Für die Besitzer von landwirtschaftlichen Zugmaschinen kommt der TÜV SÜD in einige Ortschaften, um die Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO durchzuführen. An diesen Terminen können auch gerne ungebremste PKW-Anhänger vorgeführt werden.
Weil wir diese Sondertermine in der Regel nur während den Wintermonaten durchführen, wird auch Haltern von Zugmaschinen/Anhängern, die erst im Laufe des Jahren 2024 zur Hauptuntersuchung fällig sind, geraten, diese Termine wahrzunehmen. Hierdurch ergäbe sich dann nur eine einmalige Verkürzung der Hauptuntersuchungsfrist.
Freitag, den 22.03.2024, 13.30–14.15 Uhr, beim Gasthof „Hirsch“ in Binau