Aus den Rathäusern

Bericht von der Gemeinderatssitzung am 18.06.2024

TOP 1 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderats vom 14.05.2024 In der nichtöffentlichen Sitzung am 14.05.2024 wurden...

TOP 1

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderats vom 14.05.2024

In der nichtöffentlichen Sitzung am 14.05.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die gemäß § 35 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg öffentlich bekannt zu geben sind:

1. Grundstücksangelegenheiten

Erwerb eines Gebäudes

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.

TOP 2

14. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Hohenrain“:

a) Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

b) Kenntnisnahme Planunterlagen

c) Feststellungsbeschuss

- Gemeinderat Stefan Burkhardt erklärt sich für befangen und rückt vom Ratstisch ab -

Bürgermeister Enderle begrüßt Herrn Grözinger von der Firma Gfrörer zum aktuellen Tagesordnungspunkt.

Herr Grözinger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

Bisherige Beschlusslage:

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 25.07.2023
  • Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 23.08.2023 bis 29.09.2023
  • Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 22.01.2024 bis 23.02.2024

Sachverhalt:

Die beiden Teilflächen, die im Bebauungsplan-Verfahren „Solarpark Hohenrain“ enthalten sind, lägen ca. 200 m bzw. ca. 300 m südlich vom Ortsrand Lombach in einem nach Südosten abfallenden Hangbereich. Im Norden, Nordwesten, Osten und Süden würden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Form von Acker- und Grünlandflächen angrenzen, teilweise begrenzen Feldhecken das Gebiet im Norden. Im Südwesten grenzen Waldflächen unmittelbar an das Plangebiet an.

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 5,4 ha beinhalte die Flurstücke 168, 169,287/1,423 i.T., 424/3, 427. Die geplanten Freiflächen-PV-Anlagen, die Inhalt der vorliegenden FNP-Änderung seien, würden nur im westlichen und im östlichen Teil des Geltungsbereichs angelegt; im verbindenden mittleren Teil bleibe die landwirtschaftliche Nutzung erhalten, es würde lediglich eine Übergabestation (Trafostation) platziert, von der die erzeugte Energie gebündelt dem Stromnetz zugeführt werde.

Auf zwei insgesamt ca. 4,2 ha großen landwirtschaftlich genutzten Flächen im südlichen Außenbereich von Lombach, einem Ortsteil von Loßburg solle eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Fläche sei von landwirtschaftlichen Grün- und Ackerflächen umgeben.

Das Vorhabengebiet liege planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Da Photovoltaik-Freiflächen keine privilegierten Bauvorhaben seien, sei für die Zulässigkeit am gewählten Standort die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes nebst Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit Darstellung von Sonderbauflächen für einen Solarpark erforderlich.

Mit der vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Bebauungsplan-Verfahrens zum Bau eines Solarparks in Loßburg-Lombach geschaffen werden, um dem Ziel einer nachhaltigen Erzeugung und Gewinnung von Strom durch erneuerbare Energien nachzukommen.

Im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Loßburg werde die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da für die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich sei, widerspreche die Planung der Ausweisung im FNP. Aus diesem Grund werde der Flächennutzungsplan im Rahmen einer punktuellen Änderung im Parallelverfahren entsprechend angepasst. Vorgesehen sei die Ausweisung einer Sonderbaufläche für einen Solarpark.

Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 22.01.2024 bis zum 23.02.2024 durchgeführt, die TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 22.01.2024 bis zum 23.02.2024.

Durch die eingegangenen Anregungen und Bedenken musste für den geänderten Flächennutzungsplanentwurf lediglich eine kleine redaktionelle Änderung in der Begründung (Ziffer 1: „Sondergebiet Photovoltaik“ „Sonderbaufläche Solarpark“) vorgenommen werden, sodass für die Änderung des Flächennutzungplanes der Feststellungsbeschluss gefasst werden könne.

Beschluss: einstimmig

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Berücksichtigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahmen wird gemäß Empfehlung der Verwaltung beschlossen.

