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Kommunalpolitik

Beteiligung der Umlandgemeinden an den Kosten der Schulsanierung

2022 hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil erlassen, nachdem die Stadt Geislingen geklagt und die Beteiligung der umliegenden Gemeinden an den Sanierungskosten...

2022 hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil erlassen, nachdem die Stadt Geislingen geklagt und die Beteiligung der umliegenden Gemeinden an den Sanierungskosten ihrer Realschule eingefordert hatte.

Dieses rechtskräftige Urteil sorgt nun dafür, dass auch bei uns die umliegenden Gemeinden aufgefordert sind, sich an Investitionen in die Schullandschaft zu beteiligen.

Der Sachverhalt war den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aufgrund einer Information des Städte- und Gemeindetages über das Urteil und aufgrund eines Schreibens unseres Rathauses bereits bekannt. Wir vermuten, dass sie aufgrund dieses Umstands bei den Haushaltsplanungen entsprechend mit einplanen – zumindest in der mittelfristigen Planung, denn es handelt sich um ein rechtsgültiges Urteil, so dass die Stadt Schriesheim auch verpflichtet ist, diesem nachzukommen.

Wichtig für uns ist, dass wir eine einvernehmliche Lösung erzielen, denn wir arbeiten in verschiedenen Bereichen vertrauensvoll mit den Nachbargemeinden zusammen. Natürlich stellt dieses Urteil auch eine Erleichterung für unseren klammen Haushalt dar. Der entscheidende Punkt ist eine faire Auseinandersetzung mit diesem Thema, die unser Bürgermeister nun mit den betroffenen Gemeinden Dossenheim, Hirschberg, Wilhelmsfeld und Ladenburg führen muss.

Hier die Zahlen nochmals als Grundinformation:

  • Die Sanierungskosten wurden damals auf 21,5 Mio EUR gedeckelt. Wir haben für die ausführliche Vorbereitung und Ausarbeitung damals einmalige 9.356 Mio EUR Förderung in Anspruch nehmen können – eine seltene Gelegenheit, nachdem der Bund endlich Fördermittel bereitgestellt hatte.
  • Die Kosten für die Sanierung der Musikschule und Bibliothek, die im gleichen Gebäude sitzen, werden abgezogen. Ebenso abgezogen werden 5 % Standortvorteil.
  • Die Schülerzahlen der vergangenen 4 Jahre dienen als Grundlage der Berechnung.
  • Der Auswärtigenzuschlag wird abgezogen – eine Art pro Kopf-Geld für Schüler von auswärts, der bereits von den umliegenden Gemeinden bezahlt wird.
  • 51,5 % der Schülerinnen und Schüler kommen von auswärts, Hirschberg (21,69 %, Dossenheim 20,45 %, Wilhelmsfeld 4,31 %, Ladenburg 1,01 %) – entsprechend wird der Anteil der Berechnung zugrunde gelegt.

Für die CDU Schriesheim,

Christiane Haase

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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Ausgabe 50/2024

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Schriesheim

Kategorien

Kommunalpolitik
Parteien
Politik
von CDU Schriesheim
11.12.2024
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