Das neue Solarspitzengesetz betrifft alle PV-Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen. Es regelt die Einspeisung bei negativen Strompreisen neu und bringt Änderungen für alle, die Solaranlagen auf dem Dach haben.
Mit dem starken Photovoltaik-Ausbau wächst auch die Einspeisung zu Zeiten niedriger Nachfrage. „Bei zu viel Strom im Netz fallen die Börsenpreise ins Negative und belasten die Netze“, erklärt Tilman Landwehr von der Energieagentur Rems-Murr.
Keine Einspeisevergütung bei negativen Preisen
Um Kosten für die Allgemeinheit zu senken, entfällt bei neuen PV-Anlagen die Einspeisevergütung, wenn die Börsenpreise unter null Cent pro kWh fallen. Der Nachteil wird teilweise ausgeglichen, da sich die 20-jährige Förderung entsprechend verlängert.
Pflicht zu Smart Meter und Steuerbox
Neue PV-Anlagen ab 7 kWp benötigen ein intelligentes Messsystem und eine digitale Steuerung. Netzbetreiber können so bei drohender Überlastung die Einspeisung drosseln. Fehlt die Technik, wird die Leistung auf 60 % begrenzt.
Erleichterung der Direktvermarktung
Betreiber kleinerer Anlagen können ihren Strom einfacher und flexibler am Markt verkaufen. Dabei bleibt die Einspeisevergütung gesichert. Batteriespeicher können für gezielten Handel genutzt werden, indem mit günstigem Netzstrom geladen wird und später zu höherem Preis verkauft wird.
Fazit: Wer klug wirtschaftet, kann trotz neuer Regeln profitieren – etwa durch Speicherlösungen oder dynamische Tarife.
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Die Energieagentur bietet regelmäßig unabhängige und kostenlose Erstberatung in vielen Rathäusern im Rems-Murr-Kreis und wöchentlich im Waiblinger Büro (Mi & Do, 16:20–19:00 Uhr). Terminvereinbarung unter 07151 975 173-0 oder www.ea-rm.de/erstberatung.