2. Die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 26.04.2024 wird vom Gemeinderat gebilligt.

3. Für die Flächennutzungsplanänderung wird der Feststellungsbeschluss gefasst.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung dem Landratsamt Freudenstadt zur Genehmigung vorzulegen und anschließend öffentlich bekannt zu machen.

TOP 3

Bebauungsplan „Solarpark Hohenrain“:

a) Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

b) Kenntnisnahme Planunterlagen

c) Satzungsbeschluss 

-Gemeinderat Stefan Burkhardt erklärt sich für befangen und rückt vom Ratstisch ab -

Herr Grözinger, Firma Gfrörer erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

Bisherige Beschlusslage:

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 25.07.2023
  • Beteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB und Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB vom 23.08.2023 bis 29.09.2023
  • Beteiligung nach § 4 Abs.2 BauGB und Beteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB vom 22.01.2024 bis 23.02.2024

Sachverhalt:

Das Plangebiet befinde sich im südlichen Außenbereich der Ortschaft Lombach, einem Teilort der Gemeinde Loßburg. Die Fläche werde umringt von landwirtschaftlichen Grün- und Ackerflächen sowie im Süden durch dahinterliegende Waldflächen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 5,43 ha beinhalte die Flurstücke 168, 169,287/1,423 i.T., 424/3, 427.

Auf einer ca. 5,4 ha großen, landwirtschaftlich genutzten Fläche im südlichen Außenbereich von Lombach, einem Ortsteil von Loßburg, solle eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Fläche sei von landwirtschaftlichen Grün- und Ackerflächen umgeben.

Das Vorhabengebiet liege planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Da Photovoltaik-Freiflächen keine privilegierten Bauvorhaben seien, sei für die Zulässigkeit am gewählten Standort die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes nebst Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren als Sonderbaufläche für einen Solarpark erforderlich.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Solarparks in Loßburg-Lombach geschaffen werden, um dem Ziel einer nachhaltigen Erzeugung und Gewinnung von Strom durch erneuerbare Energien nachzukommen.

Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 22.01.2024 bis zum 23.02.2024 durchgeführt, die TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 22.01.2024 bis zum 23.02.2024.

Durch die erneuten eingegangen Anregungen und Bedenken müssten für den Bebauungsplanentwurf lediglich kleine Ergänzungen und Anpassungen erfolgen, sodass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden könne.

Die Änderungen waren im Wesentlichen:

Zeichnerischer Teil:

  • Ergänzung Waldabstandslinie.

Planungsrechtliche Festsetzungen:

  • Rechtsgrundlagen aktualisiert.
  • Die maximale Gesamthöhe der Photovoltaikanlagen werde gemäß Planeintrag auf 3,00 m über der natürlichen Geländeoberkante festgesetzt.
  • Zum Schutz von Vorkommen der Silberdistel westlich des Wegs auf Flst. Nr. 288/5 dürfe der Zugang auf das Baugrundstück Flst. Nr. 287/1 nur von Norden her erfolgen, am östlichen Rand sei der eingeschränkte Zugang mittels Flatterband oder ähnlichem abzumarken.
  • Vor Beginn der Bauarbeiten sei die Wiesenfläche auf Flst. Nr. 287/1 im Spätsommer durch eine sachkundige Person auf potenzielle Vorkommen von Orchideen zu prüfen. Mögliche Vorkommen seien in der Örtlichkeit zu markieren, betroffene Exemplare samt Wurzelknollen großzügig zu entnehmen und in Abstimmung mit der UNB auf unbeeinträchtigte Standorte im unmittelbaren Umgebungsbereich zu verbringen.

Örtliche Bauvorschriften:

  • Rechtsgrundlagen aktualisiert.

Bestandsplan Umweltbericht:

  • Ergänzung Waldrand

Gemeinderat Werner Faulhaber bedankt sich bei Herrn Grözinger für dessen Ausführung zum Tagesordnungspunkt. Der Gemeinderat unterstütze dieses Projekt, da es nun den Leitplanken entspreche, die der Gemeinderat für PV-Anlagen auf Gemeindeflächen aufgestellt habe. Die gefundene Ausgleichsfläche für die FFH-Mähwiese sei wichtig und erfreulich.

