Gemeinde Tiefenbronn
75233 Tiefenbronn
Aus den Rathäusern

Beschlussveröffentlichung zur Sitzung des Zweckverbandes Wasserversorgung der Gebietsgemeinden

B E S C H L U S S V E R Ö F F E N T L I C H U N G zur Sitzung des Zweckverbandes Wasserversorgung der Gebietsgemeinden am Mittwoch, 04. Dezember...

B E S C H L U S S V E R Ö F F E N T L I C H U N G

zur Sitzung des Zweckverbandes Wasserversorgung der Gebietsgemeinden

am Mittwoch, 04. Dezember 2024, 19:00 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Vertreter zur Verbandsversammlung im Rathaus Neuhausen. Sie stellt fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die Verbandsversammlung beschlussfähig ist.

1. Protokoll der letzten Sitzung

Die Verbandsvorsitzende gibt bekannt, dass das Protokoll der letzten Sitzung bei Frau Röhl zur Einsicht vorliegt.

2. Wahl der Verbandsvorsitzenden 2024/5/ZW

Nach § 8 Abs. 1 der Verbandssatzung vom 15.02.1982 sind die Verbandsvorsitzende und ihr Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus deren Mitte für fünf Jahre zu wählen.

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Neuhausen, Frau Dr. Sabine Wagner, ist seit dem 16.12.2021 Verbandsvorsitzende und wurde am 16.12.2021 als Nachfolgerin für die restliche Amtsdauer gewählt.

Beschluss:

Frau Dr. Sabine Wagner wird für weitere fünf Jahre zur Verbandsvorsitzenden gewählt.

Beratungsergebnis:

Die Wahl erfolgt einstimmig.

3. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden 2024/6/ZW

Nach § 8 Abs. 1 der Verbandssatzung vom 15.02.1982 sind die Verbandsvorsitzende und ihr Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus deren Mitte für fünf Jahre zu wählen.

Der Bürgermeister der Gemeinde Tiefenbronn, Herr Frank Spottek, ist seit dem 25.04.2012 stellvertretender Verbandsvorsitzender.

Beschluss:

Herrn Frank Spottek wird für weitere fünf Jahre zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden gewählt.

Beratungsergebnis:

Die Wahl erfolgt einstimmig.

4. Wahl von zusätzlichen stellvertretenden Verbandsvorsitzenden 2024/11/ZW

Nach § 8 Abs. 1 der Verbandssatzung vom 15.02.1982 sind die Verbandsvorsitzende und ihr Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus deren Mitte für fünf Jahre zu wählen. Scheidet ein Gewählter vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, endet auch sein Amt als Verbandsvorsitzender.

Für den Fall, dass sowohl die Verbandsvorsitzende Frau Dr. Wagner als auch ihr Stellvertreter Herr Spottek verhindert sind, sehen § 5 Abs. 2 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und § 48 Abs. 1 S. 6-8 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vor, dass unverzüglich ein oder mehrere Stellvertreter neu oder für die Dauer der Verhinderung bestellt werden.

Um auch in solchen Situationen künftig handlungsfähig zu sein, wird vorgeschlagen, zwei zusätzliche Stellvertreter neu zu bestellen. Da der Verbandsvorsitz bei der Gemeinde Neuhausen liegt, könnte der zweite Stellvertreter von der Gemeinde Neuhausen und der dritte Stellvertreter von der Gemeinde Tiefenbronn kommen.

Beschluss:

Folgende Stellvertreter der Verbandsvorsitzenden werden gewählt:

2. Stellvertreter: Hartmut Lutz, Gemeinde Neuhausen

3. Stellvertreter: Wolfgang Liebl, Gemeinde Tiefenbronn

Beratungsergebnis:

Die Wahl erfolgt einstimmig

5. Beratung und Beschlussfassung über die Zukunft der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Wasserwerk Würmtal 2024/10/ZW

Das Ergebnis der Mindestwasseruntersuchung, welche im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe durchgeführt wurde, liegt zwischenzeitlich vor und ist dieser Vorlage beigefügt (vgl. Anlage 1).

