Bürgermeisteramt Jagsthausen
74249 Jagsthausen
Aus den Rathäusern

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 27. März 2025

1. Netzdialog – Jahresbericht der Netze-BW Als Stromnetzbetreiber ist die Netze BW mit der Gemeinde Jagsthausen sehr stark verbunden. Eine...

1. Netzdialog – Jahresbericht der Netze-BW

Als Stromnetzbetreiber ist die Netze BW mit der Gemeinde Jagsthausen sehr stark verbunden.

Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Netze BW und Kommunen ist besonders wichtig, um die Energiewende gemeinsam voranzubringen und eine sichere, zukunftsfähige Infrastruktur zu gewährleisten.

Deshalb berichtet Bernhard Ries, Regionalmanager Verteilnetz der Netze BW, über die aktuelle Situation im Stromnetz von Jagsthausen und die Herausforderungen der Zukunft. Neben den betrieblichen Themen wie Versorgungssicherheit werden die getätigten und geplanten Investitionen in die Versorgungsnetze in und um Jagsthausen vorgestellt. Ebenso wird die Entwicklung der erneuerbaren Energien vor Ort und die Entwicklung bzw. die Auswirkung der Energiewende und Elektromobilität auf die Netze erläutert.

Herr Ries führt aus, dass innerhalb der EnBW die Netze BW für das örtliche Verteilnetz zuständig ist. Es handelt sich hierbei um ein reguliertes Netzgeschäft, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Weiterhin führt die Netze BW netznahe Dienstleistungen aus.

Netze BW hat ca. 5.400 Mitarbeiter und ca. 600 Auszubildende. Sie betreuen u.a. 96.295 km Stromnetze mit 2,33 Mio. Kunden, sowie 5.325 km Gasleitungen und in Stuttgart auch 2.573 km Wasserleitungen.

Jagsthausen wird über den Netzbetrieb in Ingelfingen betreut. Hierüber wurden ca. 9.785.000 kWh verteilt.

In der Gemeinde Jagsthausen gibt es 61 km Stromnetz. Davon 21,6 km Mittelspannungsleitungen, davon 56,5 % als Erdkabel und 39,4 km Niederspannungsleitungen, davon 83,3 % Erdkabel. Von insgesamt 747 Haushalten sind 523 verkabelt.

Das gesamte Netz wird über die modernste und sicherste Leitstellentechnik in Heilbronn überwacht. Dies bedeutet Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Versorgungssicherheit rund um die Uhr über alle Spannungsebenen. Dadurch kann auch mehr Transparenz der Energieflüsse im Netz erlangt werden und somit aktive und vorausschauende Sicherungsmaßnahmen zur Energieversorgung ergriffen werden.

Die meisten Störanlässe im Mittelspannungsnetz sind auf Erd- und Baggerarbeiten (30,5 %) und atmosphärische Einwirkungen (36,7 %), wie Sturm, Blitzeinschlag oder Starkregenereignisse zurückzuführen. Die Ausfallzeit von 11,8 Minuten im Jahre 2024 liegt in etwa im Bundesdurchschnitt.

In den Jahren 2020 bis 2024 wurden ca. 1.500.000 Euro z.B. in Erneuerungsmaßnahmen von Nieder- und Mittelspannungsleitungen, wie Verkabelung und Abbau Freileitungen, sowie in neue Umspannstationen und die Erschließung von Baugebieten investiert.

In naher Zukunft wird die 20-kV-Verkabelung aufgrund EEG zwischen Jagsthausen Umspannstation Bergwaldstraße, geplanter Umspannstation Stolzenhof und der Umspannstation Aussiedlung Hartmann verkabelt. In diesem Zug werden 2.000 m 20-kV-Kabel verlegt und es erfolgt die Demontage von 1.500 m 20-kV-Freileitung. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 600.000 Euro.

Im Herbst 2025 wird in der Nähe des Busparkplatzes das neue 20-kV-Schaltwerk errichtet. Für die neue Trasse müssen ca. 6 km 20-kV-Leitungen neu verlegt werden. In diesem Zuge werden noch ca. 1,9 km 0,4-kV-Kabel verlegt, insbesondere durch die Verkabelung von 50 Freileitungshausanschlüssen. Die Investitionssumme beträgt 1.700.000 Euro.

In Bezug auf erneuerbare Energien waren 2023 insgesamt 169 Photovoltaikanlagen installiert, mit einer Leistung von 2,048 MW.

