Aus den Rathäusern

Brennholzversteigerung

Bei der Brennholzversteigerung am Donnerstag, 15.05.2025, um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Bondorf kommen folgende Brennholzlose lang und...

Bei der Brennholzversteigerung am Donnerstag, 15.05.2025, um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Bondorf kommen folgende Brennholzlose lang und Flächenlose zur Versteigerung.

Der Anschlagspreis für 1 fm Hartlaubholz beträgt ca. 80,00 € inkl. MwSt.

Der Anschlagspreis für 1 fm Weichlaubholz und Nadelholz beträgt ca. 45,00 € inkl. MwSt.

Versteigert wird in 5,00-€-Schritten.

Folgendes Brennholz und folgende Flächenlose werden versteigert:

Los-Nr.:

Holzart

Fm gesamt

Anschlagspreis inkl. MwSt.

149

Hartlaubholz Mischung

1,57

125,00 €

150

Hartlaubholz Mischung

1,77

141,00 €

151

Hartlaubholz Mischung

1,65

132,00 €

152

Hartlaubholz Mischung

2,65

212,00 €

153

Hartlaubholz Mischung

2,62

209,00 €

154

Hartlaubholz Mischung

4,03

322,00 €

155

Hartlaubholz Mischung

2,87

229,00 €

156

Hartlaubholz Mischung

2,86

228,00 €

157

Weichlaubholz

2,90

130,00 €

158

Hartlaubholz Mischung

4,08

326,00 €

159

Buche

1,02

81,00 €

160

Hartlaubholz Mischung

2,34

187,00 €

161

Hartlaubholz Mischung

1,37

109,00 €

162

Buche

2,82

225,00 €

163

Hartlaubholz Mischung

3,80

304,00 €

164

Hartlaubholz Mischung

0,35

28,00 €

165

Hartlaubholz Mischung

1,21

96,00 €

166

Hartlaubholz Mischung

2,15

172,00 €

167

Hartlaubholz Mischung

1,46

116,00 €

168

Buche

1,26

100,00 €

Flächenlos 1

50,00 €

Flächenlos 2

20,00 €

Flächenlos 3

40,00 €

Flächenlos 4

40,00 €

Flächenlos 5

60,00 €

Flächenlos 6

20,00 €

Flächenlos 7

10,00 €

Flächenlos 8

40,00 €

Änderungen sind möglich.

Interessenten bitten wir, vor der Versteigerung das Brennholz und die Flächenlose zu besichtigen. Die Lagerorte sind auf der Homepage der Gemeinde Bondorf unter der Rubrik „Gewerbe und Landwirtschaft“ bei „Brennholzverkauf“ veröffentlicht.

Flächenlose und Brennholz lang (Polterholz) dürfen nur von Personen aufgearbeitet werden, die mit der Motorsäge umgehen können. Als Nachweis wird die Bescheinigung der Teilnahme an einem mindestens eintägigen Motorsägenlehrgang verlangt.

Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt per Rechnung. Mit der Aufarbeitung und Abfuhr des Holzes darf erst nach der Bezahlung des Kaufpreises begonnen werden. Nach der Bezahlung lagert das Holz auf Risiko des Käufers im Wald.

Bitte einen Kugelschreiber mitbringen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Bondorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Bondorf

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Bondorf
02.05.2025
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