Aus den Rathäusern

Bürgerservice - Meldepflicht für alle

Meldepflicht, Pflicht für alle! Jeder, der an unserem Ort zuzieht, ist verpflichtet, sich binnen zwei Wochen anzumelden. Die Meldepflicht gilt...

Meldepflicht, Pflicht für alle!

Jeder, der an unserem Ort zuzieht, ist verpflichtet, sich binnen zwei Wochen anzumelden.

Die Meldepflicht gilt auch für diejenigen, die innerhalb des Ortes umziehen.

Wir bitten, dies dringend zu beachten.

Beim Wegzug ist keine Abmeldung erforderlich, lediglich wer ins Ausland zieht, muss sich abmelden.

Bei der Zustellung von Post stellen wir immer wieder fest, dass etliche Bürger die Meldung ihres Umzuges innerhalb des Ortes schlichtweg vergessen haben.

Nehmen Sie Ihre Meldepflicht ernst!

Ihr Bürgerservice

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kronau
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Kronau

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Kronau
25.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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