Auf den Friedhöfen in Deggingen und Reichenbach werden Rasengrabfelder für Urnenbestattungen zur Verfügung gestellt. Da die Rasengrabfelder regelmäßig gemäht werden müssen, ist laut unserer Friedhofsordnung von Frühjahr bis Herbst jede Art von Bepflanzung und Blumenschmuck nicht zulässig. Nur von Allerheiligen bis zum Ostermontag ist Blumenschmuck auf Urnenrasengräbern erlaubt.
Wir bitten, dies zu beachten.
-Friedhofsamt-