Die Brandschutztüre an der Parkebene (zum Treppenaufgang zur Schmiedgasse) ist eine Auflage des Baurechtsamtes Vaihingen/Enz. Diese Türe muss geschlossen sein, um die brandschutzrechtlichen Auflagen zu erfüllen.
In der letzten Zeit wird die Türe allerdings durch Steinchen o. Ä. immer wieder blockiert, um den Zugang zur Parkebene von außen zu ermöglichen. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Türe von außen nicht zu öffnen ist und zu keiner Zeit durch Gegenstände am Schließen gehindert werden darf.
Das bewusste Blockieren der Tür wird ab sofort zur Anzeige gebracht.