Beschluss: einstimmig

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Berücksichtigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahmen wird gemäß Empfehlung der Verwaltung beschlossen. Die Bebauungsplanunterlagen werden entsprechend der Abwägungsbeschlüsse geändert und/oder ergänzt.

2. Der Bebauungsplan mit Begründung (und Anlagen: Umweltbericht inkl. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) und textlichen Festsetzungen wird in der Fassung vom 26.04.2024 vom Gemeinderat gebilligt.

3. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 26.04.2024 werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.

4. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wie in der Anlage ausgeführt als Satzung beschlossen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Freudenstadt anzuzeigen.

TOP 4

Vorhabenbezogener Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan "Äußerer Vogelsberg 7 - 1. Änderung" in Loßburg - 24-Höfe

Frau Seeger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Äußerer Vogelsberg 7 – 1. Änderung“ in Loßburg – 24-Höfe ist gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ein Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Loßburg als Trägerin der Planungshoheit und dem Vorhabenträger abzuschließen.

Der Durchführungsvertrag sei als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Bestandteil des Vertrages seien unter anderem der vorhabenbezogene Bebauungsplan (insbesondere dessen Planzeichnung) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan.

Mit der Zustimmung zum Durchführungsvertrag könne der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Äußerer Vogelsberg 7 – 1. Änderung“ anschließend beraten und als Satzung beschlossen werden.

Bürgermeister Enderle betont, dass man hier völlige Transparenz vor dem Gremium bewahren wolle. Darum gebe die Verwaltung heute Einsicht in die Unterlagen.

Beschluss: einstimmig

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Loßburg und dem Vorhabenträger zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Äußerer Vogelsberg 7 – 1. Änderung“ wird zugestimmt.

TOP 5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Äußerer Vogelsberg 7 – 1. Änderung“:

a) Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

b) Kenntnisnahme Planunterlagen

c) Satzungsbeschluss

Frau Seeger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

Bisherige Beschlusslage:

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 19.09.2017
  • Beteiligung nach § 4(1) BauGB und Beteiligung nach § 3(1) BauGB vom 16.10.2017 bis 17.11.2017
  • Beteiligung nach § 4(2) BauGB und Beteiligung nach § 3(2) BauGB vom 26.03.2018 bis 27.04.2018
  • Erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vom 16.10.2023 bis 17.11.2023 und erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 30.10.2023 bis 30.11.2023

Sachverhalt:

Das Plangebiet befinde sich am östlichen Rand des Bereichs Äußerer Vogelsberg auf der Loßburger Gemarkung 24-Höfe. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspreche im Wesentlichen dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 'Äußerer Vogelsberg 7' mit einer kleinen Reduzierung des Geltungsbereichs am westlichen Rand und einer kleinen Erweiterung am südwestlichen Rand sowie dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Äußerer Vogelsberg 7 – Erweiterung Weideland“.

Er umfasse eine Gesamtfläche von ca. 3,85 ha und würde von den Flurstücken 879 i.T., 880 (Straße Hauswiesenäcker und Killbühl) i.T., 881 i.T., 840, 815/1 gebildet.

Das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Äußerer Vogelsberg 7' wurde mit dem Satzungsbeschluss am 03.03.2015 abgeschlossen und mit dem Inkrafttreten der zugehörigen 1. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes 2023 im Jahr 2017 zur Rechtskraft geführt. Auf Basis dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde auf dem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen eine Destillerie mit Produktion (Brennerei), Verkostung und Ausstellung errichtet und Ende 2015 in Betrieb genommen.

Da das Betriebskonzept in der unmittelbaren Umgebung der Hofstelle auf eigenen Grundstücksflächen zusätzliche Weideflächen vorsehe, wurde außerdem ein vorhabenbezogenes Bebauungsplan-Verfahren 'Äußerer Vogelsberg 7 – Erweiterung Weideland' eingeleitet. In diesem Bebauungsplan sei u. a. auch die Verlegung eines öffentlichen Feldweges westlich um die Hofstelle herum vorgesehen. Dieser Weg sei zwischenzeitlich gebaut worden, so dass kein öffentlicher Verkehr durch die Hofstelle bzw. durch den Destillationsbetrieb mehr geführt werden müsse.

