Aus den Rathäusern

Der digitale Bauantrag ab 1. Januar 2025

Aufgrund der Vorgaben der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg ist das Stellen von Bauanträgen ab 01.01.2025 nur noch in digitaler Form möglich....

Aufgrund der Vorgaben der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg ist das Stellen von Bauanträgen ab 01.01.2025 nur noch in digitaler Form möglich. Bauanträge und andere baurechtliche Verfahren sind daher ab 01.01.2025 bei der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Hockenheim über dieAntragsplattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW)digital einzureichen.

Über ViBa BW wird der Bauantrag von der Antragstellung, über die Behördenbeteiligung, die Bearbeitung des Vorgangs bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung voll digital und damit medienbruchfrei abgewickelt. Postlaufzeiten entfallen dadurch und die am Verfahren Beteiligten können parallel in ViBa arbeiten, was das Verfahren beschleunigt.

Der Onlinedienst zur digitalen Bauantragseinreichung wird über die Homepage der Stadt Hockenheim unter dem Link bw.digitalebaugenehmigung.de/hockenheim bereitgestellt.

Über das virtuelle Bauamt (ViBa) können Anträge auf Baugenehmigung, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Teilbaugenehmigung, Bauvorbescheid (Bauvoranfrage), Anzeige im Kenntnisgabeverfahren, Anträge auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung sowie Verlängerungsanträge digital gestellt, bearbeitet, entschieden und digital zugestellt werden. Auch die Anzeige des Baubeginns sowie die Beantragung einer Ausnahme von der Veränderungssperre sind möglich. Die Antragstellung kann über den Bauherrn selbst, über einen vom Bauherrn bevollmächtigten Entwurfsverfasser oder in Zusammenarbeit mit dem Entwurfsverfasser erfolgen. Für die Nutzung der Plattform ViBa bedarf es einer eindeutigen Identifikation des Antragstellers. Ein Bauherr benötigt hierfür eine BundID und der Entwurfsverfasser ein Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER (MUK – Mein Unternehmenskonto). Informationen hierzu sind unter id.bund.de/de und info.mein-unternehmenskonto.de abrufbar. Im Rahmen der ersten digitalen Bauantragstellung wird empfohlen, eine Vorlaufzeit von 14 Tagen einzuplanen, da die Zugangsdaten zur BundID oder dem Unternehmenskonto einmalig per Post versendet werden.

Die Zuständigkeit der unteren Baurechtsbehörde Hockenheim erstreckt sich im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft auch auf die Gemeinden Reilingen, Altlußheim und Neulußheim. Daher sind Bauanträge und andere baurechtliche Verfahren auf den Gebieten der Gemeinden Reilingen, Altlußheim und Neulußheim ebenfalls über die Antragsplattform ViBa, über den Link bw.digitalebaugenehmigung.de/hockenheim, digital bei der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Hockenheim einzureichen. Die Antragseinreichung per E-Mail an ein Postfach der Stadt Hockenheim oder per E-Mail an Mitarbeitende der Stadt Hockenheim ist nicht möglich. Auch eine Antragsübermittlung über andere Datenaustauschplattformen oder über Datenträger (z.B. USB-Stick u.a.) ist unzulässig. Derartige Übermittlungen lösen keine wirksame Antragstellung aus.

Informationen zur digitalen Antragstellung für Bauherren und Entwurfsverfasser werden in Kürze auf der Homepage der Stadt Hockenheim bereitgestellt.

Erscheinung
Reilinger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2024
von Gemeinde Reilingen
19.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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