2022 hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil erlassen, nachdem die Stadt Geislingen geklagt und die Beteiligung der umliegenden Gemeinden an den Sanierungskosten ihrer Realschule eingefordert hatte.
Dieses rechtskräftige Urteil sorgt nun dafür, dass auch bei uns die umliegenden Gemeinden aufgefordert sind, sich an Investitionen in die Schullandschaft zu beteiligen.
Der Sachverhalt war den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aufgrund einer Information des Städte- und Gemeindetages über das Urteil und aufgrund eines Schreibens unseres Rathauses bereits bekannt. Wir vermuten, dass sie aufgrund dieses Umstands bei den Haushaltsplanungen entsprechend mit einplanen – zumindest in der mittelfristigen Planung, denn es handelt sich um ein rechtsgültiges Urteil, so dass die Stadt Schriesheim auch verpflichtet ist, diesem nachzukommen.
Wichtig für uns ist, dass wir eine einvernehmliche Lösung erzielen, denn wir arbeiten in verschiedenen Bereichen vertrauensvoll mit den Nachbargemeinden zusammen. Natürlich stellt dieses Urteil auch eine Erleichterung für unseren klammen Haushalt dar. Der entscheidende Punkt ist eine faire Auseinandersetzung mit diesem Thema, die unser Bürgermeister nun mit den betroffenen Gemeinden Dossenheim, Hirschberg, Wilhelmsfeld und Ladenburg führen muss.
Hier die Zahlen nochmals als Grundinformation:
Für die CDU Schriesheim,
Christiane Haase