Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Ellhofen am 6. Juni 2024

TOP 1 Fragestunde Sachverhalt/Begründung Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor. TOP 2 Neue Ortsmitte; Hochbauten; Rathaussanierung...

TOP 1 Fragestunde

Sachverhalt/Begründung
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

TOP 2
Neue Ortsmitte; Hochbauten; Rathaussanierung und -erweiterung; Vorstellung Farbkonzept GRS-2024-042

Sachverhalt/Begründung
1) Bereits in der Vergangenheit wurde das Farbkonzept und die Materialwahl des neuen sanierten Rathauses mit der Erweiterung am Rande von anderen Tagesordnungspunkten angesprochen. Herr Guttenberger von der WerkGemeinschaft Guttenberger versprach, nach Klarheit des Farbkonzepts, dieses dem Gremium vorzustellen.
2) Herr Guttenberger wird anhand der beigefügten Unterlagen (Anlagen 1 bis 3) die geplante farbliche Gestaltung des sanierten Rathauses vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
3) Der Erweiterungsbau (Sitzungssaal, Technikräume und Archiv) soll sich optisch homogen mit dem bestehenden Rathaus verbinden. Das geplante Stehfalzdach soll in einem naturnahen dunkleren Bronze-Farbton einen Kontrast zur hellen Fassadenfarbe darstellen. Dieses Farbschema und die Materialwahl sollen auch im Inneren des Rathauses wiedergefunden werden. Gleichfarbige (wie außen) Pfosten-Riegel-Elemente im Innenbereich, helle Farben an den Wänden und viel Licht sollen das Rathaus auch optisch in die Moderne bringen. Die Räume sollen hell und groß wirken. Hierzu werden Türen aus Eiche und ein Parkettboden aus Eiche vorgeschlagen. Im Sitzungssaal, dem Foyer und der Erschließung im bestehenden Rathaus, soll ein Natursteinboden, Kalkstein oder Muschelkalk im großzügigen Format (40 x 60 cm, oder längere Bahnen) die Beziehung zum Pflaster im Platzbereich östlich des Sitzungssaals herstellen. Es werden Muster für den Natursteinboden vorgelegt.

Beschlussantrag
Der Gemeinderat nimmt die aktuellen Planungen zum Farbkonzept zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 3
Neue Ortsmitte; Hochbauten; Rathaussanierung und -erweiterung; Mehrkosten für Auflagertaschen Außenwandsockel GRS-2024-043

Sachverhalt/Begründung
Im Bereich des lastabtragenden Außenwandsockels beim Bestandsrathaus können die erforderlichen Auflagertaschen der neu zu erstellenden Stahlbetonbodenplatte nicht, wie nach Vorgabe der Tragwerkplanung ausgeschrieben, in einem Zug ausgeführt werden. Dies war im Vorfeld nicht absehbar.
Hintergrund ist der tatsächliche Zustand des bestehenden Außenwandsockels. Der Sockel konnte erst jetzt, nach dem Abbruch des Bestandsbodens und der Herstellung des Bohrplanums für die Mikropfähle der Firma Laumer in Augenschein genommen und bewertet werden. Er besteht zum Großteil aus lose verbundenem, unterschiedlich großem Sandsteinbruch, der in einigen Teilen mit Ziegelsteinen ausgebessert wurde.
Geplant und kalkuliert war es, die Taschen und die Stahlbetonbodenplatte in einem Zug herzustellen, also alle Taschen herauszuspitzen, Bewehrungen in die Platte und Taschen zu verlegen und dann im Ganzen auszugießen.
Beim vorgefundenen brüchigen Zustand ist ein Herausspitzen der Auflagertaschen nicht möglich. Die Taschen müssen stattdessen erschütterungsfrei mittels Kernbohrungen erstellt werden, um formstabile Aussparungen zu erhalten und einen Ausbruch, der die Gesamtstatik gefährden würde, unbedingt zu vermeiden.
Die Auflagertaschen können auch nicht in einem Zug erstellt werden, da bei gleichzeitigem Offenstehen aller Taschen die Sandstein-Außenwand zu sehr geschwächt wäre. Daher müssen die Taschen im sogenannten Pilgerschrittverfahren (nicht reihum eine nach der anderen, sondern jede 2., besser jede 3., und dann erst in der nächsten Runde die danebenliegende) einzeln erstellt werden (Anlage 1).
Dafür müssen die Taschen einzeln mit der zu erstellenden Bodenplatte herausstehender Anschlussbewehrung erstellt werden. Die Taschen sind mit Streckmetall abzustellen und einzeln mit Vergussmasse kraftschlüssig mit dem Bruchsteinsockel auszubetonieren.
Damit ist auch der erforderliche Zeitaufwand weit höher als bei der ursprünglich kalkulierten Erstellung der Stahlbetonbodenplatte inklusive der Auflagertaschen.

