Stadtverwaltung Filderstadt
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70794 Filderstadt
Aus den Rathäusern

Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung zum 1. April 2025 folgende Änderungen zur Tarifordnung der Musikschule Filderstadt vom Juli 2022:

Tarifordnung der Musikschule Filderstadt 1. Entgeltpflicht Die Stadt Filderstadt erhebt für die Teilnahme am Unterricht der städtischen Musikschule...

Tarifordnung der Musikschule Filderstadt

1. Entgeltpflicht

Die Stadt Filderstadt erhebt für die Teilnahme am Unterricht der städtischen Musikschule Filderstadt Entgelt nach dieser Tarifordnung. Hierbei handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt.

2. Entgelte

2.1 Entgelt für den Musikunterricht

Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt und bezieht sich auf ein Schuljahr. Es wird aus verwaltungstechnischen Gründen auf 12 Monate einschließlich der Ferienzeiten und Feiertage gleichmäßig verteilt und beinhaltet den Anspruch auf 35 Unterrichtstermine in den Tarifen A/B/C/CC/D/DD und EE pro Jahr.

Als Ergänzungsfächer gelten die Angebote aus den Bereichen Ensembles und Musiktheorie/Komposition (Klassenunterricht). Die Teilnahme an diesen Fächern ist für Schüler*innen (inklusive Erwachsene ab 27 Jahren) bei Belegung eines Hauptfaches in den Tarifen A/B/C/CC/D/DD und EE inbegriffen und damit kostenfrei.

Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September. Es unterteilt sich in zwei Semester, und zwar 1. Oktober bis 31. März (Wintersemester) und 1. April bis 30. September (Sommersemester). Für den Bereich der Elementaren Musikpädagogik beginnt das Schuljahr am 1. September und endet am 31. August. Es unterteilt sich in zwei Semester, und zwar 1. September bis 28./29. Februar (Wintersemester) und 1. März bis 31. August (Sommersemester). In den Ferien der Musikschule, die mit den Schulferien der allgemeinbildenden Schulen in Filderstadt übereinstimmen, und an allen schulfreien Tagen findet kein Unterricht statt.

2.2 Basisentgelt für den Mosaikbaustein

Pro Schüler*in ist bei den Tarifen A/B/C/CC/D/DD/EE und K zusätzlich ein monatliches Basisentgelt, der sogenannte Mosaikbaustein, zu entrichten. Der Mosaikbaustein greift auch, wenn kein Unterricht in den genannten Tarifen stattfindet, jedoch in einem Ensemble/Band oder Orchester mitgespielt wird.

2.3 Virtueller Unterricht

Ist ein Präsenzunterricht auf Grund von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht möglich, findet der Unterricht gegebenenfalls virtuell statt. Die Entgeltpflicht für den virtuellen Unterricht besteht in gleichem Maße wie beim Präsenzunterricht.

2.4 Tarife

Die zu entrichtenden Entgelte sind im Anhang A zu dieser Tarifordnung geregelt.

3. Entgeltermäßigung und -befreiung

3.1 Geschwisterermäßigungen

Bei mehreren Geschwistern, die Unterricht an der Musikschule erhalten, ermäßigt sich das Entgelt für das zweite bei der Musikschule angemeldete Kind um 25 Prozent, für das dritte Kind um 50 Prozent. Für das vierte und jedes weitere Kind wird kein Entgelt erhoben.

3.2 Familienpassermäßigungen

Familienpassinhaber erhalten Ermäßigungen laut den gültigen Familienpassrichtlinien (gilt nicht für Tarif G).

3.3 Vereinsermäßigungen

Mitgliedern von Musikvereinen, Chorvereinigungen, kirchlichen Instrumentalgruppen und Kirchenchören, die ihren Sitz in Filderstadt haben, wird in demjenigen Instrumental- oder Vokalfach, mit dem sie regelmäßig aktiv im Verein bzw. Chor mitwirken, eine Ermäßigung in den Tarifen A/B/C/CC/D/DD/E von 40 Prozent gewährt.

3.4 Sonstige Ermäßigungen

Über weitergehende Anträge auf Entgeltbefreiung und -ermäßigung sowie Abweichungen in begründeten Einzelfällen, z.B. besondere Begabung, entscheidet die Schulleitung.

3.5 Anwendung von Ermäßigungen

Die Ermäßigungen können nicht nebeneinander gewährt werden. Treffen mehrere Ermäßigungsgründe zu, tritt für die/den Schüler*in die günstigste Ermäßigung in Kraft.

4. Zuschläge

4.1 Erwachsenenzuschläge

Erwachsene ab dem vollendeten 27. Lebensjahr zahlen einen Zuschlag von 20 Prozent auf den jeweiligen Tarif (mit Ausnahme der Tarife K und R).

4.2 Auswärtigenzuschläge

Auswärtige Schüler*innen zahlen einen Zuschlag von 5 Euro pro Monat.

5. Entgelterstattung

5.1 Krankheit/Härtefälle

Bei längerer Krankheit von Schüler*innen und in sonstigen besonderen Härtefällen kann das Entgelt auf Antrag anteilmäßig erstattet werden. Über den Antrag entscheidet die Musikschulleitung.

