Jeder, der an unserem Ort zuzieht, ist verpflichtet, sich binnen zwei Wochen anzumelden.
Die Meldepflicht gilt auch für diejenigen, die innerhalb des Ortes umziehen.
Wir bitten, dies dringend zu beachten.
Beim Wegzug ist keine Abmeldung erforderlich, lediglich wer ins Ausland zieht, muss sich abmelden.
Bei der Zustellung von Post stellen wir immer wieder fest, dass etliche Bürger die Meldung ihres Umzuges innerhalb des Ortes schlichtweg vergessen haben.
Nehmen Sie Ihre Meldepflicht ernst!
Ihr Bürgerservice