Zur Abstimmung, unter welchen Bedingungen die Wasserkraftanlage zukünftig weiter betrieben werden kann und welche Maßnahmen unmittelbar bzw. langfristig umzusetzen sind, fand ein gemeinsamer Termin mit dem Landratsamt statt. Die wichtigsten Anforderungen, die sich aus dem Gutachten, den bisherigen Unterlagen und Beobachtungen vor Ort ergeben, sind nachfolgend zusammengefasst:

Folgende Punkte sollten unmittelbar umgesetzt werden: 

- Einhaltung der mit Entscheidung vom 28. 03. 2001, Az. : 40-692. 212 festgelegten Mindestwassermenge von 80 1/s bzw. 100 l/s (über das Umgehungsgerinne) zu jeder Zeit; besser wäre eine direkte Erhöhung der Mindestwasserführung (lt. Gutachten werden 770 1/s empfohlen).

- Im Rahmen der Untersuchungen konnten mehrere starke Abflussschwankungen festgestellt werden. Wahrscheinlichste Ursache für diese Schwankungen, die nach § 23 Wassergesetz für Baden-Württemberg nur in Ausnahmefällen zulässig sind, ist die Turbinensteuerung am Standort. Durch diese Abflussschwankungen werden Schwall- und Sunkzustände erzeugt, die bereits dazu geführt haben, dass einzelne Fische in der Ausleitungsstrecke gestrandet sind und nicht mehr ins benetzte Gerinne zurückkehren konnten (siehe Abbildung 2-7 des Gutachtens). Zur Verhinderung eines weiteren schwall- und sunkartigen Betriebs sollte die Anlagensteuerung der Turbine schnellstmöglich optimiert werden.

- Die Steuerbarkeit des Wehres ist wiederherzustellen, insbesondere um einen schadlosen Wasser- und Hochwasserabfluss zu gewährleisten (Hochwasserschutz). Nach Ziffer 4 der Bedingungen und Auflagen der wasserrechtlichen Entscheidung vom 22.04.1968 ist das Schützwehr in der Würm stets in betriebsbereitem Zustand zu halten.

Zur generellen Weiternutzung der Wasserkraftanlage sind gemäß Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 mindestens folgende Maßnahmen umzusetzen:

- In der Ausleitungsstrecke der Wasserkraftanlage muss dauerhaft eine Mindestwassermenge von mindestens 770 1/s verbleiben (phasenweise ggf. auch mehr). Für die Ausleitungsstrecke ist generell bei allen Maßnahmen die Referenzfischzönose 44- 03-H1-1 (Würm unterhalb der Schwillbachmündung) zu berücksichtigen. Die Barbe ist die großwüchsigste Leitart dieser zu berücksichtigenden Referenzfischzönose und damit hinsichtlich der notwendigen Wassertiefe die maßgebliche Indikatorart. Für die Barbe ist eine Wassertiefe von mindestens 30 cm erforderlich, die durch Flachstellen nicht länger als 2 m unterschritten werden darf.

- Herstellung eines Fischaufstiegs, der dem heutigen Stand der Technik entspricht sowie Sicherstellung der Unterhaltung desselben. Der vorhandene Fischaufstieg verfügt über eine zu geringe Wassertiefe, zu hohe Abstürze und mündet zu weit unterhalb des Wehres ein. Zudem waren die ohnehin sehr engen Zwischenräume zur Durchwanderung bei den Ortsterminen großteils zugesetzt. Für aufwärts wandernde Fische ist die Überwindung der Wehranlage so kaum möglich, sie stellt nach wie vor ein Wanderhindernis dar.

- Herstellung der klein- und großräumigen Auffindbarkeit der Fischaufstiegsanlage. Im derzeitigen Zustand ist eine ausreichende Leitströmung sowohl im Bereich des Einstiegs des Fischaufstiegs als auch am Zusammenfluss von Mutterbett und Unterwasserkanal praktisch nie gegeben. Der Fischschutz und der Fischabstieg sind neu zu gestalten. Der vorhandene Rechen entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, und ein verletzungsfreier Korridor ins Mutterbett ist für absteigende Fische aktuell nicht vorhanden. Das bedeutet konkret, dass eine neue Rechenanlage mit geringerer Stabweite sowie geeigneter Neigung mit Reiniger (Fischschutz) zu planen und zu erstellen ist. Zudem ist sicherzustellen, dass die Fische sicher ins Mutterbett gelangen können (Fischabstieg). Eine neue Rechenanlage würde ggf. ebenfalls die häufigen Anlagenausfälle und schwall- und sunkartigen Zustände beheben und den Betrieb wirtschaftlicher gestalten.

