Gemeinderat

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung verhandelt mit dem Gemeinderat am 08.04.2025

§ 1 Fragestunde Renaturierung Happenbach Ein Bürger möchte wissen, ob sich am Zustand der Renaturierung noch etwas ändern werde. Er sieht noch...

§ 1 Fragestunde

Renaturierung Happenbach

Ein Bürger möchte wissen, ob sich am Zustand der Renaturierung noch etwas ändern werde. Er sieht noch Raum zur Optimierung.

Die Arbeiten sind noch nicht vollständig abgeschlossen, die Bepflanzung ist aber nahezu fertig, lediglich die Graseinsaat fehle noch, so der Bauamtsleiter.

Poller in Höhe Bürgerhaus Happenbach

Ein Bürger erinnert an den noch fehlenden Poller in Höhe des Bürgerhauses in Happenbach, der im Zuge des Glasfaserausbaus entfernt wurde. Dieser sollte dringend wieder angebracht werden.

Ortsdurchfahrt Happenbach, Parkierungsdreiecke

Ein Bürger bittet um Prüfung, ob im Bereich der OD Happenbach Parkierungsdreiecke angebracht werden können.

Die Verkehrsschau hat dies bereits geprüft, der Vorschlag wurde abgelehnt.

Lärmaktionsplan

Ein Bürger schlägt Lärmschutzmaßnahmen in Höhe Happenbach/A81 vor. Die Verwaltung sollte dies prüfen, da der Lärm stark beeinträchtige.

E-Ladestationen Happenbach

Ein Bürger möchte wissen, ob auch für den Teilort Happenbach E-Lade-Stationen im öffentlichen Bereich vorgesehen sind.

Der Vorsitzende teilt mit, dass Ladestationen für Happenbach aktuell nicht geplant sind, die derzeitigen Gespräche betreffen lediglich den Kernort. Die Anregung wird aufgenommen.

Lärmaktionsplan

Ein Bürger begrüßt die Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 km/h auf der A81 im Bereich des Teilortes Happenbach.

Der Auslegungsbeschluss zum Lärmaktionsplan soll heute in der Sitzung gefasst werden, anschließend können Anregungen abgegeben werden, so der Vorsitzende.


§ 2 Bekanntgaben

Bürgerparkcafé „The Kitten“

Seit dem 1. April 2025 bereichert das Kitten unter neuer Leitung die Gastronomie der Gemeinde im Bürgerpark. Die Gemeinde wünscht den neuen Betreibern viel Erfolg und gutes Gelingen.

§ 3 Lärmaktionsplan Stufe 4 - Erläuterungsbericht; Beschluss öffentliche Auslegung

Die Gemeinden Abstatt und Untergruppenbach haben bereits im Jahr 2020 die Stufe 3 des Interkommunalen Lärmaktionsplanes verabschiedet. Aufgrund der hohen Lärmbelastung an den Hauptverkehrsstraßen ist die Gemeinde Abstatt dazu verpflichtet, den Lärmaktionsplan fortzuschreiben.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 wurde die EG-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Hierdurch werden Anforderungen zur Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen für Orte an Hauptverkehrswegen definiert.

Die nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erforderliche Lärmkartierung einschließlich der Betroffenheitsanalyse für Straßen mit mehr als 3.000.000 Kfz/a (8.200 Kfz/24h) wird für das Land Baden-Württemberg von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) in einem Turnus von 5 Jahren durchgeführt. Zuletzt wurden 2023 neue Lärmkarten veröffentlicht. Auf Basis der Lärmkartierung sind nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Aktionspläne zu erstellen.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrsstraßen zu erkennen und schädliche Auswirkungen auf die Bevölkerung zu verhindern oder zu mindern. Gleichzeitig sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden.

