Schwäbischer Wald Tourismus e. V.
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Bewerbungsfrist Schwäbische WaldFee 2025 verlängert

Bewerbungsfrist noch bis 1. April Wer schon immer gerne Schwäbische WaldFee werden wollte, hat jetzt noch die Chance, seinen Hut in den Ring zu werfen....

Bewerbungsfrist noch bis 1. April

Wer schon immer gerne Schwäbische WaldFee werden wollte, hat jetzt noch die Chance, seinen Hut in den Ring zu werfen. Bis zum 1. April 2025 haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich zu bewerben. Bedingung für die Teilnahme ist, dass der Wohnsitz der Bewerberin in einer der Mitgliedskommunen des Schwäbischen Waldes liegt und sie volljährig ist. Wer also mit Freude und Begeisterung für die herrliche Natur und die schöne Heimat werben möchte, sollte die Gelegenheit jetzt beim Schopfe packen. Mit etwas Glück geht es direkt zum Feenstaub.

Die Schwäbische WaldFee-Kommunen freuen sich auf die Bewerbungen, die direkt an die jeweilige Heimatkommune zu richten sind: Alfdorf, Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Berglen, Gaildorf, Großerlach, Gschwend, Kaisersbach, Mainhardt, Murrhardt, Oberrot, Oppenweiler, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal, Welzheim und Wüstenrot.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen gibt es bei der jeweiligen Schwäbischer Wald-Kommune im Rathaus oder unter www.schwaebischerwald.com.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kaisersbach
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Ausgabe 13/2025

Orte

Kaisersbach

Kategorien

Tourismus
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