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Liebe VdK-Mitglieder, der VdK-Ortsverband Langenbrettach lädt zu seinem diesjährigen Grillfest recht herzlich ein. Datum: 7. Juni 2025, Uhrzeit:...

Liebe VdK-Mitglieder,

der VdK-Ortsverband Langenbrettach lädt zu seinem diesjährigen Grillfest recht herzlich ein. Datum: 7. Juni 2025, Uhrzeit: 14.00 Uhr. Ort: 74239 Hardthausen-Gochsen, Fischerheim „Petri Heil“ Buchssteige/Buchsbachtal Halle. Grillgut, Geschirr ist selbst mitzubringen. Getränke zum Selbstkostenpreis sind vorhanden. Kaffee und Hefe-Kranz werden vom VdK spendiert. Wir würden uns über euer Kommen zu diesem Fest sehr freuen und wünschen schon heute einen angenehmen Aufenthalt. Die Anreise ist von jedem selbst zu regeln, es können auch Fahrgemeinschaften gebildet werden. Wer eine Abholung benötigt, möge sich bitte melden.

Schwerbehinderung: ein Jahr Stellenpool im Land

Seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 bewilligt der Landtag regelmäßig zehn Millionen Euro für einen Stellenpool für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung, doch die Beschäftigungsquote der Landesbehörden sinkt weiter – auf 3,88 Prozent. „Wir fordern Sozialminister Lucha auf: Erarbeiten Sie endlich nachhaltige Konzepte für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung! Es ist unverantwortlich, dass gerade die Landesbehörden hier ihre Pflicht noch immer nicht erfüllen. Baden-Württemberg hat als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion!“, sagte Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. Anfang Mai 2024 hatte das Land den Stellenpool gestartet: ein neues dreijähriges Projekt mit dem Versprechen, 100 Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung zu schaffen und für ein Jahr zu finanzieren. Wie viele dieser Stellen bis jetzt besetzt wurden, ist jedoch nicht bekannt. 2023 hatten nur noch 3,88 Prozent aller Beschäftigten der Landesverwaltung eine Schwerbehinderung. Zwei Jahre zuvor waren es noch 4,12 Prozent. Baden-Württemberg verfehlt die Pflicht-Beschäftigungsquote für Menschen mit Schwerbehinderung seit 2015. Eigentlich müssen fünf Prozent aller Beschäftigten eines Betriebs ab 20 Angestellten Menschen mit Schwerbehinderung sein. Ansonsten wird als Strafe eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt fällig. Die Landesregierung musste 2023 über 4,5 Millionen Euro Strafe zahlen.

Peter Schumacher, Vorsitzender

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Langenbrettach
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Ausgabe 23/2025
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