Eine Bürgerin stellte die Frage, warum im Rahmen des Projekts „Stadtpark Alter Friedhof“ die bestehende Treppenanlage nicht rausgestrichen werde, um Kosten einzusparen. Bauamtsleiter Heiko Böttcher erläuterte, dass gerade die Treppe den geringsten Kostenanteil am Gesamtprojekt darstellt. Dennoch werde die Verwaltung auch weiterhin versuchen, die Gesamtkosten im Blick zu behalten.
Vollsperrung im Bereich „Auf dem Graben 12“
Bürgermeister Chris Nathan gab bekannt, dass im Zeitraum vom 03. Juni bis einschließlich 21. Juni 2025 aufgrund von Bauarbeiten eine Vollsperrung im Bereich „Auf dem Graben 12“ erforderlich ist. Eine Umleitung wird ausgeschildert.
Verzögerungen bei der Baustelle Echterdinger Straße
Bauamtsleiter Heiko Böttcher informierte, dass sich die ursprünglich bis Ende Juli geplante Fertigstellung der Baustelle in der Echterdinger Straße verzögert. Grund dafür sind Komplikationen im Kanalbereich. Die Fertigstellung ist nun für Ende August 2025 vorgesehen. Ein ausführlicher Bericht wird im Amtsblatt veröffentlicht.
Nachtragshaushalt 2025
- Einbringung und Verabschiedung
Der Gemeinderat hatte am 19.11.2024 die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen. Aufgrund des Grundsatzbeschlusses zur Sanierung des Hallenbads sowie der beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen vom 29.04.2025 wurde ein Nachtrag zur bisherigen Haushaltsplanung erforderlich.
Kämmereiamtsleiter Sven Ehwald informierte über die wesentlichen Änderungen durch den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung:
Im Ergebnishaushalt konnte durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, Konsolidierungsmaßnahmen und Anpassungen im Personalbudget eine deutliche Verbesserung erreicht werden. Das ordentliche Ergebnis verbessert sich auf -80.604 € (statt bisher -1.022.924 €).
Bei den Investitionen wurden geplante Einnahmen aus Grundstücksverkäufen ins Jahr 2026 verschoben, da die Erschließung des Gewerbegebiets Bonholz Nordwest erst zum Jahresende 2025 fertiggestellt sein wird. Gleichzeitig werden zusätzliche Mittel für die Sanierung des Alten Rathauses (300.000 €), die Schaffung von Räumen für das DRK (200.000 €) und eine allgemeine Grunderwerbsrate (135.000 €) benötigt. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen und des daraus resultierenden Zahlungsmittelbedarfs ist eine Erhöhung der Darlehensaufnahme auf 880.000 € notwendig.
Auch in der mittelfristigen Finanzplanung ergeben sich Änderungen: Grundstückserlöse werden ins Jahr 2026 verlagert, geplante Erlöse gestrichen und bei der Sanierung des Hallenbads sowie der Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs (HLF20) müssen zusätzliche Mittel eingeplant werden.
In den Wortmeldungen der Fraktionen wurde deutlich, dass die höhere Kreditaufnahme in erheblichem Maße durch die Investitionen in die Sanierung des Hallenbads verursacht wird. Zugleich war jedoch klar zu hören, dass es sich dabei um ein Projekt mit hoher Sinnhaftigkeit und großem Mehrwert für die Waldenbucher Bevölkerung handelt. Die entstehende Verschuldung wird somit im Kontext einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklung gesehen. Weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sind unumgänglich.
Die Nachtragshaushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile (Darlehen, Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10.735.000 €), die der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
Der Gemeinderat fasste hierzu mehrheitlich folgenden Beschluss: Die Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird entsprechend den Seiten 2 und 3 der beiliegenden Nachtragsplanung beschlossen.
