Gemeinde Steinenbronn
71144 Steinenbronn
Aus den Rathäusern

Das Ordnungsamt informiert: Garagen als Parkraum nutzen

Im öffentlichen Straßenraum gibt es grundsätzlich keine reservierten Parkplätze für Einzelpersonen. Es besteht kein Anspruch darauf, das eigene Fahrzeug...

Im öffentlichen Straßenraum gibt es grundsätzlich keine reservierten Parkplätze für Einzelpersonen. Es besteht kein Anspruch darauf, das eigene Fahrzeug direkt vor dem eigenen Grundstück abzustellen. Zwar erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken zugelassener Fahrzeuge für längere Zeit auf öffentlichen Flächen, jedoch sollten private Stellplätze und insbesondere Garagen vorrangig genutzt werden.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Garagen bestimmungsgemäß als Parkraum zu verwenden, um den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Steinenbronn Aktuell
Ausgabe 13/2025

Orte

Steinenbronn

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Steinenbronn
27.03.2025
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