Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen
70771 Leinfelden-Echterdingen
Aus den Rathäusern

Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Unteraichen III – 1. Teiländerung Fasanenweg 11“ (18-04-01) im Stadtteil Leinfelden-Unteraichen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der

I. Beschlussgrundlage Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für das...
Ausschnitt Lageplan Abgrenzung des Geltungsbereichs
Ausschnitt Lageplan Abgrenzung des GeltungsbereichsFoto: Planungsamt

I. Beschlussgrundlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für das Gebiet „Gewerbegebiet Unteraichen III – 1. Teiländerung Fasanenweg 11“ (18-04-01) im Stadtteil Leinfelden-Unteraichen einen Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

II. Geltungsbereich

Maßgebend ist der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 27.01.2025. Der Geltungsbereich ist ca. 5.080 m² groß und im folgenden Lageplanausschnitt dargestellt:

Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss

Quelle: eigene Darstellung Planungsamt, Stand 27.01.2025

III. Ziele und Zwecke der Planung

Die Planungsabsicht dient der Revitalisierung und Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes Fasanenweg 11 im Gewerbegebiet Unteraichen III, um den Standort der Daimler Truck AG langfristig zu stärken. Ziel ist es, durch eine Aufstockung und Modernisierung des Gebäudes 650 – 800 Open-Space-Arbeitsplätze zu ermöglichen und die betrieblichen Strukturen am Hauptstandort zu bündeln.

Zudem soll das Vorhaben zur Nachhaltigkeit beitragen, indem das Gebäude energetisch saniert und mit CO₂-neutralen Technologien wie Wärmepumpen und Geothermie ausgestattet wird. Die Planung unterstützt die städtebauliche Entwicklung, stärkt den Wirtschaftsstandort Leinfelden-Echterdingen und fördert die Synergien zwischen den Daimler-Truck-Standorten.

Zur Umsetzung der genannten Planungsziele ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Unteraichen III – 1. Teiländerung Fasanenweg 11“ (18-04-01) erforderlich.

IV. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – organisatorische Hinweise

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss, der Vorentwurf des Bebauungsplans (Plan- und Textteil) sowie der Vorentwurf der Begründung in der Zeit von

Montag, den 05.05.2025 bis Freitag, den 30.05.2025

– je einschließlich –

auf der Internetseite der Stadt Leinfelden-Echterdingen unter der Rubrik „Stadtentwicklung – Bebauungsplanung – Beteiligung der Öffentlichkeit“ veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen (Lageplan zum Aufstellungsbeschluss, Vorentwurf des Bebauungsplans mit Plan- und Textteil sowie der Vorentwurf der Begründung) in diesem Zeitraum (05.05.2025 bis 30.05.2025) bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen im Rathaus Echterdingen, Planungsamt, Bernhäuser Straße 11,

1. Stock (Zugang zum Aufzug im rückwärtigen Bereich des Rathauses) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausliegen.

Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung des Plans besteht zu folgenden Dienstzeiten:

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

V. Verfahrensrechtliche Hinweise

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die zur öffentlichen Auslegung fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Gemeinde nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen gespeichert werden. Zum nächsten Verfahrensschritt werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

gez. Schkölziger

Erscheinung
Amtsblatt – Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen
Ausgabe 18/2025

Orte

Leinfelden-Echterdingen

Kategorien

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