Im öffentlichen Straßenraum gibt es grundsätzlich keine reservierten Parkplätze für Einzelpersonen. Es besteht kein Anspruch darauf, das eigene Fahrzeug direkt vor dem eigenen Grundstück abzustellen. Zwar erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken zugelassener Fahrzeuge für längere Zeit auf öffentlichen Flächen, jedoch sollten private Stellplätze und insbesondere Garagen vorrangig genutzt werden.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Garagen bestimmungsgemäß als Parkraum zu verwenden, um den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Gemeindeverwaltung