Stadtverwaltung Oberndorf a.N.
78727 Oberndorf am Neckar
Aus den Rathäusern

Der Gemeinderat Oberndorf a. N. hat am 01.04.2025 dem Erlass der Katzenschutzverordnung für Oberndorf a. N. und die dazugehörigen Teilorte zugestimmt.

In Deutschland leben rund 2 Millionen sogenannte Streunerkatzen. Zumeist sind dies ausgesetzte oder entlaufene Hauskatzen. Es bilden sich Kolonien in Gartenanlagen,...

In Deutschland leben rund 2 Millionen sogenannte Streunerkatzen. Zumeist sind dies ausgesetzte oder entlaufene Hauskatzen. Es bilden sich Kolonien in Gartenanlagen, Friedhöfen, im Bereich von Bauernhöfen und an brachliegenden Grundstücken. Da Streunerkatzen sich bislang in der Regel in menschlicher Obhut befunden haben, sind diese auf menschliche Hilfe angewiesen und können sich nicht vollkommen selbstständig versorgen. Die Folge davon sind Unterernährung und Krankheiten.
Eine Katzenpopulation kann sich rasch vergrößern. Kätzinnen können in der Regel zweimal pro Jahr ca. 3 Junge zur Welt bringen, diese vermehren sich ebenfalls weiterhin unkontrolliert, sodass innerhalb kürzester Zeit eine beachtliche Anzahl Katzen vorhanden ist. Krankheiten können sowohl unter den Katzen der Kolonie als auch an Haustiere und im Falle einer Zoonose auch auf den Menschen übertragen werden. Auch unkastrierte Hauskatzen tragen zur Vermehrung der Streunerkatzen bei. Aus diesem Grund gehört zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung das Kastrieren der eigenen Katze, sollte diese die Möglichkeit des unkontrollierten Freigangs haben. Durch die Verordnung soll somit das unkontrollierte Vermehren der Streunerkatzen eingedämmt werden, um diese vor Krankheiten, Hunger und Leid zu schützen. Große Populationen können so gemindert und der Schutz von Leben und Gesundheit der freilebenden Katzen gewährleistet werden.
Aufgefundene Hauskatzen können dem Besitzer durch die Kennzeichnung und Registrierung entsprechend zugeordnet werden.

Die wichtigsten Bestimmungen der Katzenschutzverordnung beinhalten die Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung aller Katzen, sowohl freilebende Katzen als auch Katzen, die in einem Haushalt leben und Freigang haben.

Reine Wohnungskatzen sind von der Verordnung ausgenommen.


Die Verordnung tritt nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten am 03.10.2025 in Kraft.

Der vollständige Wortlaut der Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Oberndorf a. N. unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ verfügbar.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Oberndorf a.N.
Ausgabe 15/2025

Orte

Oberndorf am Neckar

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto