Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 werden Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten geschickt. Aufgrund eines technischen Fehlers ist hier die Adresse des Bezirksamts Holzheim (Schlater Straße 1, 73037 Göppingen) als Rücksendeadresse zur Stellung eines Briefwahlantrags angegeben. Das Wahlamt der Stadt Göppingen weist darauf hin, dass die Briefwahlanträge an das Rathaus (Hauptstraße 1, 73033 Göppingen/ Postfach 11 49, 73011 Göppingen) geschickt werden können – wo auch ein zentrales Wahlbüro eingerichtet wird.
Wie schon bei vergangenen Wahlen können Wahlberechtigte aus Jebenhausen und Bezgenriet ihren Briefwahlantrag auch persönlich beim Bezirksamt Jebenhausen oder Bezgenriet abgeben oder dort einwerfen. Zudem besteht die Möglichkeit, den Briefwahlantrag online zu stellen: Ein entsprechender Link wird auf der Homepage der Stadt Göppingen eingestellt bzw. es befindet sich ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
Wer bis Montag, 03.02.2025, seine Wahlberechtigung nicht erhalten hat, kann sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen (Hotline-Nr.: 07161 650 1680 oder E-Mail: wahlamt@goeppingen.de).
Achtung: Die Stimmzettel für die Bundestagswahl erhält die Stadt Göppingen von der Kreiswahlbehörde des Landratsamts Göppingen. Erst, wenn diese ausgeliefert sind, können die kompletten Briefwahlunterlagen an die Antragsteller/-innen verschickt werden. Voraussichtlich ist dies erst ab dem 10.02.2025 möglich.