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Blumenschmuck auf Urnenrasengräbern

Auf den Friedhöfen in Deggingen und Reichenbach werden Rasengrabfelder für Urnenbestattungen zur Verfügung gestellt. Da die Rasengrabfelder regelmäßig...

Auf den Friedhöfen in Deggingen und Reichenbach werden Rasengrabfelder für Urnenbestattungen zur Verfügung gestellt. Da die Rasengrabfelder regelmäßig gemäht werden müssen, ist laut unserer Friedhofsordnung von Frühjahr bis Herbst jede Art von Bepflanzung und Blumenschmuck nicht zulässig. Nur von Allerheiligen bis zum Ostermontag ist Blumenschmuck auf Urnenrasengräbern erlaubt.

Wir bitten, dies zu beachten.

-Friedhofsamt-

Erscheinung
Mitteilungsblatt Deggingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025
von Gemeinde Deggingen
25.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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