Diese zusätzlichen Maßnahmen werden aufgrund des vorgefundenen Zustandes des Sockels des Bestandsrathauses erforderlich und waren vorab nicht ersichtlich.
Die Firma Karl Köhler hat daher ein Nachtragsangebot erstellt. Dieses Nachtragsangebot beläuft sich auf rund 43.000 Euro (Anlage 2). Die Kosten sind als außerplanmäßige Mehrkosten anzusehen. Aufgrund der technischen Notwendigkeit empfiehlt die Verwaltung, das Nachtragsangebot der Firma Karl Köhler zu beauftragen. Die Arbeiten sind für Mitte Juni geplant.
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt, das Nachtragsangebot der Firma Karl Köhler in Höhe von 43.437,27 Euro brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

TOP 4
Neue Ortsmitte; Hochbauten; Rathaussanierung und -erweiterung; Mehrkosten Ausschreibungspaket III GRS-2024-044

Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen des geplanten Ausschreibungspaketes 3 wurden die bepreisten Leistungsverzeichnisse erstellt. Es wurden zum Teil hohe Differenzen zur Kostenberechnung vom Februar 2023 aufgezeigt, die sich vor allem durch die nun notwendigerweise verändert geplante Ausführung darstellen. Die genannten Kosten wurden der Verwaltung erst im Zuge der Ausschreibungsvorbereitung mitgeteilt, da sie vorher nicht zu beziffern waren.
1) Das Dach des Bestandsrathauses kann nicht, wie ursprünglich im Projekt und bei den Kosten vorgesehen, im Ganzen erhalten werden. Festgestellt wurde die Notwendigkeit einer vollständigen Dachsanierung bei der Öffnung des Dachs durch die Tragwerkplanung und den Zimmerermeister Ende Januar 2024. Zunächst wurde es erforderlich eines von drei Sprengwerken konstruktiv zu ersetzen. Die bisherigen Leistungen der Fa. Scholl Holzbau (Absprießungen und statische Aktivierung des Sprengwerks) dienten lediglich der Sicherung des Bestandsrathauses während des Abbruchs und der Entkernung sowie dem Erhalt der Gesamtstatik des Gebäudes. Das Dach muss nun inklusive einer leistungsfähigen Dämmung bis auf die Balken neu aufgebaut werden. Bisher waren lediglich Anpassungsarbeiten am Dach im Bereich des Aufzugs in der Kostenberechnung eingeplant. Durch diese unvorhersehbaren Erschwernisse am gesamten Dach kommt es jetzt zu Mehrkosten.
Geschätzte Mehrkosten beim Dach: 96.290,00 Euro brutto

2) Der zu sanierende Bestand sowie der Anbau des Rathauses sollen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) dem aktuellen Standard entsprechen, damit das Gebäude auch in den nächsten Jahrzehnten effizient und kostengünstig betrieben werden kann. Bei Umbaumaßnahmen an Gebäuden im Bestand ist die Einhaltung der Anforderungen des GEG nicht zwingend erforderlich. Daher wurden die Anforderungen bisher nicht in den Vorgaben der Bauphysik und der Fachplanung für die technische Gebäudeausrüstung berücksichtigt und damit auch nicht in der Kostenberechnung abgebildet. Im Sinne der Nachhaltigkeit und Energieersparnis wird jedoch nicht nur für den Anbau, sondern auch für das Bestandsgebäude die Einhaltung des GEG-Standards von der Fachplanung für die technische Gebäudeausrüstung und dem Architekten dringend empfohlen. Laut dem GEG müssen sich Neubauten am Effizienzhaus 55 Standard orientieren, also seit Januar 2023 nur noch das 0,55-fache der Energie für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Lüftung und Kühlung eines vergleichbaren Referenzgebäudes verwenden. Dies soll nun mit der geplanten Niedertemperaturheizung (Fußbodenheizung) auch im Bestandsrathaus erreicht werden. Eine Fußbodenheizung wäre auch deshalb sinnvoll, damit nicht zwei unterschiedliche Heizungssysteme und Ausbaustandards entstehen würden. Für eine solche Niedrigtemperaturheizungsanlage ist der Dämmstandard zur Vermeidung von Wärmeverlusten und Kälteeintrag entsprechend zu erhöhen. Hinzu kommt, dass aufgrund des ungedämmten Sandsteinmauerwerks des Sockels im Trockenbau eine Innendämmung sowie eine Schleppdämmung im Bereich der Abhangdecken über dem Erdgeschoss vorzusehen ist, damit es vor allem in den Übergängen nicht zu Tauwasserausfall kommen kann.

Mehrkosten bei Dachdämmung: 20.080,00 Euro brutto

Mehrkosten bei Wärmedämmverbundsystem: 23.240,00 Euro brutto

Mehrkosten bei Trockenbau Innenwänden (Sockel): 26.880,00 Euro brutto

Mehrkosten bei Trockenbau Schleppdämmung (Abhangdecken): 9.600,00 Euro brutto

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geschätzte Summe Mehrkosten Dämmung: 79.800,00 Euro brutto

3) Das Brandschutzgutachten des Ingenieurbüros FBK (Herrn Feil) wurde nach Erstellung der Kostenberechnung im Februar 2023 erst im Mai 2023 abgeschlossen. Hieraus ergaben sich erhöhte Brandschutzanforderungen, die zuvor in der Kostenberechnung nicht einkalkuliert waren.

