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Der Ortsverband VdK Ellhofen-Lehrensteinsfeld informiert: Entlastung bei Zuzahlung zu Arzneimitteln

An den Kosten für Arzneimittel beteiligen sich gesetzlich Versicherte mit einem Eigenanteil. Sie zahlen in der Regel für jedes verschreibungspflichtige...

An den Kosten für Arzneimittel beteiligen sich gesetzlich Versicherte mit einem Eigenanteil. Sie zahlen in der Regel für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Bislang mussten Versicherte, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht lieferbar war und sie mehrere Packungen in der Apotheke erhielten, auf jede Packung eine Zuzahlung leisten. Seit dem 1. Februar 2024 zahlen Patientinnen und Patienten in diesen Fällen nicht mehr doppelt. Grund dafür ist eine Änderung von Paragraf 61 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) durch das
Lieferengpassgesetz. „Wenn das Arzneimittel nicht in der verordneten Größe verfügbar ist, wird die Zuzahlung nur noch einmal fällig, und zwar auf die verordnete Packungsgröße“, informiert die VdK-Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Ersetzt beispielsweise die Apotheke eine Packung zu 100 Stück durch zwei Packungen à 50 Stück, ist die Zuzahlung nur für die Packung zu 100 Stück zu zahlen. Entsprechendes gilt für Teilmengenabgaben.
Der nächste VdK-Besprechungstermin ist am 15.5.2025 in Ellhofen, Gemeindehalle (kleiner Saal); Hauptstr. 21, von 18.00 bis 19.00 Uhr.

Ihr OV-Vorsitzender Gerhard Sell, Tel. 07134/15256, E-Mail: gerhard.sell@deflate.de

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Ausgabe 16/2025

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von Sozialverband VdK
17.04.2025
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