Die Gemeinde Abstatt ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastungen an den Hauptverkehrsstraßen verpflichtet, einen Lärmaktionsplan der Stufe 4 im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzustellen. Neben den Lärmeinwirkungen durch den Verkehr auf der Autobahn A 81 und der Landesstraße L 1111 gehen von weiteren Straßen erhebliche Lärmbelastungen aus. Daher werden ergänzend auch die Landesstraße L 1102 sowie die Kreisstraße K 2088 in den Lärmaktionsplan einbezogen. Damit bietet der Lärmaktionsplan eine einheitliche Grundlage für die weitere Diskussion von Lärmminderungsmaßnahmen an den untersuchten Straßen.

In Zusammenarbeit mit der GefaÖ - Gesellschaft für angewandte Ökologie und Umweltplanung mbH wurde ein Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstellt. Der Entwurf wurde in der Sitzung von Frau Markopoulou detailliert vorgestellt. In diesem Entwurf werden die rechtlichen Rahmenbedingungen genannt, die Ergebnisse der Lärmkartierung zusammengefasst, grundlegende Strategien zur Lärmminderung vorgeschlagen und potenzielle Einzelmaßnahmen mit Aussagen zu Nutzen und Kosten vorgestellt.

Als wesentliche Maßnahmen wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h entlang der Lärmschwerpunkte in der Auensteiner und der Happenbacher Straße vorgeschlagen. Zusätzlich wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h auf der A 81 angestrebt. Mit der Präsentation und Kenntnisnahme des Entwurfs des Lärmaktionsplanes kann die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG durch den Gemeinderat beschlossen werden. Das Verfahren ist vergleichbar zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, wobei nur eine einstufige Beteiligung vorgesehen ist. Der Gemeinderat nahm den Erläuterungsbericht zum Lärmaktionsplan zustimmend zur Kenntnis und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG.

§ 4 Wahlen; Bildung eines weiteren Briefwahlbezirks

Die Anzahl der Briefwahlanträge steigt in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich an. Bei der diesjährigen Bundestagswahl lag die Zahl der Briefwähler bei 1.200, was dem größten Wahlbezirk der Gemeinde entspricht (Wähler zum Vergleich: Abstatt Mitte 467 Wähler/- innen, Abstatt Nord 555 Wähler/-innen, Abstatt Süd 589 Wähler/-innen, Happenbach 345 Wähler/-innen)

Bislang gibt es lediglich einen gemeinsamen Briefwahlbezirk für Abstatt. Die Bildung eines weiteren Briefwahlbezirks ist daher dringend nötig.

Durch die gleichmäßigere Verteilung der Briefwähler wird die Arbeitslast reduziert und eine effizientere Auszählung der Stimmen erreicht. Ein weiterer Wahlbezirk lässt die Wahlergebnisse zudem schneller verfügbar machen.

Die Entscheidung zur Einrichtung zusätzlicher Briefwahlbezirke liegt bei den örtlichen Wahlbehörden.

Für künftige Wahlen werden zwei Briefwahlbezirke eingerichtet.

Briefwahlbezirk I (900-01)

Kita OMI, Mehrzweckraum Festwiese, EG

Umfasst das Gebiet der Wahlbezirke 001-01 (Abstatt Nord) und 001-02 (Abstatt Mitte)

Briefwahlbezirk II (900-2)

Kita OMI, Schülermensa Wirtshaus, OG

Umfasst das Gebiet der Wahlbezirke 001-03 (Abstatt Süd) und 001-04 (Happenbach)


§ 5 Satzung über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntages am 21.September 2025

Die Gemeinde Abstatt beabsichtigt, am 21. September 2025 anlässlich der Fertigstellung und Einweihung des Kirchplatzes einen verkaufsoffenen Sonntag.

Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg sind die örtlichen Kirchen vor der Genehmigung des verkaufsoffenen Sonntags zu hören. Mit Schreiben vom 25. März 2025 wurden die Kirchengemeinden angehört und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme; Widersprüche sind nicht eingegangen. Der Gemeinderat beschloss die Satzung der Gemeinde Abstatt über die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag, 21.09.2025. Der Satzungstext wurde bereits in einer zurückliegenden Ausgabe der Ortsnachrichten veröffentlicht.