Die geänderte Verkehrsführung sollte im Zuge der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Äußerer Vogelsberg 7“ berücksichtigt werden. Die Bebauungsplanänderung wurde aber, unter anderem aufgrund fehlender Verträge, nie zur Rechtskraft geführt. Dies solle nun nachgeholt werden.

Mittlerweile ergebe sich in der dort ansässigen Destillerie ein neuer Bedarf. Zum einen solle das im Plangebiet bestehende Fahrsilo zur Backup-Brennerei ausgebaut werden, um bei einem Ausfall der Hauptdestille die Produktion ohne Ausfälle weiter betreiben zu können.

Zum anderen erhalte das Anwesen aufgrund des stetig steigenden Besucherstroms und um die umliegenden Anwohner zu entlasten, eine neue Zufahrt im Süden, angrenzend an die Flächen des mittlerweile zur Rechtskraft geführten Bebauungsplans „Äußerer Vogelsberg 7 – Erweiterung Weideland“. Um dies zu ermöglichen, würden nun beide Bebauungspläne in der vorliegenden Änderung zusammengeführt. Der vorliegende Bebauungsplan überplane in der vorliegenden Fassung die Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Äußerer Vogelsberg 7 – Erweiterung Weideland“ und ersetze diesen vollständig.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die beiden bisher rechtsgültigen Bebauungspläne an die geänderte verkehrliche Situation sowie an den geänderten Bedarf der im Plangebiet ansässigen Destillerie angepasst werden. Gleichzeitig diene der Bebauungsplan der Bewältigung möglicher Konflikte zwischen dem vorliegenden Nutzungsanspruch und den Belangen von Natur und Landschaft und den Belangen der Nachbarschaft.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 30.10.2023 bis zum 30.11.2023 durchgeführt, die TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 16.10.2023 bis zum 17.11.2023.

Durch die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der erneuten Beteiligung müssten für den Bebauungsplanentwurf lediglich kleine Ergänzungen und Anpassungen erfolgen, sodass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden könne. Die Änderungen waren im Wesentlichen:

Planungsrechtliche Festsetzungen:

  • Rechtsgrundlagen aktualisiert.
  • Zusätzlich zu den im zeichnerischen Teil dargestellten PKW-Stellplätzen können weitere Stellplätze im Bereich der Sondergebietsflächen 1 bis 5 (SO 1 bis SO 5) auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ausnahmsweise zugelassen werden.
  • Im Bereich von Sondergebietsfläche 6 (SO 6) seien keine Stellplätze zulässig.
  • Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO können auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und auf den privaten Grünflächen ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie dem Nutzungszweck und der Versorgung der Sondergebietsfläche dienen. Hierzu gehören auch Überdachungen von Aufenthaltsbereichen oder Gerätehütten. Bestehende Gebäude (Bienenhaus, Gewächshaus) haben Bestandsschutz.
  • Flurstück 815/1: Auf den im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes umgrenzten Flächen für Nebenanlagen (W = Werbeanlagen) sei die Errichtung eines Werbeschildes mit Richtungs- und Parkangaben zulässig.
  • Gartenanlagen seien insektenfreundlich zu gestalten und Gartenflächen vorwiegend zu begrünen. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten seien grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 (1) Satz 1 LBO. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.
  • Die Beleuchtung sei insektenfreundlich, entsprechend den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ auszuführen.

