Auf dem Gelände des Vogelparks Hambrücken wurden bei einer Wildente und einem gehaltenen Schwan eine Form der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) nachgewiesen. Der Ausbruch der Geflügelpest wurde am 13.12.2024 amtlich bestätigt. Der Vogelpark wurde deshalb unmittelbar und bis auf Weiteres gesperrt. Als vordringliche Maßnahme zur Bekämpfung der Geflügelpest mussten daher am Montag, 16.12.2024, rund 200 gehaltene Vögel getötet werden.
Für Vogelhalter auf Gemarkung Hambrücken wird daher die Einhaltung entsprechender Biosicherheitsmaßnahmen dringend empfohlen:
Bei erfolgreicher freiwilliger Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen kann gegebenenfalls auf die Einrichtung von Sperrzonen sowie auf die Anordnung der Aufstallung verzichtet werden.
Grundsätzlich müssen alle Geflügelhaltungen dem Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung nach § 26 Abs. 1 Viehverkehrs-Verordnung vor Beginn der Tätigkeit angezeigt werden. Verendet aufgefundene Tiere sind dem Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, ebenfalls zu melden. Sie sollten weder berührt noch vom Fundort entfernt werden, um eine Verschleppung der Seuche zu verhindern.
Das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, ist unter 0721/936-83020 und veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe zu erreichen.