen bereits Kosten in Höhe von 9.258,87 Euro für die Ausschreibung der Stellen Bauhofmitarbeiter/in, Grundschulbetreuung und Erzieher/in (m/w/d) an.

Um die Kosten für die Personalsuche künftig zu reduzieren und dennoch qualifizierte Bewerbungen zu erhalten, schlägt die Verwaltung die Einführung eines „Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Programms“ vor.

Ziel dieses Programms ist es, durch die aktive Einbindung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Recruiting-Prozess, qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen. Indem wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu motivieren, aus ihrem persönlichen Netzwerk geeignete Kandidaten für offene Stellen zu empfehlen, können wir nicht nur Kosten für Stellenausschreibungen sparen, sondern auch die Integration neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unser Team erleichtern.

Um die Risiken, wie z. B. dass bei der Auswahl von Kandidaten aufgrund der Empfehlung durch einen Kollegen die objektiven Kriterien nicht ausreichend berücksichtigt werden oder dass Mitarbeiter versuchen, die Prämie zu erlangen, indem sie Freunde oder Bekannte zur Bewerbung motivieren, ohne dass diese tatsächlich eine langfristige Beschäftigung anstreben, zu minimieren, werden werbende Mitarbeiter vom Bewerbungsprozess ausgeschlossen. Außerdem werden Vorgesetzte von diesem Modell ausgeschlossen, um zu verhindern, dass diese im Bewerbungsverfahren durch die Prämie beeinflusst werden. Führungskräfte erhalten somit keine Chance, diese Prämie zu erhalten. Stellvertretende Führungskräfte sind nur dann teilnahmeberechtigt, wenn sie nicht in den Bewerbungsprozess eingebunden sind.

Programmgestaltung:

  • Mitarbeiter, die erfolgreich einen neuen Kollegen werben, der nach bestandener Probezeit mindestens ein Jahr in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Gemeinde Denkingen tätig ist, erhalten eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro.
  • Die Prämie dient als Anerkennung für das Engagement der Mitarbeiter und soll einen Anreiz für die aktive Beteiligung am Rekrutierungsprozess schaffen.
  • Um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden, sind Führungskräfte vom Programm ausgeschlossen. Stellvertretende Führungskräfte sind nur dann teilnahmeberechtigt, wenn sie nicht in den Bewerbungsprozess involviert sind.
  • Die werbenden Mitarbeiter nehmen nicht am Bewerbungsverfahren teil.

Durch die Einführung dieses Programms erwarten wir eine spürbare Reduzierung der Kosten für Stellenausschreibungen. Indem wir das bestehende Netzwerk unserer Mitarbeiter nutzen, können wir die Personalsuche effizienter gestalten und zielgerichteter vorgehen.

Die aktive Einbindung der Mitarbeiter in den Recruiting-Prozess wird zudem die Mitarbeiterbindung und das Engagement stärken. Darüber hinaus ermöglicht das Programm die Gewinnung von Kandidaten, die durch persönliche Empfehlungen bereits mit der Gemeindeverwaltung und dem Team vertraut sind, was eine bessere Integration in die bestehende „Verwaltungskultur“ begünstigt.

Finanzielle Auswirkung:

Die Höhe der jährlichen Ausgaben für das Programm hängt von der Anzahl der neu eingestellten Mitarbeiter ab, die durch Mitarbeiterempfehlungen gewonnen werden. Eine genaue Prognose ist schwierig, da der Erfolg des Programms von verschiedenen Faktoren abhängt.

Die Kosten sind aber genauso unvorhersehbar wie die Kosten für externe Stellenausschreibungen. De facto dürften die Kosten für Zeitungsannoncen, die Aufnahme von Stellen in Jobportale etc. perspektivisch teurer werden als sie es heute sind. Die Kosten für externe Stellenausschreibungen können daher im Vorjahr ebenso wenig ermittelt werden. Die Verwaltung geht allerdings davon aus, dass die Kosten durch das Programm sogar reduziert werden könnten.