5.2 Erstattung

Fallen pro Semester mehr als zwei Unterrichtstermine seitens der Musikschule aus, wird das Entgelt ab dem dritten ausgefallenen Unterrichtstermin anteilmäßig erstattet (jeweils nach Ende des Semesters).

5.3 Unterrichtsausfall bedingt durch Schüler*innen

Für versäumte Unterrichtsstunden seitens der/s Schüler*in wird das Entgelt nicht erstattet und es besteht kein Anspruch auf Nachholtermine.

6. Miete für Instrumente

Mietinstrumente können im Rahmen des vorhandenen Bestandes monatsweise ausgeliehen werden. Die monatliche Miete versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, d.h. es handelt sich um den Bruttobetrag. Eine Erstattung der monatlichen Gebühr ist auch bei vorzeitiger Rückgabe des Musikinstruments nicht möglich.

7. Schuldner*innen

Schuldner*innen des Entgeltes, der Miete und des Musikschulmosaiksteins sind die Schüler*innen. Bei Minderjährigen sind es die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Musikschule besucht. Mehrere Schuldner*innen haften als Gesamtschuldner*in.

8. Fälligkeit

Das Entgelt, die Instrumentenmiete und der Mosaikbaustein werden monatlich zu Beginn eines jeweiligen Monats fällig. Das Entgelt soll nach Möglichkeit bargeldlos durch Kontoabbuchung eingezogen werden.

9. Nichtentrichtung von Unterrichtsentgelten

Konnten die Entgelte nicht abgebucht werden und sind sie auch sonst nicht bezahlt worden, kann nach einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Zeitpunkt der schriftlichen Zahlungsaufforderung, der/die Schüler*in ausgeschlossen werden.

10. Vorzeitige Beendigung des Unterrichts

Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts (Austritt, Stundenversäumnis oder Ausschluss) bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes für ein volles Semester bestehen. Liegen für die vorzeitige Beendigung des Unterrichts Gründe vor, die der/die Schüler*in nicht zu vertreten hat (z.B. Wegzug, mangelnde Befähigung des/der Schülers*in, gesundheitliche Gründe), wird das Entgelt auf Antrag anteilig erhoben.

11. Erfüllungsort ist ausschließlich Filderstadt

12. Inkrafttreten

Diese Tarifordnung tritt zum 1. April 2025 in Kraft.

Anhang A zur Tarifordnung ab 1. April 2025

Tarif

Angebot

Unterrichtsumfang
pro Woche
(Minuten)

Monatliches
Entgelt
je Teilnehmer
(Euro)

Ermäßigtes
Entgelt

25 %
(Euro)

Ermäßigtes
Entgelt

50 %
(Euro)

Entgelt mit Erwachsenen-
zuschlag
+ 20%
(Euro)

M

Mosaikbaustein
(Grundentgelt)

<

7,50

<

<

<

A

EleMu
Elementare Musikerziehung

45

26,50

19,88

13,25

<

A

Musik. Grundausbildung ab 6 Jahren

45

26,50

19,88

13,25

<

A

Rhythmik (Sprache-Musik-Bewegung) ab 6 Jahren

45

26,50

19,88

13,25

<

A

Musiktheorie (Klassenunterricht)

45

26,50

19,88

13,25

31,80

B

Einzelunterricht

30

78,00

58,50

39,00

93,60

C

Einzelunterricht

45

101,00

75,75

50,50

121,20

CC

Einzelunterricht

60

145,00

108,75

72,50

174,00

D

2er-Gruppenunterricht

45

61,00

45,75

30,50

73,20

DD

2er-Gruppe Blockflöte

30

45,00

33,75

22,50

<

EE

Individuelle Gruppe ab 3 Pers. - 15-min-Einheit/p. P.

15

35,00

26,25

17,50

42,00

I

Instrumentenmiete

19,00

<

<

<

K

Erwachsenenensemble

60

22,00

16,50

11,00

<

G

4-7er-Gruppe Blockflöte in Kooperation mit einer Grundschule (nur 1. Klasse) - Endet automatisch mit Beginn der Sommerferien

45

26,00

<

<

<

R

Refresher (Erwachsene) - 5er-Block Unterrichtsstunden mit einer Gültigkeit von einem Semester

45

266,00

einmalig

<

<

<

Sondertarife Bläserklasse Fleinsbach-Realschule (gültig ab 01. September 2025 für die 5. Klassenstufe)

Jahresentgelt

pro Schüler

(Euro)

Ermäßigtes Jahresentgelt 25 %

(Euro)

Ermäßigtes

Jahresentgelt

50%

(Euro)

FRB_Blech *)

545,00

408,75

272,50

<

FRB_Schlag *)

605,00

453,75

302,50

<

*) Für die Tarife der Kooperation Bläserklasse gelten bezüglich des Unterrichtsvolumens, der Anmelde- und Kündigungsfristen die Bedingungen des Kooperationsvertrages.
Erscheinung
exklusiv online

Orte

Filderstadt

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