Aus den Rathäusern

//Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung//

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Unterer Henkling“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die Vorhabenfläche liegt im Gewann...

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Unterer Henkling“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Vorhabenfläche liegt im Gewann „Unterer Henkling“, im Norden von Schöllbronn, östlich der Moosbronner Straße (L613). Das gesamte Areal wird durch die Stadt Ettlingen überplant. Als Eigentümerin der Flächen sieht die Stadt die Ansiedlung eines Feuerwehrgerätehauses für die Höhenstadtteile Schöllbronn, Schluttenbach und Spessart vor. Die bisherigen Standorte sind zu klein für die heutigen Anforderungen des Feuerwehrbetriebs. Der Standort ist aufgrund der Anbindung sowie der Einhaltung der gesetzlichen Eintreffzeiten das Ergebnis der Alternativenuntersuchung. Um die Einhaltung der gesetzlichen Eintreffzeiten für die Ettlinger Höhenstadtteile, Malsch-Völkersbach und für die Gemeinden im hinteren Albtal zu gewährleisten, möchte der Deutsche Rote Kreuz (DRK) Kreisverband neben dem neuen Feuerwehrhaus eine eigene Rettungswache bauen. Zudem soll das Areal im Zuge der Neuerschließung der Flächen mit der notwendigen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur möglichst effizient durch eine Wohnbebauung ergänzt werden. Durch die Wohnbebauung will die Stadt Ettlingen die Wohnfunktion des Stadtteils Schöllbronn stärken.

Für das Vorhaben rief die Stadt einen kombinierten städtebaulichen Ideen- und hochbaulichen Realisierungswettbewerb aus, welcher im Juli 2023 von den Büros search Architekten und FRA Fischer Rüdenauer Architekten PartmbB aus Stuttgart gewonnen wurde. Die Arbeit der Preisträger wurde als Grundlage für die städtebauliche Gesamtkonzeption und zur weiteren Überarbeitung festgelegt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Unterer Henkling“ verfolgt die Stadt das Ziel, die städtebauliche Gesamtkonzeption des Siegerentwurfes aus dem Wettbewerbsverfahren umzusetzen.

Zur Umsetzung des Vorhabens ist die Erstellung eines Bebauungsplans mit Umweltbericht erforderlich.

Der Gemeinderat der Stadt Ettlingen hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 08.11.2023 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Unterer Henkling“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,57 ha. Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Übersichtsplan I vom 11.03.2025 zu entnehmen sowie dem Übersichtslageplan II (CEF-Maßnahmen und sonstige planexterne Maßnahmen) vom 10.03.2025.

Vom 26.01. bis 16.02.2024 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Der Gemeinderat der Stadt Ettlingen hat am 09.10.2024 in öffentlicher Sitzung das im Sinne einer Rahmenplanung weiterbearbeitete Wettbewerbsergebnis, als Grundlage für den zu erstellenden Bebauungsplanentwurf zugestimmt. Zudem fand im Oktober 2024 eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit statt.

Nachfolgend wurde der Bebauungsplanentwurf einschließlich örtlicher Bauvorschriften, der Umweltbericht sowie weitere Gutachten erarbeitet.

Am 09.04.2025 hat der Gemeinderat der Stadt Ettlingen in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Henkling“ vom 28.03.2025 sowie die in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften vom 28.03.2025 gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Henkling“ samt Planzeichnung, Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und beigefügter Begründung) und Umweltbericht liegt vom 17.04. bis 16.05.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Ort der Auslegung
Stadt Ettlingen, Planungsamt, Schillerstraße 7–9, 3. OG, 76275 Ettlingen

Zeit der Auslegung
Montag und Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr

Hinweis: Bitte benutzen Sie den Eingang des Bürgerbüros, der während der Zeit der Auslegung zur Verfügung steht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Planungsamt der Stadt Ettlingen abgegeben werden. Gerne können Sie hierfür auch das Online-Formular auf der Homepage verwenden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan sind während der Auslegungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Adresse www.ettlingen.de/bpiv eingestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

  • Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan des Büros faktorgrün vom März 2025 mit Untersuchungen zu folgenden Schutzgütern sowie deren Wechselwirkungen, eine Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung und eine Übersicht über die Bewertung der einzelnen Schutzgüter:

- Fläche

- Boden

- Wasser

- Klima / Luft

- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

- Landschaftsbild und Erholungswert

- Mensch

- Kultur- und Sachgüter

- Bedeutung des Plangebiets für Klimaschutz und Klimawandel sowie besondere Betroffenheiten der Schutzgüter durch den Klimawandel

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros faktorgrün vom März 2025, in welchem die in Baden-Württemberg vorkommenden streng geschützten Tier- und Pflanzenarten hinsichtlich potenzieller Vorkommen im Vorhabenbereich – basierend auf einer Ersteinschätzung – vertiefend geprüft wurden. Im Untersuchungsgebiet wurden die Klappergrasmücke, der Neuntöter, mehrere Fledermausarten und die Zauneidechse nachgewiesen, deren Lebensstätten betroffen sind. Für die betroffenen Arten wurden entsprechende Vermeidungs- sowie Kompensationsmaßnahmen beschrieben.
  • Natura 2000-Vorprüfung zum FFH-Gebiet des Büros faktorgrün vom März 2025 mit Aussagen für das durch den Vorhabenbereich kleinräumig tangierte FFG-Gebiet „Wiesen und Wälder bei Ettlingen“.
  • Naturschutzfachliche Bestandsausnahme und Auswirkungsprognose des Büros faktorgrün vom März 2025 mit Aussagenfür das durch den Vorhabenbereich kleinräumig tangierte Landschaftsschutzgebiet „Albtalplatten und Herrenalber Berge“.
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahme bzgl. des gesetzlichen Biotopschutzes gemäß § 30 BNatSchG des Büros faktorgrün vom März 2025 aufgrund der innerhalb im Plangebiet großflächig vorkommenden mageren Flachland-Mähwiesen und einer Feldhecke.
  • Antrag zur Umwandlung von Streuobst nach § 33 NatSchG / Erteilung einer Ausnahme nach § 30 BNatSchG des Büros faktorgrün vom März 2025 aufgrund des innerhalb im Plangebiet vorhandenen geschützten Streuobstbaumbestandes.
  • Schalltechnische Untersuchung des Büros Köhler & Leutwein vom März 2025 mit Untersuchungen zum Verkehrslärm sowie die Auswirkungen der Feuerwehr und der DRK-Rettungswache als zu wertender Gewerbelärm auf das Plangebiet.
  • Baugrunderkundung des Büros GHJ von Dezember 2020 mit Untersuchungen zum Baugrund sowie geotechnischen Hinweisen und Empfehlungen zur Gründung.
  • Erschließungs- und Entwässerungsplanung des Büros Breinlinger Ingenieure Tiefbau GmbH vom März 2025 mit Planung der Entwässerung, Verkehrs- und Freianlagen.

Ettlingen, 15.04.2025
gez.
Wassili Meyer-Buck
Planungsamt

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Amtsblatt Ettlingen
Ausgabe 16/2025

Orte

Ettlingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Ettlingen
16.04.2025
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