Nachdem Herr Landrat Heinz Eininger es abgelehnt hatte, die von der Stadt Plochingen behauptete Dringlichkeit der Auftragsvergabe für den Parkplatz Bruckenwasen zu überprüfen, wandte sich Stadtrat Dr. Hink an den Petitionsausschuss des Landtages. Dr. Hink schilderte den Vorgang und fragte den Petitionsausschuss: „… ob diese Feststellung von Herrn Landrat Heinz Eininger (Anm.: das Handeln der Stadt kann rechtsaufsichtlich nicht beanstandet werden) Ergebnis ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns ist oder ob diese Aussage Ergebnis fehlerhaften Verwaltungshandelns ist.“
kann man in der Drucksache 17/7898 nachlesen, dort „13. Petition 17/2393 betr. Vergabe der Arbeiten zur Errichtung eines Parkplatzes, Kommunalaufsicht“.
"Im vorliegenden Fall kann eine besondere Dringlichkeit weder durch die engen zeitlichen Rahmenbedingungen aufgrund des bestehenden städtebaulichen Vertrags noch durch die konjunkturelle Lage begründet werden.“
„Auch ist ein Vorliegen der weiteren Regelbeispiele oder eines vergleichbaren Ausnahmefalls, der zur Unzweckmäßigkeit der Öffentlichen Ausschreibung oder Beschränkten Ausschreibung führte, weder von der Stadt vorgetragen worden noch in irgendeiner Weise ersichtlich.“
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat daher das Landratsamt Esslingen und die Stadt Plochingen darauf hingewiesen, dass „… bei der vorliegenden Vergabe nicht von einer Öffentlichen Ausschreibung oder Beschränkten Ausschreibung abgesehen werden konnte.“