Örtliche Bauvorschriften:

  • Rechtsgrundlagen aktualisiert.
  • Für Weideunterstände gilt: Dachaufbauten, Dachflächenfenster und Dacheinschnitte seien nicht zulässig.
  • An der Abzweigung der Gemeindestraße sei die Errichtung eines Werbeschildes mit Richtungs- und Parkangaben bis max. 2 qm Größe zulässig.
    Der Standort sei im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes eingetragen.
  • Einfriedungen dürfen eine Höhe von 2,0 m nicht überschreiten.
  • Hinweise zu Oberboden und Erdarbeiten, Geotechnik und Denkmalschutz (archäologischer Prüffall) wurden angepasst bzw. aufgenommen.

Begründungen:

  • Das Flst. Nr. 815/1, das im Süden zur Herstellung einer Zufahrt in das Plangebiet zusätzlich in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen werde, verbleibe im Eigentum der Gemeinde Loßburg, die Grünflächen würden weiterhin als Wirtschaftsgrünland genutzt. Eine Einzäunung sei nicht vorgesehen. Die öffentliche Straße sei untergeordnet und lediglich als Zufahrt anzusehen.
  • In der Raumnutzungskarte des Regionalplans Nordschwarzwald sei das Plangebiet im südlichen Teil als bestehende Siedlungsfläche dargestellt, im nördlichen Bereich als sonstige Flur. Außerdem sei das Plangebiet als Fläche für Erholung und Tourismus ausgewiesen. Die natürliche und nutzungsbezogene Erholungsfunktion im betroffenen Landschaftsraum werde durch die geplanten Festsetzungen und zulässigen Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt bzw. teilweise sogar gestärkt.

Gemeinderat Werner Faulhaber teilt mit, dass der Gemeinderat sich das Gelände und den Betrieb vor Ort angeschaut habe und das Vorhaben unterstütze. Es handle sich hierbei um einen Loßburger Vorzeigebetrieb und ein Produkt, das weltweit bekannt sei. Das bestehende Fahrsilo zu einer Backup-Destille umzubauen sei sinnig, vor allem in Bezug auf die Sicherheit des Betriebes. Auch die geplante zweite Zufahrt sorge für Entspannung vor allem im angrenzenden Wohngebiet sowie für die angrenzenden Betriebe, so Gemeinderat Werner Faulhaber.

Beschluss: einstimmig

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Berücksichtigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahmen wird gemäß Empfehlung der Verwaltung beschlossen. Die Bebauungsplanunterlagen werden entsprechend der Abwägungsbeschlüsse geändert und/oder ergänzt.

2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan mit Begründung (und Anlagen: Abgrenzungsplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Umweltbericht) und textlichen Festsetzungen wird in der Fassung vom 04.04.2024 vom Gemeinderat gebilligt.

3. Die örtlichen Bauvorschriften zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 04.04.2024 werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.

4. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wie in der Anlage ausgeführt als Satzung beschlossen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Freudenstadt anzuzeigen.

TOP 6

Vergabe von Lieferung und Montage von zwei mobilen GFK Salzsilos à 30 m³ für die Standorte Betzweiler-Wälde und Schömberg

Herr Geßler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

Für die mobilen Silos wurden drei Angebote angefordert. Nach Prüfung der Angebote wurde festgestellt, dass die Fa. Sapho GmbH aus Ostrach das wirtschaftlichste Angebot für die Gemeinde Loßburg abgegeben hat. Bei den beiden GFK Schüttgutsilos vom Typ S 400 U unterfahrbar auf Betonschwellen und einem Rauminhalt von 30 m³ seien diese nach eingehender Prüfung am flexibelsten einsetzbar. Durch die flexiblen Betonschwellen können sie vorerst an den bereits bestehenden Standorten eingesetzt werden. Sollte sich in Zukunft herausstellen, dass diese Standorte nicht mehr geeignet seien, können die Silos nach vollständigen Entleerung innerhalb eines Tages abgebaut und an einem neuen Standort wieder aufgestellt werden. Bei den anderen Herstellern müssten feste Bodenplatten aus Beton gegossen werden, so dass der Aufwand und die Kosten hier deutlich höher anzusetzen seien. Auf Nachfrage bei umliegenden Gemeinden, die solche GFK Silos bereits in Betrieb haben, wurde nur Positives berichtet. Somit schlage die Verwaltung dem Gemeinderat vor, den Auftrag an die Fa. Sapho GmbH aus Ostrach zu vergeben.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Gerhard Mäder teilt Herr Geßler mit, dass man versuchen werde, die alten Silos noch zu veräußern. Evtl. könnten diese noch für die Regenwassernutzung benutzt werden.

