Das viergeteilte bzw. quadrierte schildförmige Wappen an der Ostfront unserer Kirche enthält im linken oberen und rechten unteren Quadranten jeweils drei Hirschstangen, im rechten oberen und linken unteren Quadranten jeweils zwei aufrechte, gekrümmte und voneinander abgekehrte Fische.
Dieses Wappen, wahrscheinlich ursprünglich farbig, ist heute verhältnismäßig unscheinbar. Das ist etwas überraschend, da der württembergische Herzog Friedrich I., der Erbauer der Kirche, im Regelfall sehr viel Wert auf Repräsentation und die Hervorhebung seiner Herzogswürde legte. Zudem ist es ein Wappen aus der lange zurückliegenden Grafenzeit, die bereits im Jahr 1495 mit der Erhebung von Württemberg zum Herzogtum beendet war.
So prangen an der Stadtkirche von Freudenstadt, welche zur selben Zeit wie die Waldenbucher Stadtkirche erbaut wurde, die prachtvollen Wappen von Herzog Friedrich I. und dessen Frau Sybilla von Anhalt über dem Eingangsportal. Sie wurden erst kürzlich neu erstellt und mit den Originalfarben bemalt (s. Abb.). Auch das Kircheninnere schmückten bis zur Zerstörung der Kirche im Jahr 1945 durch Kriegsbomben an der Decke 141 Wappen verwandter und benachbarter Fürstenhäuser und auch jene von Klöstern, Städten und Marktflecken seines Herzogtums.
Freudenstadt wurde im Jahr 1599 nach den Plänen des württembergischen Landesbaumeisters Heinrich Schickhardt gebaut und war als Aufnahmeort von Glaubensflüchtlingen aus Kärnten und Krain und als Residenzstadt vorgesehen. Schickardt warnte Herzog Friedrich vor dem moorigen Untergrund, der sehr ungeeignet war für das Anlegen einer neuen Stadt. Aber Friedrich setzte sich durch. Der Bauleiter vor Ort war, wie beim Bau der Waldenbucher Stadtkirche St. Veit, Elias Gunzenhäuser. Auf dem riesigen Marktplatz sollte ein Residenzschloss entstehen. Herzog Friedrich's Freudenstadt sollte nach seiner Vorstellung Residenzstadt werden für ein nach Westen hin, bis in das Elsass hinein, wesentlich erweitertes Herzogtum. Es gehörten mit der Grafschaft Mömpelgard und weiteren Herrschaften immerhin bereits einige linksrheinische Gebiete zum Herzogtum. (Forts. folgt)
Gebhard Mast/Siegfried Schulz