Bürgermeisteramt Nusplingen
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Brennholzsubmission Nusplingen 2025

Wie im letzten Jahr wird das Brennholz in Nusplingen nach dem Höchstgebotsverfahren abgegeben. Einschlagsorte sind der Wachholderbühl, Mauzenhalde, Prinzebene,...
Polterkarte Prinzebene
Polterkarte PrinzebeneFoto: Franz Maier

Wie im letzten Jahr wird das Brennholz in Nusplingen nach dem Höchstgebotsverfahren abgegeben. Einschlagsorte sind der Wachholderbühl, Mauzenhalde, Prinzebene, Flachswald und Lange Halde.

Teilnahmeberechtigt sind alle Nusplinger Haushalte mit Holzheizung.

Die maximale Abgabemenge beträgt 20 Festmeter pro Haushalt für den Eigenverbrauch.

Brennholzinteressenten geben auf dem Losverzeichnis Namen und Anschrift an sowie die benötigte Maximalmenge Brennholz in Festmeter (Fm). So erhalten Sie trotz Bieten auf mehrere Alternativpolter nur ihre persönliche Höchstmenge.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihren Kaufwunsch.

Der Mindestgebotspreis liegt bei 75,00 Euro/Festmeter, der maximale Gebotspreis bei 90,00 Euro/Festmeter. Es darf in 10-Cent-Schritten geboten werden! Der Gebotspreis beinhaltet die gesetzl. MwSt.

Der Zuschlag wird grundsätzlich dem Höchstbietenden erteilt. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Bei gleich hohen Geboten mehrerer Bieter entscheidet das Los über den Zuschlag. Geben Sie deshalb auf mehrere Polter ein Gebot ab, denn es gibt keine Gewähr, dass Sie beim Gebot auf nur ein Wunschlos auch den Zuschlag für dieses Los erhalten werden.

Der Unterzeichnende verpflichtet sich durch seine Unterschrift, das (die) bezeichnete(n) Los(e) um den beigesetzten Preis zu den – Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen – der Holzverkaufsstelle des Landratsamts Zollernalbkreis in der heute geltenden Fassung und den in der Verkaufsbekanntmachung sowie im Losverzeichnis angegebenen zusätzlichen Bedingungen käuflich zu erwerben. Der Unterzeichnende ist bis zur Entscheidung über den Zuschlag seitens des Verkäufers an sein Gebot gebunden.

Interessenten haben die Möglichkeit, die einzelnen Lose im Vorlauf zur Submission zu begutachten. Jedes Los ist mit einem Plastikplättchen – der Losnummer – markiert!

Achtung: Die Waldwege sind aufgrund der Witterung und der Holzabfuhr z.T. in einem schlechten Zustand. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Schäden an ihrem Pkw!

Die detaillierten Karten- und Losverzeichnisse können auf der Homepage der Gemeinde Nusplingen (www.gemeinde-nusplingen.de) unter der Rubrik „Aktuelles – Neuigkeiten-Aktuelle Meldungen“ angesehen bzw. heruntergeladen werden.

Die Karten- und Losverzeichnisse können auch auf dem Rathaus abgeholt werden!

Die Angebote müssen direkt auf dem Rathaus in Nusplingen (Briefkasten), per Fax: 07429/9310930 oder per E-Mail (info@nusplingen.de) abgegeben/zugeschickt werden.

Späteste Einreichungsfrist ist Sonntag, der 06. April 2025!

Erscheinung
Nusplinger Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 12/2025

Orte

Nusplingen

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