Gemeinde Hessigheim
Gemeinde Hessigheim
74394 Hessigheim
Aus den Rathäusern

Das Entsorgen von Hausmüll in öffentlichen Mülleimern, Altglas- u. Altkleidercontainern ist verboten

Öffentlich aufgestellte Müllbehälter etwa an Haltestellen, Grünanlagen oder entlang von Wegen dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs...

Öffentlich aufgestellte Müllbehälter etwa an Haltestellen, Grünanlagen oder entlang von Wegen dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls. Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen.

Es ist nicht erlaubt, Hausmüll in öffentlichen Müllbehältern und auch insbesondere in Altglas-und Altkleidercontainern zu entsorgen. Das gilt auch für Müll, der in Gewerbebetrieben anfällt. Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.

Nach der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Hessigheim stellt das Entsorgen von Hausmüll in einem öffentlichen Mülleimer eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Geldstrafe geahndet.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Hessigheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2024

Orte

Hessigheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Hessigheim
29.05.2024
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