Der Gemeinderat beschloss die Einführung eines „Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Programms“. Nach erfolgreicher Werbung eines neuen Kollegen/einer neuen Kollegin erhält der werbende Mitarbeiter wahlweise 500 Euro oder einen Tag Sonderurlaub. Die Verwaltung wird die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Programms ergreifen.

TOP 5

Kostenschätzung über eine etwaige Sanierung des Gasthofes Sternen

Sachverhalt

Beschlusslage:

1. 09.02.2021 (GR/2021/22): Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Verhandlung zum Abschluss eines Kaufvertrags bis zu einer Kaufpreissumme (ohne Nebenkosten) in Höhe von 300.000.--€ zu tätigen und den Vertrag unter diesen Voraussetzungen vorzunehmen.

Für den Kauf ist ggf. eine Kreditaufnahme nötig. Sie soll möglichst so gestaltet werden, dass Zins und Tilgung aus der Pacht erlöst werden können.

2. In nichtöffentlicher Sitzung wurde am 17.05.2021 (Vorlage GR/2021/77) beschlossen:

Der Gemeinderat stimmt dem Aufkauf der Gaststätte Sternen im Sanierungsgebiet der Städtebaulichen Sanierung Ortsmitte-Denkingen zum Erreichen des Sanierungszwecks sowie zum Erhalt einer Dorfgaststätte zum Kaufpreis in Höhe von 295.000.--€ (ohne Nebenkosten) zu.

3. 15.03.2022 (GR/2022/36): Bis zur Abklärung der Aufnahme und Unterbringung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine im Gasthaus Sternen wird keine weitergehende Entscheidung durch den Gemeinderat getroffen.

4. 23.05.2023 (GR/2023/89): Die Ergebnisse der 3. Sitzung der AG Sternen werden zur Kenntnis genommen.

Es soll der Versuch der Gründung einer Gesellschaft/Verein/Genossenschaft für den Betrieb der Dorfgaststätte Sternen unternommen werden. Hierzu soll nach den Sommerferien eine öffentliche Bürger-Versammlung einberufen werden

5. 27.02.2024 (GR/2024/14): Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Volz & Partner GbR vom 15.02.20241 anzunehmen und ermächtigt die Verwaltung, die Potenzialanalyse in Auftrag zu geben.

Nach Vorliegen der Potenzialanalyse und Beratung durch die Volz & Partner GbR wird der Gemeinderat erneut darüber beraten, ob auch die Betreiberauswahl durch die Auftragnehmerin erfolgen soll.

6. Nach Vorstellung der Potenzialanalyse durch die Volz & Partner GbR in der Sitzung am 12.12.2024 (GR/2024/103) hat der Gemeinderat keinen Beschluss gefasst und ist stattdessen zur Tagesordnung übergegangen.

7. Mit Vorlage GR/2024/103/1 wurde das Gremium im Rahmen der Sitzung am 16.01.2025 vom Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass das Angebot der Volz und Partner GbR über die Phase II (Betreiberauswahl) bis längstens 28.02.2025 gültig ist.

Um die kommunale Gastronomieentwicklung weiter voranzutreiben, hat sich das Gremium bei einem Vororttermin am 13.02.2025 im ehemaligen Gasthof Sternen dafür ausgesprochen, ein Angebot eines Architekturbüros für eine Kostenschätzung zur etwaigen Sanierung des Objekts einzuholen.

Damit soll eine Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, ob und inwieweit die Gemeinde in der Lage ist, die Kosten für die Sanierung der Liegenschaft und Reaktivierung als Dorfgaststätte selbst zu tragen. Alternativ könnte das Objekt auch abgestoßen und an einen Investor verkauft werden, der über das Stadtsanierungsprogramm verpflichtet werden würde, den „Sternen“ zumindest zehn Jahre lang als Gaststätte zu betreiben. Hier liegen dem Vorsitzenden Interessensbekundungen vor; der Gemeinderat hat sich diesbezüglich insbesondere für eine Ausschreibung ausgesprochen, sollte man sich zu diesem Schritt entschließen.