Zur technischen Unterstützung und zur Bewertung der vom Landratsamt geforderten Maßnahmen wurde das Büro Fichtner beauftragt. Herr Prof. Heimerl vom Büro Fichtner hat im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes seine bisherigen Erkenntnisse vorgestellt und anhand der beigefügten Präsentation eine schrittweise Umsetzung der geforderten Maßnahmen dargelegt (vgl. Anlage 2).

Im Wirtschaftsjahr 2025 ist hierfür mit einem Planungsbudget von 30.000 Euro zu rechnen, welches im Wirtschaftsplan bereits berücksichtigt ist. Die Umsetzung der größeren Maßnahmen wird aufgrund der Vorlaufzeit für Planung und Genehmigung erst ab 2026 starten können.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Prof. Heimerl vom Büro Fichtner, der über Teams der Verbandssitzung zugeschaltet ist. Er referiert anhand der beiliegenden Präsentation über die aktuelle Situation der Wasserkraftanlage Wasserwerk und der empfohlenen schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen.

In der anschließenden Fragerunde informiert sich das Gremium, welche ökologischen Maßnahmen erforderlich sind und ob es überhaupt noch wirtschaftlich ist - in Bezug auf die Amortisationszeit - die erforderlichen ökologischen Maßnahmen umzusetzen und der Pflicht gegenüber dem Landratsamt nachzukommen. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob daran festgehalten wird, die Wasserkraftanlage weiterhin zu betreiben oder stillzulegen.

Herr Prof. Heimerl kann noch keine verlässlichen Aussagen zu den ökologischen Themen machen oder eine Hausnummer für die Kosten nennen. Hierzu muss in 2025 zuerst ein Konzept ausgearbeitet werden. Er hebt hervor, dass so lange noch keine Anordnung seitens des LRA erfolgt ist, der Wasserverband für die Umsetzung der Maßnahmen erhält. Die Ökopunkte könnten anschließend an die Gemeinde Tiefenbronn oder die Gemeinde Neuhausen verkauft werden. Somit wäre dies ein durchlaufender Posten.

Des Weiteren interessiert sich das Gremium dafür, wie sich die Ökopunkte errechnen. Herr Prof. Heimerl kann hierzu keine pauschale Aussage treffen. Es ist vom zuständigen Landratsamt abhängig. Die Gutschrift der erreichten Ökopunkte erfolgt per Bescheid. Danach ist ein Verkauf an die Verbandskommunen möglich.

Aus der Mitte des Gremiums wird die Frage gestellt, ob es sich im Moment um eine Volleinspeiseanlage handelt. Herr Heimerl bejaht dies. Das langfristige Ziel wäre jedoch, den erzeugten Strom wieder selbst zu nutzen und dies entsprechend umzubauen.

Die Ratsmitglieder interessieren sich über die Länge der Amortisationszeit der erforderlichen Maßnahmen. Auch hierzu kann Herr Heimerl zum heutigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage treffen. Er muss erst prüfen, was die Anlage technisch kann.

Der Planungsansatz mit 30.000 Euro wird seitens des Gremiums als sehr hoch empfunden, weshalb die Frage gestellt wird, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Herr Heimerl bestätigt, dass er die Kosten eher hoch angesetzt hat. 2⁄3 des Betrages sind für die Themen Ökologie und Planungskosten (Zeit und Aufwand); 1⁄3 ist für die Begleitung der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlich.

Er merkt an, dass die vorhandenen Unterlagen, auf die zurückgegriffen werden können, sehr überschaubar und lückenhaft sind. Es sind wenig Pläne vorhanden. Die Gemeinde Tiefenbronn recherchiert nochmals in ihren Räumlichkeiten, ob dort weitere Dokumentationen oder Pläne vorhanden sind und gibt Fr. Röhl hierzu zeitnah Rückmeldung.