Beschluss: einstimmig

Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Sapho GmbH als günstigste Bieterfirma zum Gesamtbruttopreis von 69.995,08 € mit der Lieferung und Montage von 2 Stück GFK Schüttgutsilos S400 U für die Standorte Betzweiler-Wälde und Schömberg.

TOP 7

Sanierungsarbeiten im Zuge der Sanierung der B294, Ortsdurchfahrt Loßburg

Vergabe von Zusatzarbeiten

Bürgermeister Enderle begrüßt Herrn Rau, Firma Kirn Ingenieure zum aktuellen Tagesordnungspunkt.

Herr Kirn erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe im Juli 2021 die Arbeiten für die Sanierung und den Ausbau der Ortsdurchfahrt Loßburg öffentlich ausgeschrieben. Die Gemeindeverwaltung Loßburg wurde seinerzeit im Voraus in Kenntnis gesetzt und es wurde angefragt, ob sie an der Ausschreibung teilnehmen möchte. Nach einer sorgfältigen Prüfung der gesamten Ausbaustrecke konnte festgestellt werden, dass sich die Gemeinde an der Ausschreibung mit beteiligt.

Bei den ausgeschriebenen Arbeiten handle es sich um reine Sanierungsarbeiten vom Straßenkörper. Ein Vollausbau wurde seinerzeit nur in Teilbereichen zwischen Birkenweg und Schröderstraße sowie für den geplanten Linksabbieger für den zwischenzeitlich angesiedelten Discounter vorgesehen.

Bei den derzeit stattfindenden Bauarbeiten im Bereich „Bauabschnitt V“ Kreuzung Alpirsbacher Straße / Oberndorfer Straße bis Einmündung Keplerstraße wurde festgestellt, dass die Randbereiche nicht mit dem erforderlichen Unterbau versehen sind. Deshalb müsse der gesamte Unterbau vom Straßenkörper ausgetauscht werden. Aus Sicht der Verwaltung sei es unverantwortlich, die betroffenen Gehwegbereiche nicht gleich mitzusanieren und mit einem neuen Pflasterbelag sowie neuer Straßenbeleuchtung zu versehen. Es müssten zusätzlich Kofferarbeiten ausgeführt werden, um einen tragfähigen Untergrund herzustellen. Im „Bauabschnitt V“ ergeben sich hierdurch Mehrkosten für den Gehwegbereich entsprechend einer Kostenschätzung vom ausführenden Ingenieurbüro von ca. 250.000 €. Für den behindertengerechten Umbau der Querungshilfe im Bereich vom Fußgängerüberweg würden noch einmal Kosten in Höhe von ca. 20.000 € angesetzt.

Ebenso werde auf Höhe Alpirsbacher Straße 15 eine Querung der Fahrbahn wegen Verlegung des Radweges / Radnetz BW vorgesehen. Die Kosten trage das Land Baden-Württemberg.

Der „Bauabschnitt V“ liege im Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ in Loßburg. Im Sanierungsgebiet sei die Umgestaltung der kommunalen Straßenrandbereiche bis zu einer Höhe von 250 EUR/m² förderfähig. Der Finanzhilfeanteil betrage 60 %. Dieser sei an den Mehrausgaben abzuziehen. Weiterhin seien entsprechende Mehrkosten für Wasser-, Kanal- und Nahwärmeleitungen den Eigenbetrieben zuzuordnen. Aufgrund des schwierigen Baugrundes müsse damit gerechnet werden, dass im „Bauabschnitt V“ mit weiteren Mehrkosten zu rechnen sei. Diese könnten derzeit weder vom Ingenieurbüro noch von der ausführenden Baufirma abgeschätzt werden. Sollten entsprechende Mehrkosten anfallen, müssten diese im Haushalt 2025 für eine entsprechende Nachfinanzierung bereitgestellt werden.

