Die elektronische Patientenakte (ePA) wird seit dem 15. Januar 2025 stufenweise für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland eingeführt. Die Nutzung ist freiwillig. Versicherte führen die ePA selbst, die Daten werden verschlüsselt auf deutschen Servern gespeichert. (Zahn-)Arztpraxen oder Krankenhäuser befüllen sie mit Informationen wie Medikationsplänen, Laborbefunden, Arztbriefen oder Röntgenbildern. Nutzen kann man die ePA auf Smartphone, PC oder Laptop.
„Versicherte bestimmen selbst, wer Zugriff auf ihre ePA hat. Ein Widerspruch darf keine negativen Folgen haben und kann später rückgängig gemacht werden“, so Željka Pintarić vom Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Der Vorteil der ePA ist, dass Gesundheitsdaten digital und jederzeit, auch im Notfall, zur Verfügung stehen. Das erleichtert die Behandlung beim Haus- oder Facharzt sowie einen Arztwechsel. Damit die ePA ein Erfolgsmodell wird, müssen Sicherheitsmängel behoben werden, fordert der VdK und kritisiert, dass viele Menschen mit Behinderung ausgeschlossen sind. Mehr Informationen im VdK-Podcast: bw.vdk.de/medien/podcast/.