Empfehlung von Herrn Heimerl ist, dass im Wasserwerk ein Stahlschrank installiert werden sollte, in dem alle Dokumentationen zum Wasserwerk aufbewahrt werden. Des Weiteren hat das Büro Fichtner begonnen, die Unterlagen zu digitalisieren und nach Abschluss dem Zweckverband auszuhändigen.

Seitens des Gremiums wird darum gebeten zu prüfen, ob das neu angeschaffte Notstromaggregat in die Anlage mit Steuerungstechnik eingebunden werden kann. Herr Prof. Heimerl hatte dies bereits als Ziel definiert. Des Weiteren ist die Rechenreinigung auch noch nicht integriert und sollte künftig ein Bestandteil der Anlage werden. Er informiert weiter darüber, dass künftig keine 100 %-ige Eigenversorgung möglich sein wird. Die realistische Zielsetzung liegt zwischen 70 % und 80 %, die dann zur Reinvestition zur Verfügung stehen.

Teile des Gremiums fühlen sich überrollt, in so kurzer Zeit derartig wichtige und kostenintensive Entscheidungen zu treffen. Sie möchten sich nicht vom LRA in die Enge treiben lassen und ausreichend Zeit haben, sich mit der komplexen Thematik auseinanderzusetzen. Die Verbandsvorsitzende erinnert daran, dass die Themen bereits bei ihrer ersten Sitzung nach der Amtseinsetzung in 2021 kontrovers diskutiert wurden. Damals war die wasserrechtliche Erlaubnis ausgelaufen und musste neu beantragt werden. Zwischenzeitlich liegt eine unbefristete Erlaubnis vor. Des Weiteren informiert sie darüber, dass diesbezüglich bereits 2023 Gespräche mit dem LRA stattgefunden haben. Sie weist darauf hin, dass der Zweckverband Betreiber einer sicherheitsrelevanten Einrichtung ist und ein gefahrloser Betrieb gewährleistet sein muss. Im Nachgang zum Termin mit dem Landratsamt wurde das Büro Fichtner zur fachmännischen Begleitung dieses Prozesses eingeschaltet. Bei immer steigenden Stromkosten ist es wichtig, erneuerbare Energien zu nutzen. Die Vorsitzende schlägt in diesem Zusammenhang auch die Installation einer PV-Anlage vor, damit der Autarkiegrad des Wasserwerks weiter erhöht werden kann. Bei kritischer Infrastruktur ist dies ihrer Meinung nach in der aktuellen Zeit immer wichtiger.

Seitens der Gemeinde Tiefenbronn wurde dieser TOP 5 bei der letzten Gemeinderatssitzung im November abgesetzt, bis Herr Prof. Heimerl bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen die erforderlichen Maßnahmen dem Gremium vorgestellt hat. Herr Heimerl bot an, in der nächsten Gemeinderatssitzung in Tiefenbronn teilzunehmen und die Maßnahmen dort vorzustellen.

Beschluss:

Der schrittweisen Umsetzung der anstehenden Maßnahmen wird zugestimmt.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung muss bis zur erneuten Beratung durch den Gemeinderat Tiefenbronn vertagt werden.

6. Instandsetzung der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Wasserwerk Würmtal 2024/9/ZW

Aus Gründen des Hochwasserschutzes musste die Wehranlage an der Wasserkraftanlage unmittelbar instand gesetzt werden. Auch das Büro Fichtner hat eine sofortige Umsetzung der Maßnahme dringend angeraten.

Aus diesem Grund wurde die Firma KWT unmittelbar mit der Instandsetzung der Wehranlage zum Angebotspreis von 21.520 Euro beauftragt.

Beschluss:

Die Auftragsvergabe zur Instandsetzung der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Wasserwerk Würmtal wird nachträglich genehmigt.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

7. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023 2024/2/ZW

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde von der Verbandsverwaltung erstellt. Der Jahresabschluss liegt als Anlage bei.

Die Betriebskostenumlage beträgt im Wirtschaftsjahr 2023 insgesamt 888.630,92 Euro und fällt im Vergleich zum Wirtschaftsplan um 165.709,10 Euro niedriger aus. Die Erstattungen an die Verbandsmitglieder betragen 128.335,90 Euro. Davon entfallen auf die Gemeinde Tiefenbronn 37.749,23 Euro, auf die Gemeinde Neuhausen 72.181,67 Euro und auf die Stadt Pforzheim 18.405,00 Euro.

