Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, auf Sonntag, 23.02.2025, bleibt für die Beantragung und den Versand der Briefwahlunterlagen nur wenig Zeit. Das liegt vor allem daran, dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl wegen des Zulassungsverfahrens für die Kandidaten und Parteien bundesweit erst spät an die Städte und Gemeinden verteilt werden können. Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit zugestellt; die Briefwahlunterlagen können jedoch durch das Bürgermeisteramt voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 versandt werden. Bedingt durch die erwartete Belastung der Deutschen Post in diesem Zeitraum empfiehlt das Wahlamt der Stadt den Wählerinnen und Wählern, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt in den Briefkasten der Stadtverwaltung einzuwerfen und auf den Postweg zurück zu verzichten. Der direkte Einwurf am Rathaus Oberndorf ist bis Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr oder in den Ortsverwaltungen bis Donnerstag, 20.02.2025 möglich. Optional können die Briefwahlunterlagen ab KW 7 persönlich beim Wahlamt beantragt und abgeholt oder direkt vor Ort in den bereitgestellten Wahlkabinen ausgefüllt werden.
Bitte beachten:
• Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können längstens bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden.
• Die Antragstellung über das Internet auf der Homepage der Stadt Oberndorf am Neckar unter www.oberndorf.de ist bis 18.02.2025, 12:00 Uhr freigeschaltet.
• Wahlbriefe, die verspätet eingehen, werden nicht für das Ergebnis der Bundestagswahl berücksichtigt. Verantwortlich für den rechtzeitigen Zugang ist der Wähler selbst.
Stadtverwaltung Oberndorf am Neckar
Wahlamt