Das Angebot für die Kostenschätzung, welches dem Gemeinderat als Anlage beiliegt, ist in insgesamt vier Titel unterteilt:

Titel 1: Planerfassung

Titel 2: Kostenauswertung Bereich Gaststätte inkl. Planungsrelevanter Untersuchungen

Titel 3: Sanierung der Wohn- und Fremdenzimmer im Innenbereich

Titel 4: Sanierung der gesamten Gebäudehülle. (Diese würde das Architekturbüro bezüglich Fenster- und Fassadenflächen ebenfalls in die einzelnen Bereiche Gaststätte und Wohnungen untergliedern, mit einem zusätzlichen Punkt „Allgemein“, welcher insbesondere das Dach und auch die Haustechnik betreffen würde).

Insbesondere nachfolgende Fragestellungen sind aus Sicht des Architekten relevant:

  • Wie verhält es sich bei einem neuen Konzessionsantrag mit dem Thema Sanitärräume und hier insbesondere der Barrierefreiheit?
  • Welche Umstrukturierung der Kücheneinbauten sind für die Wiederaufnahme des Essensbetriebs notwendig?
  • Wo sind Pausen- und Sanitärräume für die Mitarbeiter – Küche – zu platzieren (oder erneut)
  • 1 zur Erstellung einer Gastronomiekonzeption und einer Potenzialanalyse, Anm. d. Verf. zu nutzen?
  • Welchen technischen Sanierungen bedürfen die Kühl- und Ausschanktechnik?
  • Welche weiteren technischen Veränderungen/Modernisierungen sind notwendig (Thema Heizung, Elektrifizierung, Lüftungstechnik)?
  • Welche zusätzlichen Themen sind optischer und baurechtlicher Art zu beachten?

Das Architekturbüro schlägt daher vor, dass zunächst anhand von Bauteilen und technischen Komponenten in die Kostenfindung gegangen wird, parallel kann es sein, dass wir hier seitens Küchenplanung oder auch zur technischen Bewertung der Bestandsstruktur dann weitere Fachplaner oder Firmen beratend hinzuziehen müssen. Zum Beispiel technische Prüfung, Dichtigkeit von Heizleitungen, etc.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2025 sind Aufwendungen für die Investorensuche (Produkt „Wirtschaftsförderung“) in Höhe von 12.000 € eingeplant.

Mit 13.619,55 EUR liegt das Angebot über den im Haushalt eingestellten Planansatz, sodass das Sachkonto überplanmäßig bewirtschaftet werden müsste.

Rechtliche Folgen:

Der Betrieb einer Gastronomie gehört nicht zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde.

Gemeindehaushaltsrechtlich darf eine Kommune grundsätzlich nur im Rahmen des § 102 GemO wirtschaftlich tätig werden:

(1) Die Gemeinde darf ungeachtet der Rechtsform wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn

1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,

2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und

3. bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden kann.

Nach Rückmeldung der Rechtsaufsichtsbehörde wären kommunale Investitionen in den Gasthof Sternen zwar grundsätzlich möglich; die Gemeinde müsste aber im Rahmen eines Wirtschaftsplanes glaubhaft machen, dass der Betrieb der Gaststätte wirtschaftlich wäre (insbesondere Darlegung geplanter Pachteinnahmen, Vermietung der Fremdenzimmer etc.) und die Investitionen den Haushalt der Gemeinde nicht über Gebühr belasten würden.

Haushaltsrechtlich wäre überdies aller Voraussicht nach ein Nachtragshaushalt erforderlich, da die Gemeinde Denkingen in den Haushaltsjahren 2025-2027 über 900.000 € Kredite für den Anbau der Villa Sonnenschein sowie die Erweiterung der Grundschule eingeplant hat. Der Nachtragshaushalt wäre genehmigungspflichtig.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, das Angebot des Architekturbüros Nischt vollumfänglich anzunehmen.

