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Darum brauchen wir eine Patientenverfügung

Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder Komplikationen bei einer Operation kommen immer völlig unerwartet. Doch was ist dann, wenn ich im Koma liege und...

Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder Komplikationen bei einer Operation kommen immer völlig unerwartet. Doch was ist dann, wenn ich im Koma liege und ich mich plötzlich nicht mehr selbst äußern kann? Wer verfolgt dann meine Interessen? Dann ist es gut, wenn ich vorgesorgt habe und eine Patientenverfügung bzw. zusätzlich noch eine Generalvollmacht (Vorsorgevollmacht) verfasst habe. Die Patientenverfügung ist dann für alle bindend, die mich betreuen, mich medizinisch behandeln oder pflegen.

Frage: Was ist eine Patientenverfügung oder eine Generalvollmacht?

Antwort: In der Patientenverfügung lege ich fest, wie ich ärztlich behandelt werden will, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, mich selbst mitzuteilen. So kann ich bestimmen, dass nach einem schweren Schlaganfall die künstliche Ernährung eingestellt werden soll oder welche Maßnahmen ich im Falle einer schweren Demenzerkrankung wünsche. Liegt eine Patientenverfügung vor, hat der Arzt meinen Willen zu befolgen. Eine weitere Absicherung bietet die Generalvoll- oder Vorsorgevollmacht. Darin benenne ich eine oder mehrere bevollmächtigte Personen, die in meinem Namen Entscheidungen treffen, meine Bankangelegenheiten weiterführen, sich um meine Wohnung kümmern oder einen Heimplatz für mich besorgen.

Frage: Welche Form braucht es dafür?

Antwort: Sowohl die Patientenverfügung - als auch die Generalvollmacht - müssen schriftlich abgefasst sein. Was auf keinen Fall fehlen darf: Ort, Datum und die eigenhändige Unterschrift. Für beide Dokumente bietet die Esslinger Initiative e. V. spezielle Vordruckpapiere an.

Vorsorgemappen und Beratungsangebot:

Unsere Hospizgruppe gibt gerne diese Mappe mit einem ausführlichen Erklärungsteil und allen 4 Verfügungen zu einem Kostenpreis von 5 Euro an Sie weiter und berät auch in allen Fragen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Unsere Sprechzeiten sind donnerstags von 11.30 bis 12.30 Uhr in unserem Hospizbüro in Deizisau (Im Kelterhof 3, Eingang zwischen Seniorenwohnanlage und der Zehntscheuer). Gerne bieten wir Ihnen auch Sondertermine nach Vereinbarung an und wir kommen auch zu Ihnen nach Hause.

Kontakt: Per E-Mail über Hospizgruppe-Deizisau-Altbach@t-online.de oder über unser Hospizhandy 0174 3000 397.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
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Ausgabe 11/2025

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