- Bericht des Polizeipostens Maichingen
Der Postenleiter des Polizeiposten Maichingen Herr Frank Bechtle stellt zusammen mit Revierleitung Sindelfingen Frau Marleen Walheim die Polizeiliche Kriminalstatistik sowie die Verkehrsunfallstatistik 2023 des Landkreises Böblingen und für Aidlingen vor. Auch in diesem Jahr ist die Gemeinde Aidlingen wieder die sicherste Gemeinde im Landkreis Böblingen.
Insgesamt zeichnet sich ein Rückgang der Straftaten innerhalb der Revierzuständigkeit Sindelfingen, wie auch in Aidlingen ab. Die Aufklärungsquote liegt bei 66,5% und ist damit höher als im Vorjahr und höher als der Landeswert.
Gegenüber dem Jahr 2022 wurden in 2023 35 Straftaten mehr erfasst. Diese wurden mit einer Quote von 48,5% durch die Polizei aufgeklärt. Den größten Anteil hatte die Diebstahlskriminalität, insgesamt 27 (Vorjahr 2022: 23). Ein weiterer großer Anteil sind Körperverletzungsdelikte, mit insgesamt 16 Delikten (Vorjahr 2022: 10). Auch im Bereich des Vandalismus nahm die Fallzahl zu. Insgesamt stieg die Anzahl von 17 (2022) auf 23 Fälle. Den größten Anstieg verzeichnen die Vermögens- und Fälschungsdelikte mit einem Anstieg von 17 auf 27 Fälle. Häufig handelt es sich um Internet- oder Telefonbetrüger.
Die Verkehrsunfallstatistik bleibt unverändert zum Vorjahr bei 52 Verkehrsunfällen. In Aidlingen zeichnen sich keine Unfallhäufungsstellen ab.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
- Behandlung der Anregungen aus der erneuten öffentlichen Auslegung
- Satzungsbeschluss des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Aidlingen Neufassung 2. Änderung"
Für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ist die Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen vorzunehmen. Ein Vertreter der Firma Roosplan, Herr Gutscher erläutert, dass in der vergangenen Auslegung die Anregung der EnBW zur Verlegung des Traffohäuschen eingebracht wurde. Die erneute Auslegung dieser Änderung hat stattgefunden. Zu diesen Änderungen wurden keine Bedenken der öffentlichen Träger vorgetragen.
Eine Änderung in der Planzeichnung bzw. in der textlichen Festsetzung gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplans zur erneuten öffentlichen Auslegung ist daher nicht notwendig. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Aidlingen, Neufassung 2. Änderung“ in der Fassung vom 26.06.2023 / 29.02.2024 / 22.07.2024 / 26.09.2024 werden nach § 10 BauGB i.V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg als Satzung.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig.
- Projektausschuss für den Kindergartenneubau Dachtel
- Ausschuss für Kindergärten und Schulen
- Projektausschuss MedZentrum
- Projektausschuss Haushaltskonsolidierung
Die bereits bestehenden Projektausschüsse der Gemeinde Aidlingen sollen auch in der aktuellen Legislaturperiode fortgeführt werden. Die Verwaltung hat die Beschlussvorschläge nun nach den Prozentualen Anteilen des Wahlergebnisses mit Sitzen zugeordnet.
Die Besetzungsvorschläge wurden durch den Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.
