Stadtverwaltung Gundelsheim
74831 Gundelsheim
Aus den Rathäusern

Denken Sie an die Grund- und Gewerbesteuer

Am 15.5.2025 ist bei der Grund- und Gewerbesteuer die 2. Rate 2025 zur Zahlung fällig. Sollten Sie bereits am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen,...

Am 15.5.2025 ist bei der Grund- und Gewerbesteuer die 2. Rate 2025 zur Zahlung fällig.

Sollten Sie bereits am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.

Andernfalls entnehmen Sie die Beträge bitte dem zuletzt zugesendeten Bescheid, der nach wie vor seine Gültigkeit hat. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die fällig gewordenen Beträge unter Angabe des Buchungszeichens rechtzeitig an die Stadtkasse auf eines der folgenden Konten zu überweisen:

  • Kreissparkasse Heilbronn

IBAN DE79 6205 0000 0009 5001 47

  • VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG

IBAN DE74 6229 0110 0440 4570 09

Wir sind verpflichtet, eine Mahngebühr von mindestens 4 Euro zuzüglich noch eventuell anfallender Säumniszuschläge bei nicht termingerechtem Zahlungseingang zu erheben. Um dies zu verhindern, sollten Sie ins Rathaus kommen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen (Steueramt, Zi. 204).

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Gundelsheimer Nachrichten
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Ausgabe 18/2025

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