Amtsblatt der Stadt Waldenbuch;
- Anpassung des Redaktionsstatuts
- Erhöhung des Bezugspreises ab dem 01.07.2025
Der Gemeinderat beriet über die Überarbeitung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt der Stadt Waldenbuch sowie über eine Erhöhung des Bezugspreises. Das bislang gültige Redaktionsstatut stammt aus dem Jahr 2012 und wurde seitdem mehrfach ergänzt. Aufgrund fehlender Stringenz sowie uneinheitlicher Zeichenkontingente wurde nun eine umfassende Überarbeitung vorgenommen. Ziel ist es, künftige Veröffentlichungen klarer zu regeln, insbesondere um zusätzliche Druckkosten zu vermeiden. Seit Juli 2024 trägt die Stadt Waldenbuch die Kosten für Zusatzseiten beim Nussbaum Verlag (59 €/Seite).
Der neue Entwurf orientiert sich dem anwaltlich geprüften Musterredaktionsstatut des Nussbaumverlags. Neu aufgenommen wurden eine Regelung für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, eine Klarstellung zur Zulässigkeit von Veranstaltungswerbung auf Kreis- bzw. Wahlkreisebene durch Parteien und Wählervereinigungen sowie eine klarere Gliederung der verfügbaren Zeilenkontingente. Für die Zeit vor Wahlen bleibt eine sechswöchige Karenzzeit bestehen.
Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat der von Nussbaum Medien angekündigten Erhöhung des Bezugspreises für das Amtsblatt zu. Ab dem 01.07.2025 beträgt der Preis 29,55 € pro Halbjahr und Abonnent (zuvor: 24,55 €). Aktuell beziehen rund 1.815 Haushalte in Waldenbuch das Amtsblatt, was einem Verbreitungsgrad von über 50 % entspricht.
Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt das Redaktionsstatut entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadt Waldenbuch stimmt der Erhöhung des Bezugspreises der Stadtnachrichten von bisher 24,55 € pro Abonnent und Halbjahr auf 29,55 € pro Abonnent und Halbjahr ab 01.07.2025 zu.
- Beschluss zur Vergabe Schreinerarbeiten Brandschutztüren
Im Rahmen der Sanierung des denkmalgeschützten Alten Rathauses wurde die Vergabe des Gewerks „Schreinerarbeiten – Brandschutztüren“ beraten. Die Sanierungsmaßnahme umfasst neben dem historischen Gebäudeteil auch das Servicebüro sowie die Möblierung und wurde mit Gesamtkosten in Höhe von 1,53 Mio. € bereits mit Beschluss SV/018/2025 genehmigt.
Aufgrund gestiegener Kosten bei mehreren Gewerken, insbesondere beim Zimmermanns- und Dachdeckerhandwerk, bei Elektroinstallationen sowie bei Natursteinarbeiten, liegt die aktuelle Kostenberechnung des Architekturbüros Kautt bei rund 1,758 Mio. €. Eine höhere Förderung im Rahmen der Altstadtsanierung wurde in Aussicht gestellt.
Architekt Thomas Heiberger erläuterte, dass die Vergabe der Schreinerarbeiten für die Brandschutztüren erforderlich ist, um den Bauablauf im Zuge der Dach- und Fassadensanierung einhalten zu können. Es wurden 11 regionale Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, die Submission fand am 20.05.2025 statt.
Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss: Die Firma Speidel wird mit dem Gewerk Schreinerarbeiten und Brandschutztüren zu einem Angebotspreis in Höhe von 151.595,41 € beauftragt.
- aktueller Sachstand
Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW hat festgelegt, dass 1,8 % der Landesfläche als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen werden sollen. Dazu überarbeitet die Region Stuttgart die Regionalplanung, um Vorranggebiete für Windkraftanlagen festzulegen. In einer ersten, bereits abgeschlossenen Offenlage der Regionalplanänderung würde für Waldenbuch das Vorranggebiet BB-12 mit einer Größe von 70,85 Hektar ausgewiesen. Das Gebiet BB-12 befindet sich an der westlichen Gemeindegrenzen in Richtung Weil im Schönbuch. Im Rahmen der Rückmeldungen der ersten Offenlage wurde das Gebiet geringfügig auf 70,36 Hektar verkleinert. Der Beschluss des neuen Regionalplans ist im September 2025 zu erwarten. Der Gemeinderat nahm den Sachstand zur Kenntnis.
-vwa-