Bei den Busbuchten wird die Straße nicht blockiert und andere Verkehrsteilnehmer können mit einem Mindestabstand von 1,5 m vorsichtig an dem Bus vorbeifahren.
Weiter gibt es das Buskap. Das Buskap ist maximal genauso lang wie der Bus und braucht daher weniger Platz als eine Busbucht. Den Passagieren wird durch einen auf Einstiegshöhe angepassten Bordstein ein fast barrierefreier Einstieg ermöglicht.
Das Regeln für das Verhalten an Bushaltestellen gelten nicht immer nur für die Fahrzeuge hinter dem Bus, sondern beziehen auch den Gegenverkehr mit ein.
Das richtige Verhalten für alle Verkehrsteilnehmer an der Bushaltestelle regelt der § 20 der Straßenverkehrsordnung und besteht aus sechs Absätzen:
1. Der Gegenverkehr darf an Bussen, die an Haltestellen halten, nur vorsichtig vorbeifahren.
2. Beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit links überholen, wenn sichergestellt ist, dass der Abstand groß genug ist, um eine Gefährdung von Fahrgästen auszuschließen. Ist dies nicht möglich, muss gewartet werden, bis der Bus weiterfährt.
3. Busse, die sich einer Haltestelle nähern und das Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
4. Haltende Busse mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit und genügend Abstand überholt werden, damit eine Gefährdung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Auch der Gegenverkehr darf hier nur mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeifahren. Ist dies nicht möglich, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer warten.
5. Andere Fahrzeuge müssen dem Bus die Abfahrt ermöglichen, sobald er links den Blinker setzt und ggf. warten, bis der Bus sich wieder eingefädelt hat.
6. Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, müssen auf dem Gehweg, Seitenstreifen oder an der Haltestelle warten.