Stadtverwaltung Neuenstein
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Aus den Rathäusern

Biber in der Gemeinde Neuenstein

Seit über 6 Jahren sind Biber wieder in der Gemeinde Neuenstein heimisch. Vom Kocher über die Ohrn breiten sich die streng geschützten Nagetiere schon...
Bei Vernässung von angrenzenden Flächen durch Biberdämme können Dammdrainagen weiterhelfen. Solche Maßnahmen finden nur mit Absprache mit den Behörden und den Betroffenen statt und werden dann von den Bauhöfen mit Anleitung eingebaut.
Bei Vernässung von angrenzenden Flächen durch Biberdämme können Dammdrainagen weiterhelfen. Solche Maßnahmen finden nur mit Absprache mit den Behörden und den Betroffenen statt und werden dann von den Bauhöfen mit Anleitung eingebaut.Foto: privat

Seit über 6 Jahren sind Biber wieder in der Gemeinde Neuenstein heimisch. Vom Kocher über die Ohrn breiten sich die streng geschützten Nagetiere schon seit mehreren Jahren immer weiter in südliche und östliche Richtung aus. Ca. 6 Biberreviere gibt es mittlerweile an den Bächen im Gemeindegebiet.

Biber gestalten als einziges Tier auf der Welt ihren Lebensraum selbst. Zum einen hat dies positive Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Wasserqualität. Zum anderen schaffen sie für viele Tierarten einen neuen Lebensraum und tragen somit zur Biodiversität und der Biotopvernetzung bei. Allerdings kann dies auch zu Problemen auf angrenzenden Flächen führen, da der Mensch in den letzten 100 Jahren immer mehr Flächen für sich in Anspruch genommen hat und seit dem Ausbau der Gewässer und den damit verbundenen Flurbereinigungen Mitte des 20. Jahrhunderts immer dichter an die Gewässer gewirtschaftet wird.

Biber fällen zum Nahrungserwerb Bäume. Präventiv kann man Bäume in Gärten, in Streuobstwiesen und an Wegen und Straßen durch sogenannte Drahthosen vor dem Benagen durch Biber schützen. Das Material für die Drahthosen wird kostenlos vom Landratsamt zur Verfügung gestellt und kann in den Bauhöfen nach Rücksprache abgeholt werden. Auch vor Feldfrüchten wie Raps, Mais oder Zuckerrüben machen manche Biber nicht halt. Deshalb stellt die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes für betroffene Landwirte kostenlos E-Zäune zur Verfügung.

Die Biber selbst, aber auch ihre Bauten wie Biberburgen und Biberdämme, sind streng geschützt. Ein eigenmächtiges Handeln an diesen Bauten oder das Stören von Bibern ist verboten und kann zu empfindlichen Strafen führen. Daher gibt es in Baden-Württemberg ein Bibermanagement mit ehrenamtlichen Biberberatern, die bei Problemen, die durch Biber entstehen, beraten und im engen Austausch mit Regierungspräsidium, Landratsamt, Gemeinden und Bauhöfen stehen, um Lösungen zu finden.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie rechtzeitig bei Problemen Kontakt mit dem zuständigen Biberberater auf. Die meisten Betroffenen warten zu lange oder versuchen sich selbst zu helfen, oftmals mit wenig Wirkung, und die Probleme verschlimmern sich zum Frust der Betroffenen.

Für die Gemeinde Neuenstein ist Biberberaterin Petra Kuch aus Öhringen zuständig, Tel. 07941/606436 (Anrufbeantworter, bitte Name, Telefonnummer und Ihre Anliegen aufsprechen) oder per E-Mail: biber-kocher@gmx.de.
Sollten Sie in einem dringenden Fall den zuständigen Biberberater nicht erreichen, wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes, denn die meisten Biberberater sind berufstätig und können auch mal im Urlaub sein.

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