Stadtwerke Bönnigheim
74357 Bönnigheim
Dies und das

Der erste Abschlag wird fällig!

Liebe Kunden, der erste Abschlag an die Stadtwerke Bönnigheim wird am 17. März 2025 fällig. Bitte beachten Sie, dass Sie als Selbstzahler...

Liebe Kunden,

der erste Abschlag an die Stadtwerke Bönnigheim wird am 17. März 2025 fällig.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Selbstzahler vor den jeweiligen Fälligkeitsterminen keine gesonderte Zahlungsaufforderung erhalten. Die Fälligkeitstermine sowie die Höhe des Abschlages entnehmen Sie bitte Ihrer Turnusabrechnung zum 31.12.2024.

Um keine Zahlungen zu vergessen, steht es Ihnen frei, sich am SEPA-Abbuchungsverfahren zu beteiligen.

Das Abbuchungsverfahren bedeutet für Sie:

• kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen

• kein Überwachen von Zahlungsterminen

• kein lästiger Mahnbrief

• kein Säumniszuschlag

• kein Risiko*

*Sie können jeden ausgeführten Einzug innerhalb von 6 Wochen durch Ihre Bank stornieren lassen und jederzeit die uns erteilte Ermächtigung widerrufen.

Ihre Stadtwerke Bönnigheim

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 11/2025

Orte

Bönnigheim
Erligheim
Kirchheim am Neckar

Kategorien

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Panorama
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