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2023 wird wie folgt festgestellt:

Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 beträgt 3.663.606,98 Euro

davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen 3.316.404,08 Euro

- das Umlaufvermögen 347.202,90 Euro

davon entfallen auf der Passivseite auf

- das Eigenkapital 2.058.805,30 Euro

- die empfangenen Ertragszuschüsse 37.559,20 Euro

- die Verbindlichkeiten 1.567.242,48 Euro

Jahresgewinn/Jahresverlust 0,00 Euro

Summe der Erträge 1.071.269,42 Euro

Summe der Aufwendungen 1.071.269,42 Euro

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

8. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 2024/4/ZW

Für das Wirtschaftsjahr 2025 wird im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von je 1.020.800 Euro gerechnet. Die Betriebskostenumlage zur Finanzierung der anderweitig nicht gedeckten Aufwendungen beträgt 1.001.740 Euro. Davon entfallen auf die Gemeinde Tiefenbronn 324.633 Euro, auf die Gemeinde Neuhausen 538.647 Euro und auf die Stadt Pforzheim 138.460 Euro.

Für die Sanierung des Tiefbrunnens II wird mit Aufwendungen von 20.000 Euro und für die Betonsanierung der Brunnen mit ebenfalls 20.000 Euro gerechnet. Für die Ertüchtigung der Wehrfallen sind 22.000 Euro veranschlagt.

Im Liquiditätsplan wird mit einem Rückgang des Finanzierungsmittelbestandes um 12.800 Euro gerechnet. Aus laufender Geschäftstätigkeit wird ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 188.800 Euro erwartet, der zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung steht.

Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 1.808.300 Euro. Neben dem gemeinsamen Neubau der Förderleitung am Würmtalhang (1.350.000 Euro) ist die Erneuerung der EMSRTechnik der Brunnen und Quellen und deren Anbindung an das Prozessleitsystem (304.000 Euro) sowie die Generalsanierung der Pfarrwiesenquelle (95.000 Euro) und die Ertüchtigung der Wasserturbine inkl. Planungsrate für weitergehende Maßnahmen (56.300 Euro) vorgesehen.

Die Auszahlungen für den Schuldendienst betragen 104.500 Euro. Zur Deckung der Auszahlungen des Liquiditätsplans ist neben Kapitaleinlagen der Verbandsmitglieder durch die Weiterleitung von Zuwendungen eine Kreditaufnahme in Höhe von 750.000 Euro erforderlich.

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird, wie vorgelegt, beschlossen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

9. Beratung und Beschlussfassung über die Bevollmächtigung der Verbandsverwaltung zur Aufnahme eines Darlehens 2024/14/ZW

Zur Finanzierung der Auszahlungen des Liquiditätsplanes 2025 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 750.000 Euro vorgesehen.

In Anbetracht der Finanzierung von langlebigen Wirtschaftsgütern und der derzeitigen Kapitalmarktsituation wird ein Darlehen mit einer langjährigen Tilgung von 40.000 Euro für sinnvoll erachtet.

Die Vorsitzende stellt dem Gremium hierzu das Programm „Kommune direkt“ der L-Bank vor. Hierüber wäre ein zinsverbilligter Kredit, bei dem der Zinssatz fünf Basispunkte unter dem Zinssatz des KFW-Programm 208 liegt, möglich. Die Zinsfestschreibung ist auf zehn Jahre. Nach Ablauf der zehn Jahre kann der Kredit entweder über ein Anschlussangebot der L-Bank weiterfinanziert oder über einen anderweitigen Bankkredit abgelöst werden. Die erforderliche Kreditsumme liegt bei 750.000 Euro, somit ist eine Laufzeit von 20 Jahren und eine jährliche Tilgung von 37.500 Euro sinnvoll.

