Gemeinderat

Bericht über die Sitzung des Gemeinderats am 20.3.2025

TOP 1 Lärmaktionsplanung (Stufe 4) – Entwurf – Beteiligung der Öffentlichkeit Die Gemeinde Flein ist mittlerweile zum vierten Male dabei,...

TOP 1

Lärmaktionsplanung (Stufe 4)

– Entwurf

– Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeinde Flein ist mittlerweile zum vierten Male dabei, die erforderliche Lärmaktionsplanung zu überarbeiten. Der Gemeinderat nahm den Erläuterungsbericht zustimmend zur Kenntnis und beschloss die öffentliche Auslegung. Auf die gesonderte Bekanntmachung wird hiermit verwiesen.

Zudem bekräftigte der Gemeinderat die Resolution aus der Sitzung vom 28.5.2020, ein Lkw-Durchfahrtsverbot durch Flein betreffend.

TOP 2

Sanierung der Ortsdurchfahrt

– Reihenfolge der Bauabschnitte

Die Gemeinde saniert gemeinsam mit dem Landkreis Heilbronn sowie dem Land Baden-Württemberg die Ortsdurchfahrt Fleins. Betroffen ist die Horkheimer Straße als Kreisstraße (K 2079) sowie die Heilbronner Straße und ein kurzes Teilstück der Ilsfelder Straße als Landesstraße (L 1100). Zusätzlich werden die Bushaltestellen sowie einige Fußgängerüberwege barrierefrei ausgebaut.

Die Gesamtbaumaßnahme ist in insgesamt acht Bauabschnitte aufgeteilt. Aufgrund der positiven Beschlussfassung in Bezug auf das Projekt Rathausumfeld in der Februarsitzung hat sich die Verwaltung gemeinsam mit dem Büro Ippich nochmals intensiv mit der optimalen Koordination dieser beiden Großbaustellen beschäftigt. Zu berücksichtigende Faktoren sind der Schülerverkehr, Veranstaltungen, die Andienung des Gewerbes, das Projekt Rathausumfeld sowie ein sinnvoller Bauablauf (überörtliche Umleitung). Grundsätzlich ist festzuhalten, dass während der Bauzeit an vielen Stellen mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Die Verwaltung wie auch das Büro Ippich bemüht sich, diese so verträglich wie möglich zu halten.

Demnach soll nach dem Fleiner Weinfest, genauer ab dem 14.7.2025, neu mit dem Bauabschnitt 2 (Kreisverkehr Rathaus) gestartet werden.

Dies hat den Vorteil, den notwendigen Umleitungsverkehr im Bereich des Schulareals gegen Ende des Schuljahres sowie größtenteils in den Sommerferien dort entlangzuleiten. Die Verkehrsbehörde hat die Einrichtung gesicherter Fußgängerüberwege (Interims-Zebrastreifen) bereits in Aussicht gestellt.

Im Anschluss soll die Baumaßnahme in der Heilbronner Straße von Osten nach Westen wandern. Dadurch ist sichergestellt, dass bei einem möglichen Baustart des Rathausumfelds sich die beiden Baumaßnahmen möglichst wenig beeinträchtigen.

Nachrichtlich ist zu informieren, dass die Planung der Reihenfolge von Bauabschnitten einschließlich Zeitdaten eine Planung auf dem Papier ist, denn insbesondere beim Bauen im Bestand ist es immer möglich, dass sich die (Zeit-)Planung verschiebt.

Die Verwaltung wird die Öffentlichkeit jeweils rechtzeitig über die Einrichtung eines neuen Bauabschnitts und eines veränderten Umleitungsverkehrs informieren.

TOP 3

Sanierung der Ortsdurchfahrt: Horkheimer Straße (K 2079), Heilbronner Straße (L 1100) und barrierefreier Ausbau

– Auswahl Buswartehäuschen

– Förderantrag für Fahrradabstellanlagen

Bei der Erneuerung der Buswartehäuschen kommt nach erfolgtem Beschluss durch den Gemeinderat die Wartehalle Typ A/G (Überdachungssystem mit Gründach) der Fa. Mabeg zum Zug. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Fa. Mabeg aus Soest mit der entsprechenden Ausstattung dreier Bushaltestellen zu beauftragen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Förderantrag nach LGVFG für die sechs weiteren Buswartehäuschen zusätzlich drei Fahrradabstellanlagen zu beantragen.

TOP 4

Tennistrainingshalle Turnverein Flein e.V.

– Förderung Hallenbodensanierung

Der Tennisclub Flein e.V. (TCF) plant den Bau einer Tennishalle. Im Haushalt 2024 der Gemeinde Flein war eine Investitionsförderung in Höhe von 320.000 Euro eingeplant, was einer Förderung von 30 Prozent der genannten Kosten entsprach.
Für das entsprechende Baugesuch wurde vom Technischen Ausschuss am 19.9.2024 das Einvernehmen der Gemeinde erteilt, die Baugenehmigung liegt seit Anfang Februar 2025 vor. Die Kosten liegen aktuell bei ca. 1,15 Mio. Euro.

Für den Bau einer Tennishalle muss der TCF im Eigentum von Grund und Boden oder der Besitz durch Erbpacht geregelt sein. Aktuell befindet sich das Grundstück im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Ein Erbpachtvertrag wurde dem TCF vom Land B-W in Aussicht gestellt.

Der Bau einer Tennishalle stellt für einen Verein in der Größenordnung wie die des TCF eine große finanzielle Herausforderung dar. Als eingetragener Verein ist der TCF beim Bilden von Vermögen eingeschränkt. Seine Mittel hat der Verein für die festgelegten Ziele einzusetzen.

Der Gemeinderat beschloss, die Sportanlage im Gewann Wiesenäcker, Flurstück-Nr. 2543, vom Land Baden-Württemberg zu erwerben, dies unabhängig davon, ob eine Tennishalle tatsächlich gebaut wird. Dem Tennisclub Flein e.V. soll eine Investitionskostenförderung in Höhe von 30 Prozent der Baukosten, maximal 320.000 Euro, gewährt werden.

Dem Tennisclub Flein e.V. wird eine Bürgschaft für eine gegebenenfalls erforderliche Kreditaufnahme zur Finanzierung einer Zwei-Feld-Tennishalle in Aussicht gestellt.

TOP 5

Beschaffung neuer Feuerwehreinsatzuniformen für die Freiwillige Feuerwehr

Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung von 25 neuen Einsatzuniformen zum Preis von rund 37.000 Euro.

TOP 6

Unterbringung von Geflüchteten

– Sachstandsbericht

– weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat befürwortet nach wie vor die dezentrale Unterbringung von geflüchteten Menschen in kleinen Einheiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Vorschlag zu Wohncontainern bis zur maximalen Belegung von 25 Personen auf dem Gewerbegrundstück Fischeräcker 13 in Flein auszuarbeiten und mit Kosten für Kauf oder Miete zu hinterlegen.

TOP 7

Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

In der Gemeinderatssitzung waren keine Beschlüsse bekannt zu geben.

Erscheinung
Fleiner Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025

Orte

Flein

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Flein
26.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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