§ 6 Genehmigung von Spenden

Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Spendenrechts nach § 78 Abs. 4 GemO sind dem Gemeinderat alle Spenden zur Genehmigung vorzulegen, die die Gemeinde Abstatt erhalten hat. Der Gemeinderat genehmigte die im Haushaltsjahr 2024 erhaltenen Spenden.

§ 7 Bürgerpark; Austausch der Beleuchtung, 2. Bauabschnitt

In der Gemeinderatssitzung am 24.10.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, die Beleuchtung im Bürgerpark auszutauschen. Im letzten Jahr wurden die Leuchten im geschlossenen Bereich des Parks und auf dem Parkplatz der Wildeckhalle ausgetauscht. Im Haushaltsplan 2025 sind Mittel in Höhe von 30.000,- € für den 2. Bauabschnitt (offener Bereich des Parks) eingestellt.

Die Syna hat hierfür ein aktuelles Angebot in Höhe von 25.739,05 € vorgelegt. Es beinhaltet den Rückbau der alten Beleuchtung, Installation von 17 neuen Leuchten und die Aufschaltung auf das vorhandene Steuerungssystem.

Die Leuchten sind analog zu den Leuchten auf dem Parkplatz mit Bewegungsmeldern ausgestattet, so dass die Beleuchtung nur hochfährt, wenn sie tatsächlich benötigt wird. Neben der Einsparung durch die LED-Technik kann hierdurch eine weitere Stromeinsparung generiert werden.

Die Syna GmbH erhielt den Auftrag für den Austausch der Beleuchtung im Bürgerpark, 2. Bauabschnitt in Höhe von 25.739,05 €. Der Beschluss erfolgte einstimmig.


§ 8 Baugebiet „Untere Drittelgasse“; Vergabe an Erschließungsträger

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2025 für das Gebiet „Untere Drittelgasse“, Gemarkung Abstatt, das Bebauungsplanverfahren eingeleitet und im Anschluss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Zur Erschließung und Neugestaltung des Gebietes „Untere Drittelgasse“ müssen die bebauten und unbebauten Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Grundstücke müssen so gestaltet werden, dass nach dem Bebauungsplan baureife Wohnbaugrundstücke entstehen. Diese Neuordnung geschieht mittels eines Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff. BauGB. Ferner dient die Umlegung dazu, durch die Neuordnung der Grundstücke die jeweiligen Grundstücke zu bilden, die die Gemeinde zur Herstellung der nach dem Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen benötigt bzw. die für die Ver- und Entsorgung des Gebietes sowie für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a Abs. 3 BauGB benötigt werden.

Mit den betroffenen Grundstückseigentümern wurden bereits erste Gespräche geführt. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass bei allen Grundstückseigentümern Bereitschaft besteht, bei der Umlegung mitzumachen. Details werden in weiteren Gesprächen geklärt. Im Rahmen der Umlegung wird über den Verteilungsmaßstab, die Neubildung von Grundstücken und die Bewertung der Grundstücke zu entscheiden sein. In die Bewertung fließen auch die Kosten für die Erschließung sowie die Kosten für eventuelle Ausgleichsmaßnahmen der Grundstücke mit ein.

Der Gemeinderat entschied sich für eine private Erschließung des Gebietes nach § 124 durch einen Erschließungsträger, was auch von der Kommunalaufsicht empfohlen wird. Das Ingenieurbüro für Baulandentwicklung Bernd Willibald aus Bad Waldsee wurde gemäß dem Angebot vom 24. März 2025 mit der Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet „Untere Drittelgasse“ einstimmig beauftragt.

§ 9 Abbruch Beilsteiner Straße 23; Vergabe

Das Gebäude Beilsteiner Straße 23 wird schon seit Jahren für die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen genutzt. Aktuell ist dort noch eine Person untergebracht. Das Gebäude verfügt über keine Zentralheizung und der Kaminfeger hat die Nutzung der vorhandenen Öleinzelöfen mittlerweile untersagt. Die Nachrüstung einer Zentralheizung, bzw. die Umstellung auf strombetriebene Heizungen ist aufgrund des nicht mehr zeitgemäßen Stromnetzes im Gebäude nicht mehr wirtschaftlich. Hinzu kommt, dass die Räume im Untergeschoss aufgrund des jahrelangen Feuchtigkeitseintritts komplett verschimmelt sind. Das Gebäude soll daher abgebrochen werden.


