Nachdem uns die monatelangen Westwindphasen mit seinen damit verbundenen Weststarts der Flugzeuge von lautem Fluglärm über den Winter weitgehend verschont haben, kommt es momentan wieder vermehrt zu Ostwind und somit auch zur Nutzung der neuen Flugroute TEDGO Neu mit vermehrten lauten Überflügen über Wolfschlugen.
Umso wichtiger ist es, Beschwerde-Briefe oder E-Mails gegen das nun bereits über 2 Jahre dauernde Verfahren der Einführung der neuen Flugroute jetzt beim Regierungspräsidium dringend einzureichen.
Seit Montag, dem 12.2.24, liegt die aktuelle Überarbeitung des Fluglärmaktionsplans des Regierungspräsidiums Stuttgart in den unmittelbaren Anrainerkommunen des Flughafens zur Einsicht aus. Leider nicht in den Rathäusern in Wolfschlugen, Nürtingen und Aichtal. Bis zum 26.3.24 können davon unabhängig Beschwerden und Einwände der vom Fluglärm betroffenen Bürger eingereicht werden. Neu wird im Plan die neue Flugroute „TEDGO Neu“ aufgeführt, die besonders uns Wolfschlüger bei Ostwind frühmorgens und abends den Schlaf raubt. Deshalb kommt es jetzt darauf an, dass sich viele Betroffene per E-Mail oder Brief an das Regierungspräsidium Stuttgart wenden, um unsere Einwände deutlich zu machen.
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 54.1, Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
oder per E-Mail: abteilung5@rps.bwl.de
Fluglärmaktionsplan:
rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref541/seiten/laermaktionsplan-fhs
Zum Beispiel könnte ein Brief so lauten, den eine betroffene Bürgerin spontan wie folgt geschrieben hat:
„Laut Stuttgarter Zeitung soll der Plan dazu dienen, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, die in der Umgebung des Flughafens wohnen.
Sofern dieses Ziel EHRLICH verfolgt wird, darf die neue Flugroute TEDGO-Neu zukünftig nicht weiter beflogen werden, da
1. Laut Gutachten von Accon die bisher betroffenen Bürger nicht merkbar entlastet werden, da die alte Route weiter beflogen wird.
2. Tausende Bürger im Bereich der neuen Flugroute morgens ab 6.00 Uhr aus dem Schlaf gerissen werden.
Sehr merkwürdig empfinde ich zusätzlich, dass die Auslage des Planwerks nicht explizit auch in den neu betroffenen Gemeinden ausgelegt werden soll.
Sind die neu betroffenen Bürger zu vernachlässigen?
Ich bitte Sie, diesenIrrsinn der Lärmverteilung zu unterbinden, und damit die Glaubwürdigkeit der Politik zu unterstützen.
Ich freue mich über eine Stellungnahme Ihres Hauses.“
Soweit der Einwand einer betroffenen Bürgerin als Beispiel.
Aber auch viele andere Einwände sind möglich, wie z. B. die unberechtigte Aufnahme der Kommunen Altbach und Deizisau in die Fluglärmkommission (FLK), während Wolfschlugen, Nürtingen und Aichtal als neu betroffene Gemeinden leer ausgingen. Oder die Nichtbeteiligung der Öffentlichkeit bei geheimen FLK-Sitzungen und die vermeintlich 90.000 Entlasteten rund um Esslingen, die sich nach dem Gutachten auf wenige hundert herausstellten usw.
Für uns alle stehen entscheidende Wochen an, in denen sich herausstellen wird, ob Wolfschlugen in Zukunft endgültig ein Hotspot für neuen Fluglärm werden wird. Noch können wir was dagegen unternehmen. Gemeinsam mit Nürtingen, Aichtal, Neuhausen, Denkendorf, Filderstadt und weiteren Kommunen können wir uns noch wehren, das zu verhindern. Machen Sie mit …
Neben Beschwerden bezüglich dem Lärmaktionsplan sollten wir diese auch nach wie vor an den Lärmschutzbeauftragten des Flughafens schicken:
Herrn Stefan Köhler, Tel. 0711 72249351 oder per E-Mail: lsb@rps.bwl.de
Ist lediglich der Anrufbeantworter geschaltet, sprechen Sie Ihr Anliegen mit Name, Adresse, Datum und Uhrzeit des beanstandenden Überflugs auf Band und bitten Sie um Rückruf.
Wichtige Termine:
Rolf Keck
Bürgerinitiative „Vereint gegen Fluglärm“
E-Mail: info@fluglaerm-stuttgart.de
Internet: www.fluglaerm-stuttgart.de
Soziale Medien: Facebook, Instagram, X