Mehrkosten bei Systemtrennwänden: 9.880,00 Euro brutto

Mehrkosten bei Schlosser: 1.330,00 Euro brutto

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geschätzte Summe Mehrkosten Brandschutz: 11.210,00 Euro brutto


4) Für die Raumakustik wurde vonseiten der Bauphysik die akustische Aktivierung aller Deckenflächen empfohlen. In der Kostenberechnung war nur ein Teil der Deckenflächen als Akustikdecken eingeplant. Mehrkosten bei Trockenbau Abhangdecken Akustik: 8.100,00 Euro brutto
5) Die Dachflächen, Dachunterseiten, Balkenlagen und der Bereich über den Abhangdecken im Dachgeschoss des Bestandsrathauses sollten für Kontrollen und Revisionierbarkeit zugänglich sein. Bisher war keine Leiterluke vorgesehen.

Mehrkosten bei Trockenbau Abhangdecken 4.400,00 Euro brutto

Mehrkosten bei Schlosser: 24.880,00 Euro brutto

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geschätzte Summe Mehrkosten Revisionierbarkeit

Dachgeschoss mit Leiterluke und Wartungssteg: 29.280,00 Euro brutto


In Summe entstehen damit Mehrkosten gegenüber der Kostenberechnung vom 17.2.2023 durch aus Sicht der Verwaltung begründete, zusätzlich notwendige Leistungen in Höhe von 224.680 Euro brutto. Wie hoch die Mehrkosten tatsächlich sein werden, wird sich durch das Ausschreibungsergebnis im August 2024 zeigen.
Beschlussantrag
Der Gemeinderat stimmt der veränderten Ausführung und den damit verbundenen Mehrkosten zu.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 5
Neue Ortsmitte; Hochbauten; Rathaussanierung und -erweiterung Ausschreibungspaket III GRS-2024-045
Sachverhalt/Begründung

Die Arbeiten am Rathaus schreiten aktuell wie geplant voran. Die Firma Laumer konnte die Pfahlgründungen in der vorgesehenen Zeit abschließen, sodass im Juni 2024 die neue Bodenplatte für das Bestandsgebäude gebaut werden kann.
Damit der Zeitplan eingehalten werden kann, sind weitere Ausschreibungen notwendig. Die Veröffentlichungen sind für den 14. Juni 2024 vorgesehen. Die Submissionen erfolgen am 16. Juli 2024, sodass in der Gemeinderatssitzung am 1. August 2024 vergeben werden kann. Die Ausschreibungen erfolgen öffentlich.
1) Innen- und Außengerüste (Kostenberechnung 88.500 Euro brutto)
2) Zimmerer und Dachdecker (Kostenberechnung 305.600 Euro brutto)
3) Pfosten-Riegel Konstruktion – diesmal nach Losen (Holzfenster, Holz-Alufassade, Stahlfassade) (Kostenberechnung 550.921,45 Euro brutto)
4) Wärmedämmverbundsystem, Außenfassade, Malerarbeiten (Kostenberechnung 137.500 Euro brutto)
5) Systemtrennwände und Holztüren (Kostenberechnung 209.600 Euro brutto)
6) Innenausbau, Trockenbau, Wände und Decken (Kostenberechnung 230.500 Euro brutto)
7) Schlosser (Kostenberechnung 99.800 Euro brutto)
Das Ausschreibungspaket 3 umfasst damit ein geschätztes Auftragsvolumen in Höhe von 1.622.421,45 Euro brutto.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 6
Bekanntgaben GRS-2024-046
Sachverhalt/Begründung
1) Nicht öffentliche Gemeinderatssitzung am 16. Mai 2024; Bekanntgabe von Beschlüssen
Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. Mai 2024 ist nichts bekannt zu geben.
2) Schulhof
Der noch fehlende Belag konnte Ende Mai ergänzt werden und der Schulhof damit weitestgehend fertiggestellt werden.

Mündlich ergänzt der Vorsitzende:
3) Hochbehälter; Rohrbruch
Durch einen Rohrbruch an der Zuleitung zum Wasserhochbehälter Ketzersberg sind außerplanmäßige Kosten in Höhe von 11.000 Euro entstanden.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 7 Anfragen aus dem Gemeinderat
Sachverhalt/Begründung
Von vier Gemeinderäten werden fünf Anfragen gestellt.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.


TOP 8 Verschiedenes
Sachverhalt/Begründung
Prioritätenliste Baumaßnahmen
Ein Gemeinderat regt an, dass sich der neu gewählte Gemeinderat eine Prioritätenliste für sämtliche investive Bauvorhaben der Gemeinde erstellen solle.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Ellhofener Heimatschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2024

Orte

Ellhofen

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Ellhofen
21.06.2024
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