1. Entgeltpflicht
Die Stadt Filderstadt erhebt für die Teilnahme am Unterricht der städtischen Musikschule Filderstadt Entgelt nach dieser Tarifordnung. Hierbei handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt.
2. Entgelte
2.1 Entgelt für den Musikunterricht
Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt und bezieht sich auf ein Schuljahr. Es wird aus verwaltungstechnischen Gründen auf 12 Monate einschließlich der Ferienzeiten und Feiertage gleichmäßig verteilt und beinhaltet den Anspruch auf 35 Unterrichtstermine in den Tarifen A/B/C/CC/D/DD und EE pro Jahr.
Als Ergänzungsfächer gelten die Angebote aus den Bereichen Ensembles und Musiktheorie/Komposition (Klassenunterricht). Die Teilnahme an diesen Fächern ist für Schüler*innen (inklusive Erwachsene ab 27 Jahren) bei Belegung eines Hauptfaches in den Tarifen A/B/C/CC/D/DD und EE inbegriffen und damit kostenfrei.
Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September. Es unterteilt sich in zwei Semester, und zwar 1. Oktober bis 31. März (Wintersemester) und 1. April bis 30. September (Sommersemester). Für den Bereich der Elementaren Musikpädagogik beginnt das Schuljahr am 1. September und endet am 31. August. Es unterteilt sich in zwei Semester, und zwar 1. September bis 28./29. Februar (Wintersemester) und 1. März bis 31. August (Sommersemester). In den Ferien der Musikschule, die mit den Schulferien der allgemeinbildenden Schulen in Filderstadt übereinstimmen, und an allen schulfreien Tagen findet kein Unterricht statt.
2.2 Basisentgelt für den Mosaikbaustein
Pro Schüler*in ist bei den Tarifen A/B/C/CC/D/DD/EE und K zusätzlich ein monatliches Basisentgelt, der sogenannte Mosaikbaustein, zu entrichten. Der Mosaikbaustein greift auch, wenn kein Unterricht in den genannten Tarifen stattfindet, jedoch in einem Ensemble/Band oder Orchester mitgespielt wird.
2.3 Virtueller Unterricht
Ist ein Präsenzunterricht auf Grund von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht möglich, findet der Unterricht gegebenenfalls virtuell statt. Die Entgeltpflicht für den virtuellen Unterricht besteht in gleichem Maße wie beim Präsenzunterricht.
2.4 Tarife
Die zu entrichtenden Entgelte sind im Anhang A zu dieser Tarifordnung geregelt.
3. Entgeltermäßigung und -befreiung
3.1 Geschwisterermäßigungen
Bei mehreren Geschwistern, die Unterricht an der Musikschule erhalten, ermäßigt sich das Entgelt für das zweite bei der Musikschule angemeldete Kind um 25 Prozent, für das dritte Kind um 50 Prozent. Für das vierte und jedes weitere Kind wird kein Entgelt erhoben.
3.2 Familienpassermäßigungen
Familienpassinhaber erhalten Ermäßigungen laut den gültigen Familienpassrichtlinien (gilt nicht für Tarif G).
3.3 Vereinsermäßigungen
Mitgliedern von Musikvereinen, Chorvereinigungen, kirchlichen Instrumentalgruppen und Kirchenchören, die ihren Sitz in Filderstadt haben, wird in demjenigen Instrumental- oder Vokalfach, mit dem sie regelmäßig aktiv im Verein bzw. Chor mitwirken, eine Ermäßigung in den Tarifen A/B/C/CC/D/DD/E von 40 Prozent gewährt.
3.4 Sonstige Ermäßigungen
Über weitergehende Anträge auf Entgeltbefreiung und -ermäßigung sowie Abweichungen in begründeten Einzelfällen, z.B. besondere Begabung, entscheidet die Schulleitung.
3.5 Anwendung von Ermäßigungen
Die Ermäßigungen können nicht nebeneinander gewährt werden. Treffen mehrere Ermäßigungsgründe zu, tritt für die/den Schüler*in die günstigste Ermäßigung in Kraft.
4. Zuschläge
4.1 Erwachsenenzuschläge
Erwachsene ab dem vollendeten 27. Lebensjahr zahlen einen Zuschlag von 20 Prozent auf den jeweiligen Tarif (mit Ausnahme der Tarife K und R).
4.2 Auswärtigenzuschläge
Auswärtige Schüler*innen zahlen einen Zuschlag von 5 Euro pro Monat.
5. Entgelterstattung
5.1 Krankheit/Härtefälle
Bei längerer Krankheit von Schüler*innen und in sonstigen besonderen Härtefällen kann das Entgelt auf Antrag anteilmäßig erstattet werden. Über den Antrag entscheidet die Musikschulleitung.
5.2 Erstattung
Fallen pro Semester mehr als zwei Unterrichtstermine seitens der Musikschule aus, wird das Entgelt ab dem dritten ausgefallenen Unterrichtstermin anteilmäßig erstattet (jeweils nach Ende des Semesters).
