Die Vorhabenfläche liegt im Gewann „Unterer Henkling“, im Norden von Schöllbronn, östlich der Moosbronner Straße (L613). Das gesamte Areal wird durch die Stadt Ettlingen überplant. Als Eigentümerin der Flächen sieht die Stadt die Ansiedlung eines Feuerwehrgerätehauses für die Höhenstadtteile Schöllbronn, Schluttenbach und Spessart vor. Die bisherigen Standorte sind zu klein für die heutigen Anforderungen des Feuerwehrbetriebs. Der Standort ist aufgrund der Anbindung sowie der Einhaltung der gesetzlichen Eintreffzeiten das Ergebnis der Alternativenuntersuchung. Um die Einhaltung der gesetzlichen Eintreffzeiten für die Ettlinger Höhenstadtteile, Malsch-Völkersbach und für die Gemeinden im hinteren Albtal zu gewährleisten, möchte der Deutsche Rote Kreuz (DRK) Kreisverband neben dem neuen Feuerwehrhaus eine eigene Rettungswache bauen. Zudem soll das Areal im Zuge der Neuerschließung der Flächen mit der notwendigen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur möglichst effizient durch eine Wohnbebauung ergänzt werden. Durch die Wohnbebauung will die Stadt Ettlingen die Wohnfunktion des Stadtteils Schöllbronn stärken.
Für das Vorhaben rief die Stadt einen kombinierten städtebaulichen Ideen- und hochbaulichen Realisierungswettbewerb aus, welcher im Juli 2023 von den Büros search Architekten und FRA Fischer Rüdenauer Architekten PartmbB aus Stuttgart gewonnen wurde. Die Arbeit der Preisträger wurde als Grundlage für die städtebauliche Gesamtkonzeption und zur weiteren Überarbeitung festgelegt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Unterer Henkling“ verfolgt die Stadt das Ziel, die städtebauliche Gesamtkonzeption des Siegerentwurfes aus dem Wettbewerbsverfahren umzusetzen.
Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Erstellung eines Bebauungsplans mit Umweltbericht erforderlich.
Der Gemeinderat der Stadt Ettlingen hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 08.11.2023 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Unterer Henkling“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,57 ha. Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Übersichtsplan I vom 11.03.2025 zu entnehmen sowie dem Übersichtslageplan II (CEF-Maßnahmen und sonstige planexterne Maßnahmen) vom 10.03.2025.
Vom 26.01. bis 16.02.2024 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingeholt.
Der Gemeinderat der Stadt Ettlingen hat am 09.10.2024 in öffentlicher Sitzung das im Sinne einer Rahmenplanung weiterbearbeitete Wettbewerbsergebnis, als Grundlage für den zu erstellenden Bebauungsplanentwurf zugestimmt. Zudem fand im Oktober 2024 eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit statt.
Nachfolgend wurde der Bebauungsplanentwurf einschließlich örtlicher Bauvorschriften, der Umweltbericht sowie weitere Gutachten erarbeitet.
Am 09.04.2025 hat der Gemeinderat der Stadt Ettlingen in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Henkling“ vom 28.03.2025 sowie die in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften vom 28.03.2025 gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Henkling“ samt Planzeichnung, Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und beigefügter Begründung) und Umweltbericht liegt vom 17.04. bis 16.05.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Ort der Auslegung
Stadt Ettlingen, Planungsamt, Schillerstraße 7–9, 3. OG, 76275 Ettlingen
Zeit der Auslegung
Montag und Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
Hinweis: Bitte benutzen Sie den Eingang des Bürgerbüros, der während der Zeit der Auslegung zur Verfügung steht.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Planungsamt der Stadt Ettlingen abgegeben werden. Gerne können Sie hierfür auch das Online-Formular auf der Homepage verwenden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Stellungnahmen zum Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Adresse www.ettlingen.de/bpiv eingestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
- Fläche
- Boden
- Wasser
- Klima / Luft
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Landschaftsbild und Erholungswert
- Mensch
- Kultur- und Sachgüter
- Bedeutung des Plangebiets für Klimaschutz und Klimawandel sowie besondere Betroffenheiten der Schutzgüter durch den Klimawandel
Ettlingen, 15.04.2025
gez.
Wassili Meyer-Buck
Planungsamt