Gemeinde Hambrücken
76707 Hambrücken

Das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, informiert:

Auf dem Gelände des Vogelparks Hambrücken wurden bei einer Wildente und einem gehaltenen Schwan eine Form der hochpathogenen aviären Influenza...

Auf dem Gelände des Vogelparks Hambrücken wurden bei einer Wildente und einem gehaltenen Schwan eine Form der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) nachgewiesen. Der Ausbruch der Geflügelpest wurde am 13.12.2024 amtlich bestätigt. Der Vogelpark wurde deshalb unmittelbar und bis auf Weiteres gesperrt. Als vordringliche Maßnahme zur Bekämpfung der Geflügelpest mussten daher am Montag, 16.12.2024, rund 200 gehaltene Vögel getötet werden.

Für Vogelhalter auf Gemarkung Hambrücken wird daher die Einhaltung entsprechender Biosicherheitsmaßnahmen dringend empfohlen:

  • Zutritt fremder Personen auf ein notwendiges Minimum beschränken
  • Regelmäßige Schadnagerbekämpfung im Stall und Außenbereich durchführen
  • Futterplätze und Tränken des Geflügels für Wildvögel unzugänglich aufstellen
  • Futterplätze und Tränken im Freien mit einer nach oben hin dichten Abdeckung vor Einträgen schützen
  • Futter, Einstreu und Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, unzugänglich für Wildvögel lagern
  • Weitestgehende Vermeidung von direkten oder indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln
  • Physische Barriere (Zaun/Netz) zwischen Geflügelbestand und Gewässern oder Feldern, auf denen sich Gänse, Enten und Schwäne sammeln

Bei erfolgreicher freiwilliger Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen kann gegebenenfalls auf die Einrichtung von Sperrzonen sowie auf die Anordnung der Aufstallung verzichtet werden.

Grundsätzlich müssen alle Geflügelhaltungen dem Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung nach § 26 Abs. 1 Viehverkehrs-Verordnung vor Beginn der Tätigkeit angezeigt werden. Verendet aufgefundene Tiere sind dem Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, ebenfalls zu melden. Sie sollten weder berührt noch vom Fundort entfernt werden, um eine Verschleppung der Seuche zu verhindern.

Das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, ist unter 0721/936-83020 und veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe zu erreichen.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Hambrücken
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2024

Orte

Hambrücken
von Gemeinde Hambrücken
20.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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