5.3 Unterrichtsausfall bedingt durch Schüler*innen
Für versäumte Unterrichtsstunden seitens der/s Schüler*in wird das Entgelt nicht erstattet und es besteht kein Anspruch auf Nachholtermine.
6. Miete für Instrumente
Mietinstrumente können im Rahmen des vorhandenen Bestandes monatsweise ausgeliehen werden. Die monatliche Miete versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, d.h. es handelt sich um den Bruttobetrag. Eine Erstattung der monatlichen Gebühr ist auch bei vorzeitiger Rückgabe des Musikinstruments nicht möglich.
7. Schuldner*innen
Schuldner*innen des Entgeltes, der Miete und des Musikschulmosaiksteins sind die Schüler*innen. Bei Minderjährigen sind es die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Musikschule besucht. Mehrere Schuldner*innen haften als Gesamtschuldner*in.
8. Fälligkeit
Das Entgelt, die Instrumentenmiete und der Mosaikbaustein werden monatlich zu Beginn eines jeweiligen Monats fällig. Das Entgelt soll nach Möglichkeit bargeldlos durch Kontoabbuchung eingezogen werden.
9. Nichtentrichtung von Unterrichtsentgelten
Konnten die Entgelte nicht abgebucht werden und sind sie auch sonst nicht bezahlt worden, kann nach einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Zeitpunkt der schriftlichen Zahlungsaufforderung, der/die Schüler*in ausgeschlossen werden.
10. Vorzeitige Beendigung des Unterrichts
Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts (Austritt, Stundenversäumnis oder Ausschluss) bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes für ein volles Semester bestehen. Liegen für die vorzeitige Beendigung des Unterrichts Gründe vor, die der/die Schüler*in nicht zu vertreten hat (z.B. Wegzug, mangelnde Befähigung des/der Schülers*in, gesundheitliche Gründe), wird das Entgelt auf Antrag anteilig erhoben.
11. Erfüllungsort ist ausschließlich Filderstadt
12. Inkrafttreten
Diese Tarifordnung tritt zum 1. April 2025 in Kraft.
Anhang A zur Tarifordnung ab 1. April 2025
Tarif | Angebot | Unterrichtsumfang | Monatliches | Ermäßigtes 25 % | Ermäßigtes 50 % | Entgelt mit Erwachsenen- |
M | Mosaikbaustein (Grundentgelt) | < | 7,50 | < | < | < |
A | EleMu Elementare Musikerziehung | 45 | 26,50 | 19,88 | 13,25 | < |
A | Musik. Grundausbildung ab 6 Jahren | 45 | 26,50 | 19,88 | 13,25 | < |
A | Rhythmik (Sprache-Musik-Bewegung) ab 6 Jahren | 45 | 26,50 | 19,88 | 13,25 | < |
A | Musiktheorie (Klassenunterricht) | 45 | 26,50 | 19,88 | 13,25 | 31,80 |
B | Einzelunterricht | 30 | 78,00 | 58,50 | 39,00 | 93,60 |
C | Einzelunterricht | 45 | 101,00 | 75,75 | 50,50 | 121,20 |
CC | Einzelunterricht | 60 | 145,00 | 108,75 | 72,50 | 174,00 |
D | 2er-Gruppenunterricht | 45 | 61,00 | 45,75 | 30,50 | 73,20 |
DD | 2er-Gruppe Blockflöte | 30 | 45,00 | 33,75 | 22,50 | < |
EE | Individuelle Gruppe ab 3 Pers. - 15-min-Einheit/p. P. | 15 | 35,00 | 26,25 | 17,50 | 42,00 |
I | Instrumentenmiete | 19,00 | < | < | < | |
K | Erwachsenenensemble | 60 | 22,00 | 16,50 | 11,00 | < |
G | 4-7er-Gruppe Blockflöte in Kooperation mit einer Grundschule (nur 1. Klasse) - Endet automatisch mit Beginn der Sommerferien | 45 | 26,00 | < | < | < |
R | Refresher (Erwachsene) - 5er-Block Unterrichtsstunden mit einer Gültigkeit von einem Semester | 45 | 266,00 einmalig | < | < | < |
Sondertarife Bläserklasse Fleinsbach-Realschule (gültig ab 01. September 2025 für die 5. Klassenstufe) | ||||||
Jahresentgelt pro Schüler (Euro) | Ermäßigtes Jahresentgelt 25 % (Euro) | Ermäßigtes Jahresentgelt 50% (Euro) | ||||
FRB_Blech *) | 545,00 | 408,75 | 272,50 | < | ||
FRB_Schlag *) | 605,00 | 453,75 | 302,50 | < | ||
*) Für die Tarife der Kooperation Bläserklasse gelten bezüglich des Unterrichtsvolumens, der Anmelde- und Kündigungsfristen die Bedingungen des Kooperationsvertrages. |