Am 6. November tagte die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserreinigung im Sitzungssaal auf der Kläranlage Balingen
Der Förderbescheid für den zweiten Bauabschnitt des Ausbaus der Kläranlage Balingen liegt vor. Bei Baukosten von 3,3 Mio. € für Strukturverbesserung, Spurenstoffelimination, Bau Nachklärbecken 2 und Fällmittelstation liegt eine Förderzusage des Landes mit 33 % vor – eine Fördersumme von 1,1 Mio. € wurde bewilligt. Diese erfreuliche Nachricht konnte Geschäftsführer Markus Streich vermelden. Die Förderung beim Bauabschnitt 1 lag bei 1.081.700 €. Der Verband hofft im weiteren Bauverlauf auf weitere Förderungen.
Der Jahresabschluss 2023 des Zweckverbandes ist erstellt. Er wurde zwischenzeitlich vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Balingen geprüft und freigegeben. Die Verbandsversammlung nahm die förmliche Feststellung vor und stimmte den Vorgaben zu – Bilanzsumme 20.056.609 €, Summe der Erträge und Aufwendungen4.916.567 €, Jahresgewinn/-verlust 0 – ausgeglichenes Ergebnis, Betriebskostenumlage 2.874.443 €, Abschreibungsumlage 898.449 €.
In einer anschaulichen Präsentation schilderte Geschäftsführer Streich die immensen Auswirkungen des Fremdwassers auf der Kläranlage. Als Fremdwasser wird jenes auf der Kläranlage ankommende Wasser bezeichnet, das in seinen Eigenschaften nicht verändert ist und aufgrund seiner Qualität keiner Abwasserbehandlung bedarf. Das Fremdwasser nimmt inzwischen den beachtlichen Anteil von 67% der jährlichen Abwassermenge in der Kläranlage ein. Fremdwasser stammt aus Grundwasser (Undichtigkeiten Kanäle, Muffen, Hausanschlussleitungen) und aus Niederschlagswasser (Öffnungen in den Schachtabdeckungen, Einleitung von Außenbereichen). Die Behandlung des Fremdwassers im Kreislauf der Kläranlage ist unnötig – mit negativen Folgen für die Energie- und Kosteneffizienz der Kläranlage. Je weniger Fremdwasser auf der Kläranlage ankommt, desto weniger Maßnahmen und Kosten sind vom Verband aufzubringen, entsprechend günstiger der Abwasserpreis. Jede Kommune ist daher verpflichtet, Fremdwasserkonzeptionen aufzustellen. Seitens des Verbandes werden mögliche Maßnahmen zur Reduzierung von Fremdwasser aufgezeigt und teilweise auch schon umgesetzt – beispielsweise Kanal- und Schachtsanierung in offener und geschlossener Bauweise - die Kommunen für kommunale Abwasserleitungen, der Verband für die Sammlerleitungen. Auch der Ausschluss von Drainagen in Abwassersatzung oder Bebauungsplänen ist eine denkbare Maßnahme.
Insgesamt sind sich alle einig, dass die Reduktion des Fremdwassers und des Niederschlagswasseranteils dringend erforderlich ist und zielgerichtet angegangen werden muss.
Die Bauleistungen für Erweiterung und Umbau der Kläranlage werden in drei Bauabschnitten abgewickelt. Jeder Bauabschnitt umfasst Vergabelose für den Rohbau, die Elektrotechnik sowie die Maschinentechnik. Der erste Bauabschnitt ist geprägt durch die Herstellung eines Schneckenhebewerks sowie die Erhöhung des Nachklärbecken 1. Für diesen Bauabschnitt wurde der Rohbau ausgeschrieben und der Auftrag für 1,75 Mio. € von der Verbandsversammlung vergeben.
Für Regenüberlaufbecken und Pumpwerke, Außenstellen des Zweckverbandes, müssen neue Stromverträge abgeschlossen werden. Die zweijährigen Verträge sollen einen Gesamtverbrauch von 235.000 kWh abdecken. Der Verbandsvorsitzendewurde ermächtigt, Vergaben nach Vorliegen von Angeboten an den wirtschaftlichsten Bieter zu tätigen.
Im Rahmen der thermischen Verwertung von Press- und Trockenschlamm fallen große Schlammmengen an. Da damit zu rechnen ist, dass die Gasgewinnungsanlage nicht die gesamten Anliefermengen verarbeiten kann, muss Schlamm abgefahren werden. Der Verbandsvorsitzende wurde ermächtigt, einen Abfuhrvertrag für 2025 abzuschließen. Man geht von 1.400 to gepresstem Klärschlamm sowie von 400 to getrocknetem Schlamm aus, die abgefahren werden müssen. Aktuell wird mit einem Auftragsvolumen von 180.000 € brutto kalkuliert. Die stoffliche Verwertung des Schlamms für Rekultivierung / Kompostierung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich.
Termin für die nächste Sitzung der Verbandsversammlung ist Montag, 31. März 2025. Die öffentliche Tagesordnung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind wie immer recht herzlich dazu eingeladen. Die einzelnen Tagesordnungspunkte können rechtzeitig vor der Sitzung dem Kreisamtsblatt entnommen werden. Ebenso nachzulesen sind sie im Internet auf der Homepage des Zweckverbandes www.klaeranlage-balingen.de.