
Landkreis Ludwigsburg
Die Stelle der/ des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
der Stadt Großbottwar (8.600 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 7. Dezember 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger, m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg in der Ausgabe vom 02.10.2025 und spätestens am Montag, 10. November 2025, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung Großbottwar, Marktplatz 1, 71723 Großbottwar, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (10. November 2025, 18.00 Uhr) nachzureichen:
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.