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Zusatzbeiträge der Krankenkassen Auswirkung auf Rentenhöhe Gestiegene Beitragssätze werden ab März 2025 berücksichtigt Seit Jahresbeginn haben...

Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Auswirkung auf Rentenhöhe
Gestiegene Beitragssätze werden ab März 2025 berücksichtigt
Seit Jahresbeginn haben die meisten Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März sind davon auch viele Rentnerinnen und Rentner betroffen – die überwiesene Rente fällt dann entsprechend geringer aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin.
Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatzbeitrags
Wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die DRV für Rentnerinnen und Rentner auch hinsichtlich des Zusatzbeitrags die Hälfte der Kosten. Diesen Anteil leitet sie direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter. Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispielsweise um ein Prozent erhöht, erhalten Rentnerinnen und Rentner 0,5 Prozent weniger Rente. Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.600 Euro ergibt das eine um acht Euro niedrigere Auszahlung.
Keine Auswirkungen für Januar und Februar
Für die Rentenzahlung im Januar und Februar 2025 wurden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rentnerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten.
Information erfolgt über den Kontoauszug der Bank
Über Änderungen der aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge werden Betroffene generell über den Kontoauszug ihrer Bank informiert. Nur in Ausnahmefällen versendet die DRV schriftliche Bescheide, zum Beispiel bei Personen mit sogenannten abgetrennten Zahlungen wie Pfändungen. Ebenso in Fällen, in denen Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind oder wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt.

Rentenbeziehende mit Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung
Erhalten Rentenbeziehende einen Zuschuss zu einer freiwilligen Krankenversicherung, führt die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes der Krankenkasse, ebenfalls um zwei Monate zeitversetzt, zu einer höheren Zuschusszahlung. Über eine Änderung der Zuschusshöhe informiert die DRV BW stets mit einem Bescheid.
Mehr Informationen und Beratung
Empfehlenswert – Broschüre Rentner und ihre Krankenversicherung zum Download oder Bestellen unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Kontakt zur regionalen Beratung der DRV BW – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt
Anmerkung für die Redaktion
Die DRV BW ist als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung im Land Ansprechpartnerin in Sachen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente für rund 7 Millionen Versicherte sowie rund 200.000 Unternehmen und als Verbindungsstelle zu Griechenland, Zypern, Liechtenstein und Schweiz auch bundesweit. Sie betreut rund 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und Ausland und hat ihre Hauptverwaltung in Karlsruhe und einen Sitz in Stuttgart. Sie ist kundennah vor Ort mit Regionalzentren, Außenstellen, Servicezentren für Altersvorsorge, Ansprechstellen für Prävention und Rehabilitation und einem Arbeitgeberservice. Zudem schult sie regelmäßig rund 120 ehrenamtliche Versichertenberatende, um Versicherten in der direkten Nachbarschaft Beratungsangebote machen zu können. Pro Jahr vergibt die DRV BW mehr als 100 Ausbildungs- und Studienplätze und beschäftigt rund 3.600 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Dann sind Sie bei unserer ehrenamtlichen Beratung an der richtigen Stelle. Wir beraten Sie gerne. Wir helfen und unterstützen Sie auch gerne beim Ausfüllen von amtlichen Formularen oder Anträgen. Wir sind für Sie da. Kontakt: Sozialberater Peter Brenner Tel. 07054/93066

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Haiterbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025

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Haiterbach

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Panorama
Soziales
von Sozialverband VdK
26.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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