Versendung der neuen Grundsteuerbescheide durch die Gemeinde
Bitte beachten Sie hinsichtlich des nun beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden folgende Informationen:
Hinweis: Soweit der Einspruch beim Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt oder Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern.
Hinweis: Die maßgeblichen Bodenrichtwerte finden Sie über www.grundsteuer-bw.de > Kachel „Bodenrichtwerte Grundvermögen“ oder direkt über www.gutachterausschuesse-bw.de. Dort muss die Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ausgewählt sein.
Hinweise:
Ansprechpersonen:
Fragen zum Steuerbescheid, Grundsteuer-Messbetrag
Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf, Tel.: 0741/243 2753
Internet: finanzamt-bw.fv-bwl.de
Fragen zu den Hebesätzen und zur Zahlung
Gemeinde Lauterbach, Herr Villinger, Tel. 07422 9497-19