4. Ärztehaus in der Ortsmitte
- Machbarkeitsstudie und Beratung zur Grundstücksvergabe
Eines der wohl bedeutendsten aktuellen Projekte ist das Ärztehaus in der Ortsmitte der Gemeinde Aidlingen. Eine Versorgungsanalyse hat ergeben, dass ein solches dringend in Aidlingen erstellt werden solle. Das beauftragte Unternehmen hatte Kontakt mit Stakeholdern aufgenommen und Gespräche geführt, sowie sich auf Standortsuche begeben. Der Gemeinderat hat sich für den Standort Im Gässle entschieden. Nachdem die Grundstücke nun gesichert sind, hat sich die Gemeinde Aidlingen auf den Weg gemacht die Grundstücke bzw. das Ärztehaus zu entwickeln. Da die Gemeinde Aidlingen mit der Diakoniestation in dem künftigen Gebäude in einer Beziehung steht, gilt für dieses Vorhaben das öffentliche Vergaberecht. Da die Verwaltung ohne Unterstützung ein solches Verfahren nicht durchführen kann, hat die Verwaltung mit der LBBW KE Kontakt aufgenommen. Die LBBW KE begleitet die Gemeinde Aidlingen bereits bei der Ortskernsanierung. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Beauftragung der LBBW KE mit der Machbarkeitsstudie und der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens, damit das Ärztehaus schnellstmöglich in die Umsetzung kommt.
- Klarstellung zum Containerstandortbeschluss vom 03.06.2024
Herr Dr. Malte Schaub von der CDU stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes in eine spätere Sitzung. Als Begründung führt er an, dass der neue Gemeinderat sich ein eigenes Bild machen können soll, zumal die im Sommer bestandene Dringlichkeit nun nicht mehr in diesem Maß gegeben sei. Dem Antrag gibt der Gemeinderat mehrheitlich statt.
- Entwürfe der Wirtschaftspläne
Die Kämmerei stellt die Entwürfe der Wirtschaftspläne als Kalkulationsgrundlage für die Wasser- und Abwassergebührenkalkulation 2025 vor. Ziel der Verwaltung ist, die Kalkulation spätestens im November durch den Gemeinderat beschließen zu lassen. Im Entwurf des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung kommt es im Erfolgsplan zu einem voraussichtlichen Defizit von 84.000 €. Insgesamt verringern sich die Abschreibungen um 73.500 €. Ein leichter Anstieg ist bei den Materialaufwendungen zu verzeichnen. Aufgrund Verschiebungen aus dem Vorjahr, wie beispielsweise der Leitungsbau der Gechinger Quellleitung, ist das Investitionsprogramm im kommenden Jahr sehr umfangreich. Insgesamt sind Ausgaben von rd. 1,7 Mio. € geplant. Im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Abwasser ergeben sich Einsparungen im Bereich Materialaufwand. Die Positionen Personalaufwand und Abschreibungen erhöhen sich leicht. Der Eigenbetrieb Abwasser muss voraussichtlich rd. 3,25 Mio. € investieren. Die rechtlich notwendige Ertüchtigung von drei Regenüberlaufbecken kostet den Eigenbetrieb im kommenden Jahr voraussichtlich 2,5 Mio. €. Der Gemeinderat beschließt die Entwürfe der Wirtschaftspläne als Kalkulationsgrundlage mehrheitlich.
- Anhörung zum Planentwurf
Herr Koch führt aus, dass alle Gemeinden in Baden-Württemberg aufgefordert wurden, Flächen zu benennen, auf denen Freiflächen-Photovoltaik umgesetzt werden kann. Die Gemeindeverwaltung hat eine Fläche im Bereich Steinig (zw. Aidlingen und Lehenweiler) gewählt. Bei der Prüfung der Flächen durch die Region Stuttgart wurde die Gemeinde Aidlingen nicht berücksichtigt, da diese Fläche innerhalb eines Schutzgebietes liegt. Innerhalb der Gemarkung Aidlingen finden sich nur wenige Flächen, die für eine FlächenPV-Nutzung seitens der Region vorgesehen werden könnten.
Einschränkungen erfolgen beispielsweise durch Grünzäsuren, bei landschaftsbildprägenden Flächen, bei Sperrflächen durch die Biotopverbunde oder bei Wäldern. Zusätzliche Erschwernisse bestehen bei Standorten in Landschaftsschutzgebieten, welche nur mit der Genehmigung des Landratsamts nach Einzelfallprüfung möglich sind. Daher bleiben auf unserer Gemarkung wenig mögliche Freiflächen. Mit der von uns gemeldeten Flächen können wir uns nicht beteiligen. Die Region Stuttgart konnte ihr Gesamtflächenziel auch ohne die Flächen auf Aidlinger Gemarkung realisieren, sodass diese nicht in die Fortschreibung des Regionalplans mit aufgenommen wurden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Nachricht der Region Stuttgart zur Kenntnis zu nehmen und zu signalisieren, dass wir ggf. neue Flächen definieren und melden wollen.