Gemeinderat Werner Faulhaber betont, dass man froh sei, wenn dieses Großprojekt abgeschlossen werde. Die Leidensfähigkeit der Bevölkerung sei hier immer wieder stark auf die Probe gestellt worden. Ein großer Dank gehe an das Rathausteam, welches ebenfalls immer wieder auf die Geduldsprobe gestellt wurde.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Stefan Burkhardt teilt Herr Geßler mit, dass die aktuellen Mehrkosten die genannten 250.000 € seien. Grundsätzlich sei es schwierig, die Mehrarbeiten finanziell abschätzen zu können. Sicherlich werde dies auch den Haushalt 2025 betreffen. Die Baufirma sei an der Schlussrechnung dran, diese könne jedoch bis jetzt noch nicht final fertiggestellt werden. Bisher erhalte man lediglich Abschlagszahlungen, so Herr Geßler.

Bürgermeister Enderle betont, dass weitere Mehrkosten dringend nachgetragen werden müssen und dass hier die Firma Rath sowie Kirn Ingenieure gezwungen seien, weitere Kosten, die den Haushalt 2025 betreffen würden, zu liefern. Ebenso müsse der Rat über eventuelle Nachträge informiert werden. Es könne nicht sein, eine große Abrechnung mit Mehrkosten präsentiert zu bekommen.

Bürgermeister Enderle ergänzt, dass im Zuge der Arbeiten im Bauabschnitt 5 auf Grund der Anregung von Radnetz BW sämtliche Radrouten in diesem Bereich künftig über eine Querung im Bereich Alpirsbacher Straße 15 Richtung Schömberger Straße sowie Wallstraße führen werden.

Gemeinderätin Karin Armbruster ergänzt, dass man glücklich über diese sehr gute Lösung sei. Im Bereich Alpirsbacher Straße sei auch die Verkehrslage wesentlich entspannter im Gegensatz zu der ursprünglichen Route, die über den Schlossring führte.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Walter Hornbach teilt Herr Bürgermeister Enderle mit, dass die Maßnahmen unabhängig vom geplanten Mobilitätscheck durchgeführt werden, da jetzt auf Grund der aktuellen Baumaßnahmen bereits gehandelt werden könne und das Land die Kosten übernehme.

Beschluss: einstimmig

Die finanziellen Mittel für die anteiligen Kosten der Gemeinde Loßburg im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt B294 sind im Haushaltsplan 2024 eingestellt. Des Weiteren stimmt der Gemeinderat den zusätzlichen Gehwegsanierungsarbeiten sowie dem behindertengerechten Umbau der Querungshilfen und der Lichtsignalanlage einschl. der dazugehörigen Tiefbauarbeiten im „Bauabschnitt V“ in Höhe von 250.000 € zu.

TOP 8 a

Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, Oberwiesachstraße, Flst. 442/3 in Loßburg-Betzweiler

Frau Seeger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

Die Bauantragsunterlagen gingen am 13. Mai 2024 bei der Gemeindeverwaltung ein. Das Bauvorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hummelbühl-Oberwiesach-Grub IV“. Das gemeindeeigene Grundstück werde an den Bauherren verpachtet.

Geplant sei die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtmodulfläche von
1.251 m² und einer Gesamtleistung von 257,44 kWp. Insgesamt handle es sich um 16 Modulreihen mit einem Mindestabstand von 2,00 m. Die Module seien mit einer Südost-Ausrichtung und einer Neigung von 25° vorgesehen sowie max. 2,50 m hoch. Eine Einzäunung der Photovoltaikanlage sei nicht geplant. Die Trafostation solle in der südwestlichen Grundstücksecke errichtet werden.

Für die Überschreitung der Baugrenze, das Nichteinhalten der Pflanzgebote und das Überbauen des Leitungsrechts seien die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des hier gültigen Bebauungsplans zugleich beantragt worden.

