- Der Gemeinderat beschloss für den im Lageplan vom 10.04.2025 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Vordersexau“ sowie den Erlass örtlicher Bauvorschriften „Vordersexau“ gem. § 2 (1) BauGB (Aufstellungsbeschluss).
Der Beschluss erging mit neun Stimmen dafür, einer Gegenstimme und einer Enthaltung.
- Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Vordersexau“ sowie Vorentwurf zum Erlass örtlicher Bauvorschriften „Vordersexau“. Der Beschluss erging mit neun Stimmen dafür, einer Gegenstimme und einer Enthaltung.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Sexau beschloss mit 10 Stimmen dafür und einer Enthaltung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB mit Scoping.
- Der Auftrag für Lieferung von Möbeln zur Einrichtung von zwei neuen Klassenzimmern in der Grundschule wird an die Fa. VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG, Tauberbischofsheim vergeben (19.782,56 €).
Der Auftrag für die Lieferung von zwei Pylonenschiebetafeln wird an die Fa. Duraplan GmbH, München vergeben (2.465,68 €).
Der Auftrag für die Lieferung von zwei LCD-Displays wird an die Fa. Streb, Freiburg
vergeben (3.763,47 €).
Der Auftrag für die Klassenratsbänke wird an die Firma Kigata GmbH, Gotha vergeben (1.506,95 €).
Die Beschlüsse ergingen einstimmig.
- Im Rahmen der Beteiligung zur Offenlage des Bebauungsplanes „Langacker“ der Gemeinde Denzlingen wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.