Durch die Einspeisung kann der Strombedarf zu ca. 25 % gedeckt werden. Allerdings steigt die Stromeinspeisung kaum an, da viele Haushalte die Stromerzeugung zur Eigennutzung verwenden.

Der Strombedarf ist in den letzten drei Jahren leicht rückläufig.

In der Gemeinde Jagsthausen sind bereits 33 Wärmepumpen installiert, der Anteil an Wärmepumpen wird in den nächsten Jahren weiter steigen und somit Auswirkungen auf den Strombedarf haben. Auch die E-Mobilität wird weiter zunehmen.

Die Energie-, Mobilitäts- und Wärmewende findet im Verteilnetz statt. Die Komplexität im Verteilnetz steigt stetig an. Neue Stromsensoren liefern bereits heute an einigen Stationen Echtzeitdaten des Stromkreises und unterstützen dadurch die Steuerung des Strombedarfs. Der Investitionsbedarf bis zum Jahr 2045 ist hoch und betrifft alle Kommunen und Netzbetreiber.

Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis

2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Berg“ im Ortsteil Olnhausen

a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Berg“

b) Billigung des Vorentwurfs und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 (2) BauGB

c) Empfehlung zur Aufnahme des Änderungsbereiches in die 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 der vVG Möckmühl

Frau Cunningham vom Ingenieurbüro IFK aus Mosbach führt aus, dass der Eigentümer der Flst.Nr. 1937 und 1937/1 den bereits abgerissenen Schweinestall und Holzschuppen langfristig durch einen Neubau ersetzen möchte. Dabei soll ein zweigeschossiger Bau mit zwei Garagen und angegliedertem Gartenhaus sowie darüber liegender Terrasse mit Wintergarten und einem daran anknüpfenden Wohngebäude mit Flachdach errichtet werden. Das bestehende Wohngebäude (Whs. 36) bleibt erhalten und wird planungsrechtlich gesichert.

Die bestehenden Gehölzstrukturen im Norden des Plangebietes werden zum Erhalt vorgesehen und durch ein weiteres Pflanzgebot ergänzt.

Das Plangebiet liegt momentan im Außenbereich. Zur Schaffung von Baurecht für das Bestandsgebäude und das Vorhaben ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Der Bebauungsplan dient zum einen der planungsrechtlichen Sicherung und zum anderen zur Wohnraumschaffung im Sinne einer Nachverdichtung im bestehenden Siedlungsgefüge des Ortsteils Olnhausen. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, um das Bauvorhaben entsprechend der konkreten Planung zu realisieren.

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB im Normalverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.

Der Planvorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung sowie die Vorhaben- und Erschließungspläne sowie der Geländeschnitt lagen dem Gemeinderat zum Beschluss vor.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Berg“. Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Abgrenzungsplan vom 12.2.2025 gefertigt vom Ingenieurbüro IFK-Ingenieure.

Weiterhin billigt der Gemeinderat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Berg“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung sowie die Vorhaben- und Erschließungspläne in der Fassung vom 24.2.2025 und gibt diese für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 (1) BauGB sowie der Nachbarkommunen gem. § 2 (2) BauGB frei.

Der Gemeinderat empfiehlt dem vVG Möckmühl, den Änderungsbereich in die 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 aufzunehmen.

3. Familienzentrum Jagsthausen

„Schallschutzmaßnahmen“ für das Bauzimmer im Familienzentrum; Beschluss

Das Bauzimmer ist im Familienzentrum von den Aktivitäten das lauteste Zimmer. Der Schall wird in diesem Zimmer von den Wänden hin und her geworfen und ist für diejenigen Kolleginnen, die dort den gesamten Tag verbringen, unerträglich. Schon seit längerer Zeit ist die Verwaltung daran, eine Lösung zu finden.

Es wurde ein Haushaltsansatz im Haushalt 2025 gebildet.

Ende Februar war ein Vertreter der Firma Kraft vor Ort und hat sich die Situation angesehen und ein passendes Angebot erstellt:

In der Decke werden nun 48 Platten ausgetauscht und an den Wänden insgesamt an 4 Positionen Wabenplatten angebracht. Die Firma Kraft verspricht eine angenehme Akustik durch besonders hohe Schallabsorption von 80 bis 95 %. Gleichzeitig haben die Platten einen Wärmeleistungsfaktor von 76 % und unterstützen dadurch den Erhalt der Raumtemperatur – sie sind somit hitze- und kälteregulierend. Die Platten sind brandschutzgeprüft und mit der Brandschutzklasse B1 schwer entflammbar zertifiziert.