Eine Angrenzerbenachrichtigung sei nicht erforderlich gewesen. Der Ortschaftsrat Betzweiler-Wälde habe dem Vorhaben zugestimmt.

Auf Nachfrage von Gemeinderätin Beate Beilharz teilt Frau Seeger mit, dass nicht vorgesehen sei, dass die Fläche eingezäunt werde. Zu versicherungstechnischen Gründen könne sie hier keine weitere Auskunft geben, so Frau Seeger.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Markus Beilharz teilt Frau Seeger mit, dass das eingetragene Leitungsrecht für die EVS kein Problem darstelle. Der Bauherr habe schriftlich bestätigt, dass die EVS dies nicht mehr benötige.

Beschluss: mehrheitlich zugestimmt, eine Enthaltung

Der Gemeinderat erteilt zur beantragten Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, einschließlich der erforderlichen Befreiungen, das Einvernehmen.

TOP 8 b

Erstellung eines Hofladens mit Nebenräumen, Laiberg 5, Flst. 575 in Loßburg-Wittendorf

Frau Seeger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

Die Bauantragsunterlagen gingen am 21.05.2024 bei der Gemeindeverwaltung ein. Das Bauvorhaben liege im Außenbereich und sei daher nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Vorgesehen sei der Neubau eines Hofladens mit einer Länge von insgesamt 22,00 m und einer Breite von 7,50 m. Der Hofladen sei mit einer Grundfläche von 52 m², Lager- und Kühlräume mit etwa 64 m² geplant. Des Weiteren seien Büro- und Aufenthaltsraum sowie Sanitärräume vorgesehen.

Das Gebäude sei mit einer Firsthöhe von 4,61 m und einem Satteldach mit einer Dachneigung von 15° geplant. Auf dem Dach sei die Installation einer PV-Anlage vorgesehen.

Im Hofladen solle die Direktvermarktung von Produkten aus der bestehenden angrenzenden Geflügelhaltung größtenteils im Wege einer Selbstbedienung erfolgen. Direkt neben dem geplanten Neubau seien zudem 9 PKW-Stellplätze und 5 Fahrrad-Abstellplätze vorgesehen.

An selbiger Stelle stehe bisher ein genehmigter Verkaufspavillon mit einer Grundfläche von etwa 8 m². Da das Angebot über diesen Verkaufsstand gut angenommen werde, sei nun der beantragte Hofladen in Planung.

Eine Angrenzerbenachrichtung sei nicht erforderlich. Der Ortschaftsrat Wittendorf habe dem Vorhaben zugestimmt.

Ortsvorsteher Gottlob Huß teilt mit, dass sich die Ortschaft Wittendorf sehr darüber freue, eine weitere Möglichkeit für den Kauf von regionalen Produkten zu erhalten. Dies sei ein großer Mehrwert für Wittendorf und er bedanke sich hierfür beim initiativen Bauherrn.

Beschluss: einstimmig

Der Gemeinderat erteilt zur beantragten Erstellung eines Hofladens mit Nebenräumen das Einvernehmen.

TOP 9

Bekanntgaben und Verschiedenes

Betrifft: Stadtradeln 2024

Bürgermeister Enderle lädt herzlich dazu ein, sich beim diesjährigen Stadtradeln vom 23. Juni bis 13. Juli zu beteiligen.

Betrifft: Helfer 50 Jahre Eingemeindungsfeier am 28.06.2024

Bürgermeister Enderle teilt mit, dass immer noch Helfer für die anstehende 50 Jahre Eingemeindungsfeier am 28.06.2024 dringend gesucht werden.

Betrifft: Bordsteine im Bereich Sonnenwinkel

Gemeinderat Walter Hornbach regt an, dass man im Rahmen der Arbeiten an den Bordsteinen im Bereich Sonnenwinkel in Dottenweiler evtl. gleich die Bordsteinkanten für Radfahrer anpassen könne. Herr Enderle sagt zu, dass die Verwaltung dies aufnehmen und prüfen werde.

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Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2024

Orte

Loßburg

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Loßburg
28.06.2024
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