Weiter beschloss der Gemeinderat, dass er nach Vorliegen der Kostenschätzung endgültig darüber beraten und beschließen, ob und inwieweit der Gasthof Sternen durch die Gemeinde saniert werden kann oder ob stattdessen versucht werden muss, das Objekt an einen privaten Investor zu veräußern, der über das Stadtsanierungsprogramm zum Nutzungszweck „Erhalt einer Dorfgaststätte“ verpflichtet wird.

TOP 6

Bericht über den Workshop zur strategischen Ausrichtung der Kinderbetreuung in Denkingen

Am 22.03.2025 hat unter Leitung der Gemeindeverwaltung ein gemeinsamer Workshop zur strategischen Ausrichtung der Kinderbetreuung in Denkingen stattgefunden.

An diesem nahmen neben Gemeinderäten und Kirchengemeinderäten auch die Leitungskräfte der Kindergärten und zahlreiche Elternbeiräte teil.

Frau Hauptamtsleiterin Drechsel stellte die im März 2025 fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplanung vor. Anschließend erläuterte Bürgermeister Biselli ein etwaiges Projekt, welches in der Hinteren Gasse realisiert werden könnte, gefolgt von einer Übersicht zu Fördermöglichkeiten im Rahmen des Stadtsanierungsprogramms.

Eine weitere entscheidende Grundlage war die Vorstellung des von der STEG festgestellten Sanierungsbedarfs im Kindergarten St. Paul.

Die insgesamt 29 Teilnehmer des Workshops entwickelten anschließend in Gruppenarbeit Visionen, wie die Kinderbetreuung in Denkingen zukünftig idealerweise aussehen könnte. Dabei kristallisierte sich eine gemeinsame Vision heraus:

„Denkingen bietet jedem Kind einen hochwertigen Betreuungsplatz an seinen bewährten Standorten sowie einem zentralen Bildungsort in der Ortsmitte an.“

Daran anknüpfend analysierten die Workshopteilnehmer im Rahmen einer SWOTAnalyse die externen Chancen und Risiken, beispielsweise die politischen,

wirtschaftlichen oder sozialen; und anschließend die (ganz Denkingen betreffend) internen Stärken und Schwächen.

Zum Schluss des Workshops definierten die Teilnehmer – wieder in Gruppenarbeit – Handlungsfelder, Ziele, Maßnahmen, Verantwortlichkeit und Priorität für die

1. Kinderburg

2. St. Paul

3. Naturkindergarten

4. Projekt „Hintere Gasse 19“

Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass die Teilnehmer des Workshops herausgearbeitet haben, dass die Kinderbetreuung in Denkingen zukünftig zentral stattfinden und kein weiterer Standort geschaffen werden soll. Nichtsdestotrotz sollen die bisherigen Standorte gestärkt werden. Ein Handlungsschwerpunkt wurde auf den kath. Kindergarten St. Paul in der Ortsmitte gelegt.

Der Vorsitzende und die Gemeindeverwaltung bedanken sich ganz herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Workshops für die engagierte und tatkräftige Mitarbeit. Damit wurde eine ideale Grundlage für künftige politische Entscheidungen geschaffen.

TOP 7

Anfragen und Bekanntgaben

  • Die Bündelausschreibung zur Sanierung der Feldwege hat sich nochmals verzögert. Die Submission hat nun am 17.04.2025 stattgefunden; Baubeginn wird sofort nach der Vergabe am 15.05.2025 sein, voraussichtlich Mitte/Ende Mai.
  • Über das R.I.P sind wir uns mit der Firma Stumpp einig, dass ein Teil des Erdaushubs des letzten Sanierungsabschnitts der OD, der noch auf dem Hartplatz zwischengelagert ist, auf der Ausgleichsfläche hinter den Vereinsschöpfen aufgetragen werden kann. Dadurch sparen wir uns erhebliche Entsorgungskosten. Von der Bodenseewasserversorgung liegt hier die Zustimmung vor.
Anhang
Dokument
Erscheinung
Aktuell – Mitteilungsblatt der Gemeinde Denkingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

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Denkingen

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