Öffentlich aufgestellte Müllbehälter etwa an Haltestellen, Grünanlagen oder entlang von Wegen dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls. Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen.
Es ist nicht erlaubt, Hausmüll in öffentlichen Müllbehältern und auch insbesondere in Altglas-und Altkleidercontainern zu entsorgen. Das gilt auch für Müll, der in Gewerbebetrieben anfällt. Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.
Nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Hessigheim stellt das Entsorgen von Hausmüll in einem öffentlichen Mülleimer eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Geldstrafe geahndet.