Für die Abbrucharbeiten wurden zwei Angebote eingeholt. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma SER aus Heilbronn mit einer Angebotssumme in Höhe von 45.809,05 €. Das Angebot beinhaltet den Abbruch aller Gebäude, den Rückbau der Hofbefestigung und die Entsorgung. Im Haushalt 2025 sind für den Abbruch 40.000 € eingestellt. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 5.809,05 € werden durch Minderausgaben an anderer Stelle im Haushalt gedeckt. Die Firma SER aus Heilbronn erhielt nun den Auftrag für den Abbruch des Gebäudes Beilsteiner Straße 23. Die Angebotssumme beträgt 45.809,05 €. Den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 5.809,05 € wurde zugestimmt.

§ 10 Bauvorhaben – Bauvoranfrage Sporthalle und Hotel; Flst. 8447, 8448; Abstatt

Das Vorhaben befindet sich im neu erschlossenen Gewerbegebiet „Unteres Feld“. Der Antragssteller möchte mit der Bauvoranfrage klären, ob er in einigen Punkten eine Befreiung von den Vorschriften im Bebauungsplan erhält.

  • Vergnügungsstätte (Freizeitgestaltung wie Lasertag, Virtual-Reality, Battlekart…), (lt. Bebauungsplan nicht zulässig)
  • Betreiberwohnung (lt. Bebauungsplan nicht zulässig)
  • Boardinghouse (lt. Bebauungsplan nicht zulässig)
  • Gebäudehöhe von 15 m (lt. Bebauungsplan nur 12 m Höhe zulässig)

Wohnnutzung im Gewerbegebiet ist aufgrund der Lärmimmissionen der Autobahn nicht zulässig. Die vorgeschlagene Art der Vergnügungsstätte sieht die Verwaltung als unproblematisch und schlägt daher vor, hierfür das Einvernehmen zu erteilen. Eine Gebäudehöhe von 15 m wird durch die Unzulässigkeit der Betreiberwohnung und des Boardinghouses als nicht notwendig erachtet. Daher wurde auch hier vorgeschlagen, das Einvernehmen zu versagen.

Für den Betrieb der Vergnügungsstätte erteilt der Gemeinderat sein Einvernehmen.

§ 11 Bauvorhaben - Hühnerhaltung, Hühnerwagen, Verkaufsautomat; Flst. 1328; Abstatt

Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Im Außenbereich sind Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es wie in diesem Fall einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Der Verkaufsautomat wurde auf Flst. 1328 neben der bereits genehmigten Scheune errichtet. Beim Hühnerwagen handelt es sich um eine mobile Anlage, die im Wechsel auf verschiedenen Grundstücken stehen soll. Mit der Änderung der Landesbauordnung, die im März beschlossen wurde und voraussichtlich im Juli in Kraft tritt, werden mobile Hühnerwagen verfahrensfrei sein.

Der Gemeinderat erteilte bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung das Einvernehmen zum vorgelegten Bauvorhaben.


§ 12 Sachstandsberichte/Verschiedenes

Klausurtagung 2025

Am 7. April 2025 fand eine gemeinsame Begehung mit dem Sanierungsbeauftragten und dem Städteplaner zum Thema Landessanierungsprogramm Happenbach und Klausurtagung statt.

Tätigkeitsbericht Gemeindevollzugsdienst

Aus den Reihen des Gemeinderats wurde der Wunsch geäußert, dass in regelmäßigen Abständen ein Tätigkeitsbericht des Gemeindevollzugsdienstes (GVD) erfolgt.