Beschluss:

Die Verbandsverwaltung wird entsprechend den o. g. Rahmenbedingungen zur Kreditaufnahme zu den günstigsten Konditionen bevollmächtigt.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

10. Beratung und Beschlussfassung über die nachträgliche Genehmigung der Zusatzvereinbarung von Laboruntersuchungen durch Netze BW 2024/12/ZW

Seit 01.04.2019 ist die Netze BW mit der Betriebsführung des Wasserwerks beauftragt. In der damaligen Ausschreibung wurde die Betriebsführung ohne Laboranalysen ausgeschrieben, da der Zweckverband ein eigenes Labor hatte. Über eine gesonderte Vereinbarung wurden Trinkwasseranalysen bei Netze BW beauftragt.

Bei den Trinkwasseranalysen haben sich Gesetzesänderungen ergeben und dadurch entstehen bei den Laboruntersuchungen Mehrkosten in Höhe von 12.984 Euro/Jahr. Die Arbeiten werden seit 01.01.2024 von Netze BW übernommen.

Beschluss:

Dem Abschluss der Zusatzvereinbarung mit Netze BW wird nachträglich zugestimmt.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

11. Nachträgliche Genehmigung bereits gefasster Beschlüsse 2024/13/ZW

Die Gemeinderatsgremien von Neuhausen und Tiefenbronn haben in ihren Sitzungen der Vergabe von folgenden Beschlüssen zugestimmt:

2024/134

Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Teilabschnitts der Fallleitung Steinegg an die Gemeinde Neuhausen

2024/165

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Tiefbauarbeiten einschließlich Rohrlieferung und Leitungsverlegung für den Neubau der Förderleitung Würmtal

2024/7/ZW

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Beschluss:

Die o. g. bereits gefassten Beschlüsse werden von der Verbandsversammlung nachträglich genehmigt.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

12. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden 2024/3/ZW

Seit vielen Jahren erhält unser Zweckverband vom Zweckverband Bodenseewasserversorgung kostenlos Bodensee-Trinkwasser in Flaschen für die Sitzungen der Verbandsgremien. Da die Bereitstellung des Flaschenwassers kostenlos erfolgt, handelt es sich um eine Spende, die von der Verbandsversammlung angenommen werden muss.

Im Wirtschaftsjahr 2024 wurde uns Bodensee-Trinkwasser in Flaschen im Wert von 345,60 Euro kostenlos zur Verfügung gestellt.

Beschluss:

Die o. g. Spende wird angenommen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig

13. Verschiedenes

13. 1 Zusätzliche Haushaltssitzung: Aufgrund der anstehenden großen Investitionen in den nächsten Jahren wird um eine Prioritätenliste auf Grundlage des Strukturgutachtens gebeten und um eine zusätzliche Sitzung im Spätjahr gebeten. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Maßnahmen noch rechtzeitig in den Haushalt der jeweiligen Gemeinde mit aufgenommen bzw. berücksichtigt werden können.

13.2 Besichtigungsangebot von Herrn Hagenlocher: Die Wasserkraftanlage des Zweckverbandes (ZV) hat in etwa das Potential von der Anlage von Herrn Hagenlocher. Die Turbine des ZV ist ein wenig kleiner als seine, das nutzbare Gefälle dafür etwas höher. Herr Hagenlocher speist im Jahr zwischen 180.000 und 240.000 Kilowattstunden - je nach der Niederschlagsmenge - ein. Der durchschnittliche Jahresstromverbrauch pro Haushalt beträgt in Deutschland ca. 3.300 Kilowattstunden, somit produziert seine Anlage im Mittel die Jahresstrommenge von ca. 63 Haushalten und ist CO₂-neutral. Die Anlage vermeidet ca. 80.000 kg CO₂-Emissionen und spart 70.000 kg fossile Brennstoffe ein. Die Vorsitzende teilt mit, dass Herr Hagenlocher dazu bereit wäre, interessierten Verbandsmitgliedern seine Wasserkraftanlage am 20. Mai 2025 um 17:00 Uhr zu zeigen. Von Seiten des Gremiums wird der Wunsch geäußert, dass bei dieser Gelegenheit auch die eigenen Anlagen (Brunnen und Hochbehälter) nochmals besichtigt werden, um den aktuellen Zustand einschätzen zu können.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Tiefenbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025

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von Gemeinde Tiefenbronn
30.01.2025
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