Gemeinde Mundelsheim
Landkreis Ludwigsburg
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wert III“
1. Aufstellungsbeschluss - öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim hat am 24.03.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Wert III“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Die Gemeinde hat immer wieder Anfragen von Jugendlichen, die sich mehr bewegen möchten. Vor Jahren wurde ein Skaterpark abgelehnt, weil er der Wohnbebauung des Seelhofen zu nah war. Mittlerweile konnte Fläche hinter den Sportanlagen erworben werden, dort ist ein solcher Bewegungspark ohne weiteres möglich ohne nachteilige Auswirkungen auf die benachbarten Flächen. Die Fläche ist auch groß genug, um die Erweiterungswünsche des Bauhofs und des Sportvereins zu ermöglichen. Außerdem soll es Wohnmobilen auf der Durchreise ermöglicht werden, dort die schöne Landschaft zu genießen, damit diese nicht überall verstreut herumstehen. Da die Fläche bisher unüberplanter Außenbereich ist und die Vorhaben nur zum Teil dort zugelassen werden könnten, ist es sinnvoll einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flächengröße beträgt 8.311,00 m² oder 0,80 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt. Er umfasst nicht nur die Fläche der geplanten Anlagen, sondern auch die Zufahrt neben der Kläranlage. Der Lageplan ist unmaßstäblich nachstehend abgedruckt:
Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in den Hinweisen zum Textteil, Seite 7 bis 16 genannt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 24.03.2025 erstellt von der Rauschmaier Ingenieur GmbH, werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
Dienstag, 22.04.2025 bis Freitag, 30.05.2025 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)
im Internet unter www.mundelsheim.de veröffentlicht.
Mundelsheim, 17.04.2025
Boris Seitz
Bürgermeister