Für Abstatt ist eine Kollegin mit 60 % als Gemeindevollzugsbedienstete (GVD) beschäftigt. Schwerpunkt ihrer Arbeit waren Ordnungswidrigkeitenahndungen. Insgesamt 370 Ordnungswidrigkeiten konnte die Verwaltung im Jahr 2024 verzeichnen. Schwerpunkte dabei waren Gehwegparker in der Rathausstraße, Heilbronner Straße und Beilsteiner Straße. Auch aufmerksame Bürger haben zahlreiche Verstöße gemeldet, die geahndet werden konnten.

§ 13 Anfragen

Friedhof Abstatt

Ein Mitglied des Gemeinderates bittet darum, im Zuge der Teerarbeiten auf dem Friedhof auch die Wasserentnahmestelle zu richten. Die Arbeiten sollen in Kürze erfolgen, so der Bauamtsleiter.

Kindergarten Happenbach, Spielgeräte Außenbereich

Es wird nachgefragt, ob es stimme, dass die Spielgeräte im Außenbereich des Kindergartens Happenbach vom TÜV nicht abgenommen wurden.

Hierbei handelt es sich um ein Gerücht, so der Bauamtsleiter. Der TÜV war erst am Tag der Sitzung vor Ort. Für ein neues Spielgerät im Außenbereich sind im Haushalt 2025 bereits Mittel vorgesehen. Das Angebot hierzu liegt bereits vor.

Happenbach, Ortseingang, Wiesenfläche, abgestellte Fahrzeuge

Es soll geprüft werden, inwieweit das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen am Ortseingang zulässig ist. Die Fahrzeuge stehen dabei auf einer Wiese. Die Verwaltung teilt mit, dass es sich hierbei um eine Privatfläche handelt.

Schozachstraße, Geschwindigkeitskontrollen

Es wird angeregt, in der Schozachstraße, in Höhe der Wildeckhalle Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, da dort regelmäßig zu schnell gefahren wird.

Auensteiner Straße, Parkflächen

Ein Mitglied des Gremiums hat festgestellt, dass die Parkmarkierungen auf den Gehwegen nach den Glasfaserarbeiten nicht mehr vollständig vorhanden sind.

Der Sachverhalt ist Gegenstand der Frühjahrsverkehrsschau im Mai. Nach der neuen StVO ist das Gehwegparken wegen der fehlenden Restbreite auf dem Gehweg nicht mehr zulässig. Dem Fußgänger wurden nach der gesetzlichen Änderung mehr Rechte eingeräumt als bislang.

Landessanierungsprogramm Happenbach

Ein Ratsmitglied möchte wissen, ob der Bericht über die Aufnahme von Happenbach in das Landessanierungsprogramm noch zur Verfügung gestellt wird. Die gesamte Thematik soll in der Klausurtagung im Oktober vorgestellt und besprochen werden, so der Bauamtsleiter.

Tagesordnungspunkt für öffentliche und nicht öffentliche Sitzungen

Ein Gemeinderat möchte wissen, welche Tagesordnungspunkte öffentlich und welche nicht öffentlich behandelt werden müssen. Diese Unterscheidung ist nicht klar abzuleiten. Die Verwaltung wird hierzu noch Informationsmaterial des Gemeindetags zur Verfügung stellen, damit die Abgrenzung klarer wird.

Öffentliche E-Ladestation

Ein Mitglied des Gremiums fragt, ab wann mit E-Ladestationen in Abstatt zu rechnen ist. Die Anfrage beim Netzbetreiber läuft bereits, so die Verwaltung. Ein Gemeinderat möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob es sich um eine 22kW-Ladestation oder um eine Schnellladestation handelt. Tatsächlich handelt es sich um eine 22kw-Ladestation, so die Verwaltung.

Blühstreifen „Natur nah dran 2.0“

Es wird nachgefragt, ob die Gemeinde in diesem Jahr beim Blühstreifenprogramm zum Zug gekommen ist. Dies wird von der Verwaltung verneint, für 2025 ist eine erneute Bewerbung vorgesehen.

Erscheinung
Abstatt im Schozachtal – Ortsnachrichten der Gemeinde Abstatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Abstatt

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Abstatt
09.05.2025
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