Da auf dem Haushaltsansatz bereits diverse Kleinaufträge und ein Auftrag mit div. Klemmschutzmaßnahmen gebucht wurde, reicht der Haushaltsansatz für den Schallschutz nicht mehr aus. Der Haushaltsansatz wird im Nachtragshaushalt entsprechend erhöht.

Da die Lieferfrist 10 Wochen beträgt, hat die Verwaltung den Auftrag bereits erteilt, da die Verwaltung gerne der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und den Kindern so schnell wie möglich nachkommen will.

Die Zuständigkeit des Bürgermeisters für überplanmäßige Ausgaben wird mit dem Auftrag überschritten, sodass eine nachträgliche Zustimmung des Gemeinderats erforderlich ist.

Der Gemeinderat stimmt nachträglich einstimmig der „Schallschutzmaßnahme“ im Bauzimmer des Familienzentrums zu.

Der Auftrag ergeht an die Firma Kraft zum Angebotspreis von 8.096,40 € brutto.

Die überplanmäßigen Kosten werden im Nachtragshaushalt 2025 finanziert.

4. Gemeindebauhof Jagsthausen

Anschaffung einer Mähraupe; Beschluss

Der Bauhof hat im Rahmen seiner Aufgaben auch zahlreiche Mäharbeiten zu erledigen.

Um die Mäharbeiten in unwegsamen Gelände leichter und vor allem auch sicherer zu machen, soll eine Mähraupe angeschafft werden.

Die Mähraupe wird per Fernbedienung gesteuert und kann auch in Hanglagen sicher fahren.

Die Firma Unkauf, von der die Mähraupe seither ausgeliehen wurde, hat der Gemeinde ein Kaufangebot in Höhe von insgesamt 21.420 € (brutto) gemacht.

Das Gerät ist Baujahr 2021, Ketten und Messersatz sind erneuert und der Kundendienst ist durchgeführt. Auch der Motor wurde noch ausgetauscht.

Der Bauhof befürwortet den Erwerb, da dies eine erhebliche Arbeitserleichterung darstellt.

Im Haushaltsplan 2025 sind Mittel in Höhe von 22.000 € bereitgestellt.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Erwerb der gebrauchten Mähraupe „Timan RC 1000“ von der Firma Eugen Unkauf GmbH & Co. KG aus Abstatt zum Angebotspreis von 21.420 € zu.

5. Wasserversorgung Jagsthausen

Innensanierung Wasserturm Edelmannshof

Da der Wasserbehälter an einigen Stellen undicht ist und Wasser durchlässt, gibt es immer wieder feuchte Stellen im Wasserturm. Ein weiteres Problem ist die Kondensatbildung im oberen Bereich des Wasserbehälters, die durch konstruktive und geometrische Wärmebrücken entsteht. Dadurch fällt im Gebäude immer wieder Kondensat an und es kommt so auch zur Schimmelpilzbildung.

Eine Revision der Wasserkammer ist nicht möglich, da es im Wasserturm nur eine Kammer gibt und die versorgten Höfe und Landwirte auf das Wasser angewiesen sind.

Die befallenen Oberflächen sollen im Zuge der Innensanierung behandelt werden und mit einer Antikondensationsbeschichtung versehen werden, um zukünftig die Kondensatbildung zu vermeiden. Weiterhin soll eine Feuchtesanierung der Betonwand im Revisionsschacht am Wasserbehälter durchgeführt werden. Außerdem soll ein Luftentfeuchter eingebaut werden.

Die beiden Sanierungsangebote durch die Firma Thonig (Die Thonigs) belaufen sich auf insgesamt 11.142,50 € (netto), der Luftentfeuchter auf 860,00 €.

Das Angebot der Betonsanierung summiert sich auf 2.407,00 Euro netto und beinhaltet die Sanierung der Betonfassade und der Fensterlaibungen.

In Summe belaufen sich die Angebote auf insgesamt 14.409,50 Euro. Im Laufe der Maßnahme können auch noch weitere Mängel auftauchen, die ggf. ebenfalls erledigt werden sollten.

Haushaltsmittel für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens sind in Höhe von insgesamt 80.000 € vorhanden, von denen bisher ca. 3.500 € bewirtschaftet sind.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Innensanierung des Wasserturms Edelmannshof durch die Firma Thonig sowie der Betonsanierung und dem Einbau eines Luftentfeuchters in Höhe von insgesamt 14.409,50 € zu.

6. Bauanträge

Es lagen keine Bauanträge vor.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Jagsthausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025

Orte

Jagsthausen

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