- Anhörung zum Entwurf
Die Gemeinde Aidlingen wird aufgefordert, Stellung zur Fortschreibung des Entwurfs zur Überarbeitung des Nahverkehrsplans zu beziehen. Einzelne Linienbündel bzw. deren Liniensteckbriefe sind überarbeitungswürdig und sollen nun durch die Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans angepasst werden. Das Linienbündel 5, in welchem die Buslinien der Gemeinde Aidlingen bedient werden, sind von der Fortschreibung nicht direkt betroffen. Der Gemeinderat nimmt den Entwurf zur Kenntnis und ergänzt die Bitte, dass ein runder Tisch eingerichtet werden soll, bei dem man ein Auge auf den Schülerverkehr in Lehenweiler nimmt. Eine Entlastung des Irmweg soll nicht durch Einsparung von Buspaaren erfolgen, diese Thematik solle organisatorisch gelöst werden.
- Sanierung der Wasserleitung im Buchenweg (Vergabe der Arbeiten)
Die Wasserleitung im Buchenweg im Ortsteil Dachtel soll aufgrund häufiger korrosionsbedingter Schäden an der Versorgungsleitung saniert werden. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben und es wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei der Submission am 03.09.2024 wurden zwei Angebote eingereicht. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Tiefbauarbeiten an die Firma Otto Morof GmbH aus Althengstett zum Angebotspreis von 205.001,32 € sowie die Vergabe des U-Liner-Verfahrens an die Firma PRS Rohrsanierung zum Angebotspreis von 45.517,50 € mehrheitlich.
- Entscheidung über die Fortschreibung
Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel ist nur noch bis 30.06.2025 gültig. Deshalb musste durch den Gemeinderat entschieden werden, ob die Gemeinde Aidlingen einen neuen Mietspiegel erstellen soll.
Der letzte Mietspiegel wurde in Kooperation mit der Gemeinde Grafenau und der Stadt Weil der Stadt erstellt. Die beiden Gemeinden möchten den qualifizierten Mietspiegel nicht fortschreiben. Für den vergangenen Mietspiegel hat die Gemeinde Aidlingen Fördergelder erhalten, auch diese würden im kommenden Jahr nicht zur Verfügung stehen. Die Kosten für den Mietspiegel würden sich auf rund 26.000 € belaufen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der qualifizierte Mietspiegel nicht fortgeschrieben werden soll.
- Allradtraktor/Kompaktschlepper
Der Kompaktschlepper des Bauhofs, Baujahr 2010, soll altersbedingt ersetzt werden. Der Kleintraktor wird für Mäh- und Mulcharbeiten und im Winterdienst für das Schneeräumen von Gehwegen benötigt. Es wurden drei Angebote eingeholt, das günstigste Angebot hatte die Fa. Dreher aus Böblingen mit 69.616,19 € eingereicht. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an die Fa. Dreher mehrheitlich. Eine zusätzliche Versteigerung des alten Traktors soll einen möglichst hohen Verkaufserlös generieren. Sollte dies nicht erzielt werden können, wird der Traktor bei der Fa. Dreher in Zahlung genommen.
Der Gemeinde Aidlingen liegt ein Kaufvertrag über die Gebäude- und Freifläche Deufringer Str. 26 (Flurstücke 42, 43 sowie 46) vor. Die betroffenen Grundstücke liegen in dem von der Vorkaufsrechtsatzung erfassten Gebiet. Der Gemeinderat beschließt, von der Ausübung des Vorkaufsrechts abzusehen.
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