Aus den Rathäusern

Dekorationen an den Urnenwänden und am Urnenbaum

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass Grabschmuck wie Blumen, Kränze, u. Ä. nur bis zu 2 Wochen nach Bestattung auf den dafür vorgesehenen...

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass Grabschmuck wie Blumen, Kränze, u. Ä. nur bis zu 2 Wochen nach Bestattung auf den dafür vorgesehenen Blumenbänken abgelegt werden dürfen (Friedhofssatzung der Gemeinde Sersheim vom 01.07.2015, §16, Abs.10).

Kerzen, Figuren o. Ä. sind weder an den Urnennischen noch auf den Platten der Urnenbaumgräber gestattet. Auch hängende Dekorationen an den Verschlussplatten der Urnennischen oder auch am Zaun neben dem Urnenbaum sind nicht erlaubt und verstoßen gegen die Friedhofsordnung.

Diese Bestattungsformen schließen Dekorationsartikel jeglicher Art auf den Gräbern aus und dies wird von der Gemeindeverwaltung ohne Aufbewahrung entfernt.

Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt Gemeinde Sersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025

Orte

Sersheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Sersheim
15.01.2025
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